Die Herren von Hohenlohe empfangen Burg und Stadt Forchtenberg (sloss vnd stat) von Bischof Wolfram von Grumbach. Die Bischöfe Hermann Hummel von Lichtenberg und Albrecht von Hohenlohe bestätigen diese Lehe. Dies betrifft auch die Grafschaft Flügelau.
Unter Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten die Fischermeister die Pflicht, den erhaltenen Zoll der Fischerzunft (dem gantzen fischer handwerk) zu übergeben.
Herr Ulrich von Hohenlohe genannt von Brauneck (Vlrich von Hohenlohe genant von Brauneck) übergibt Bischof Albrecht von Hohenlohe alle seine Rechte, Forderungen und Ansprüche an Schloss Haltenbergstetten und dessen Zubehörungen, Leuten, Gerichten, Gütern und Rechten. Er überlässt ihm auch das Recht, die Rechte, die die Brüder Heinrich und Konrad Küchenmeister von Varendorf (Hainrich vnd Conrat Kuchenmaistere von Varendorf), ihrerseits Domherr zu Würzburg und Ritter, besitzen, abzulösen und an sich zu bringen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe nimmt 3000 Pfund Haller von den Brüdern Ritter Konrad, Erkinger und Stefan Zollner zu Halberg (her Conrat riter, Erkinger vnd Steffan zoller gebrueder) und übergibt ihnen dafür amtmannsweise Schloss Hallburg. Er verschreibt ihnen ebenfalls jährlich 350 Pfund Haller auf das Schloss, sein Zubehör und weitere Güter.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) schließen nach einer weiteren Fehde einen Einungsvertrag.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt den beiden Rittern Heinrich von Steinau, genannt Steinrück, und Hans von Ebersberg (hern Hainrichen Stainricken vnd heren Hannsen von Ebersberg beden riteren) 100 Pfund Heller jährlicher Zinsen auf die Bede von Fladungen (Fladingen) auf Wiederkauf für eine Hauptsumme von 2600 Pfund Heller.
Albrecht von Vestenberg (Albrecht von Vestenberg) trägt verschieden Güter und Leibeigene in Freihaslach (Freienhaslag) der Kapelle zum Lehen auf und emfängt sie von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Kaiser Karl IV. zog über etliche Jahre das Dorf Heidingsfeld (Haidingsfeld) von dem Reich an die böhmische Krone und verlieh dem Ort das Marktrecht und ein Halsgericht und andere Stadtrechte und Freiheiten. Er verlieh Heidingsfeld das Stadtrecht und ließ sie mit Mauern, Türmen und Toren befestigen. Wegen den Gerichtsrechten, Gefällen und weiteren Rechten der Würzburger Bischöfe an Heidingsfeld kommt es zum Konflikt mit den böhmischen Amtmännern. Daraufhin verträgt sich Bischof Albrecht von Hohenlohe mit König Wenzel von Böhmen, Sohn Kaiser Karls.
Das Schloss Hain steht denen von Herbilstadt (Herbilstat) zu. Die Brüder Konrad (Conrat), Wilhelm (Wilhelm) und Peter (peter), alle Ritter von Herbilstadt, übergeben dem Bischof Albrecht von Hohenlohe ihren Burgstall Hain und erhalten diesen vom Bischof wieder als Lehen und dürfen die Befestigung weiter ausbauen. Da Hain aber nicht weit von Römhild (Romhilt) liegt, sind die dortigen Herren, die Grafen von Henneberg, auch involviert. Die von Herbilstadt geraten in Streit mit Burggraf Friedrich von Nürnberg (Fridrich von Nurenberg), Graf Günther und Graf Johann von Schwarzburg (Gunther vnd Johann von Schwartzburg) und Graf Ulrich von Leuchtenberg (Vlrich vom Leuchtenberg). Für weitere Informationen und Besitzverhältnisse zum Schloss Hain verweist Fries auf seine Quelle.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.