In Leutershausen (Leutershausen) haben Sigmund Voit von Salzburg (Sigmund voit von Salzburg) und der Forstmeister von Lebenhan (Lebenhaim) einen Anteil. Dem Stift gehört das Amt Rottenstein (Roetenstain).
Johann von Bosenberg (Hannsen von Boesenberg) kauft etliche Gerechtigkeiten und Nutzungsrechte zu Marbach für das Amt Lauda.
Als Kaiser Friedrich III. während seiner Regierung einmal nicht im Reich ist, nehmen seine Vögte, Schultheiße und andere Amtleute viele Neuerungen im Reich vor. Sie geben den Reichsstädten, in denen sie wohnen, neue Märkte und zwingen die Händler dazu, die alten Märkte und Messen zu verlassen und auf die neuen zu ziehen. Dadurch beschneiden sie die geistlichen und weltlichen Fürsten in ihrer Marktfreiheiten und ihren Rechten, weshalb sie dem Kaiser schreiben und ihn bitten, dies zu beenden. Dies tut der Kaiser und gibt ihnen einen Brief und ein Siegel, dass die neuen Märkte oder Messen den Alten keine Nachteile bringen und niemand gegen seinen Willen dazu gezwungen wird, diese zu besuchen.
Mechenried (Mechried) ist ein Dorf im Amt Haßfurt (Ambt Hasfurt), welches den Fuchs von Schweinshaupten (Fuchsen zu Schweinshaubten) zusteht. Dort freit Bischof Johann von Brunn für Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen Fuchsen) einen Hof. Diesen betreibt zu diesem Zeitpunkt Johann Blopart (Hanns Blopart) und leistet Dienste, den Vogt, Hafer und andere Pflichten an die Vogtei Haßfurts.
Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Schloss und Stadt Möckmühl (Meckmulen) an den Kurfürsten von der Pfalz Ludwig (pfaltzgraue Ludwigen am Rein). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg willigt ein und bekennt, dass Schloss und Stadt Möckmühl dem Hochstift Würzburg zur Hälfte übereignet und ledig sind. Beides befindet sich für ca. 58 Jahre im Besitz der Pfalzgrafschaft bei Rhein. Im Landshuter Erbfolgekrieg von 1503 fallen jedoch Schloss, Stadt und Amt durch Eroberung an Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg).
Ein Streit, den die Männer des Amtes Marktsteinach (Markstainach) mit den Einwohnern von Schonungen (S9999ningen) wegen des fischbach und der Ereln haben, wird geschlichtet.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrichen von Wirtenberg) auf dessen freundliche Bitte 20.000 Gulden. Dafür verpfändet der Herzog die Städte Stuttgart (Studgarten), Tübingen (Tübingen), Bad Urach (Aurach) und Bad Cannstatt (Canstat) auf Wiedererlös auf einen bestimmten Zeitraum. Bevor diese Zahlung getätigt wird, wird Herzog Ulrich durch den Schwäbischen Bund vertrieben und das Land an Kaiser Karl V. verkauft. Dieser leiht sich zu den 20.000 Gulden weitere 20.000 von Bischof Konrad von Thüngen und verpfändet ihm, seinen Nachfolgern und dem Hochstift Würzburg Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Mekmuln) für nun insgesamt 40.000 Gulden auf Wiederkauf nach zehn Jahren zu demselben Preis.
Papst Clemens VII. erteilt Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern das Privileg, dass sie und niemand sonst das Recht haben, alle kirchlichen Pfründe und das Amt des Stiftsherren im Stift Möckmühl (Meckmuln) zu verleihen, sofern sie innerhalb der Papstmonate legid werden. Fries gibt außerdem an, wo zu finden ist, wie Schloss, Stadt und Amt Möckmühl an das Hochstift kommen und wieder verloren gehen.
Herzog Ulrich von Württemberg (Vlrich von Wirtenberg) nimmt sein Land mit Gewalt wieder ein, welches zuvor an Kaiser Karl V. verkauft worden ist. Bischof Konrad von Bibra erhält die geliehenen 20.000 Gulden von Herzog Ulrich zurück und gibt ihm dafür das Pfand Schloss, Stadt und Amt Möckmühl (Meckmuln) zurück. Die übrigen 20.000 Gulden lässt er fallen.
Was der Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) an Männern, Gütern, Zinsen, Obrigkeiten und Gefällen zu Marktsteinach (Markstainach) besitzt und zusammen mit dem Amt Mainberg an das Hochstift Würzburg verkauft, ist im Laegerbuch Mainberg (Lägerbuch vber schlos vnd ambt Mainberg) aufgelistet und verzeichnet.