Fries verweist auf das Stichwort "Hain" (Hain) unter dem Buchstaben H, um Informationen darüber zu erhalten, wie die eine Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) von Sebastian von der Tann wieder an das Domkapitel kommt, wie die Bischöfe Lorenz von Bibra und Konrad von Thüngen versuchen die andere Hälfte wieder abzulösen und es schließlich auch gelingt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Otto Behausung, Stadel und Baumgarten zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), welche zuvor Georg von Schweinfurt (Georgen von Schweinfurt) innehatte, mit dem Vorbehalt des Widerrufsrechts für 380 Gulden. Bischof Konrad von Thüngen löst Behausung, Stadel und Baumgarten wieder an das Hochstift Würzburg.
Als Bischof Konrad vonThüngen das Amt Neuburg (ambt Neuburg) und Markt Bibart (Markt Bibart) einnimmt, leisten ihm die Einwohner von Nenzenheim (Nentzenhaim) als Stiftsuntertanen Erbhuldigung.
Zu der Stadt und dem Amt Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat an der Fränckischen Sal) gehören die Dörfer Heustreu (Haistrai), Hollstadt (Holenstat), Wülfershausen an der Saale (Wülfershausen), Unsleben (vsleuben), Burgwallbach (Waldbach), Geckenau (Gekenau), Reyersbach (Reichartsbach), Unterwaldbehrungen (Niderwaltberingen), Braidbach (Braitbach), Rödles (Rodiges), Lebenhan (Lebenhan), Windshausen (Windshausen), Hohenroth (Hohenrode), Nickersfelden (Nikersuelde), Unterebersbach (Niderenebersbach), Oberebersbach (Oberebersbach), Salz (Saltz), Strahlungen (Stralingen), Löhrieth (Lehenriet), Mühlbach (Mülbach), Herschfeld (Hersueld), Altenbrend (Brend) und Bastheim (Basthaim). Die Einwohner der Dörfer erleisten einen Huldigungseid und verrichten eine jährliche Abgabe von herthünere. Darüber gibt es einen Vertrag zwischen dem Bischof Konrad von Thüngen und den Edelleuten.
Bischof Konrad von Thüngen verleiht Johann Niederlandern (Hannsen Niderlanderen) die Mühle des Stifts, welche sich in Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) vor der Salzpforte befindet, als Erblehen für 300 Gulden sowie jährliche Gült, Gefälle und Handlohn.
Dieselbe Freiheit hat Kaiser Karl V. Bischof Konrad von Thüngen, seinen Nachfolgern und dem Stift gegeben.
Georg Stier (Georg Stier), ein Bürger zu Markt Bibart (Biburt), wird wegen Fehlverhaltens im Bauernkrieg 1525 zu einer Leibesstrafe verurteilt. Er flieht jedoch, weshalb Bischof Konrad von Thüngen ihm seine Güter nimmt und diese seinem Diener Michael Beihel (Michel Beihelen) übergibt.
Der Zentknecht Johann Weidner (Nas, sunst Hanns weidner genant) zu Meiningen (Mainingen) bekommt von Bischof Konrad von Thüngen die verlassenen Güter der beiden Bürger zu Meiningen, Andreas Cordes (Endresen Cordes) und Johann Haß (Hannsen Hasen) erblich zugestellt, da diese auf Grund ihrer Beteiligung im Bauernkrieg geflohen waren.
Bischof Konrad von Thüngen überstellt seinem Kellerer von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) Wolf Schefer (Wolfen Schefer) etliche Güter, welche zuvor dem aufrührigen Bürger Nikolaus Zwickel (Clausen zwikels) gehörten. Allerdings bleibt jedem dabei sein gebührendes Recht und seine Forderungen vorbehalten.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.