Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Das Dorf Nassach (Nassach) im Amt Rottenstein (Rottenstain) ist dem Grafen Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) versprochen. Doch durch eine Vereinbarung zwischen Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrich von Hennenberg), dem Domherren Otto von Egloffstein (Otto von Eglofstain) und Bischof Johann von Brunn, wird ihm dieses Versprechen aberkannt.
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Gworgen von Hennenberg) Schloss, Stadt und Amt Hildburghausen (Hildenburg), Fladungen (fladungen), Steinach an der Saale (Staina), Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leutersdorf) für 11 990 Gulden. Falls die Gulden innerhalb der Zeit der Verpfändung an Wert verlieren, soll dies seinen Erben entsprechend ausgeglichen werden. Graf Georg I. von Henneberg gibt dem Stift die Schlösser Hildenburg und Steinach für 2 000 Gulden einige Zeit später zurück. Nach seinem Tod werden diese erneut verpfändet, dieses Mal an Graf Otto von Henneberg-Aschach (Grau Oten von Hennenberg).
Das Hochstift Würzburg besitzt in Nenzenheim (Nentzenhaim) im Amt Neuburg (Naiburg) nur einen Amtmann. Die restlichen stehen den Erben des Ritters Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten) zu. Der Bischof zu Würzburg ist jedoch der Landesfürst von ihnen allen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Der Ritter Georg Kötner (Georg Kötner) stirbt, ohne einen männlichen Erben zurückzulassen, weshalb seine Lehen an das Hochstift Würzburg zurückfallen. Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht diese Lehen an seinen Marschall Konrad von Schaumberg (Contzen vom Schaunberg) und seinen Schultheiß Peter von Maßbach (Peteren von Maspach) mit der Bedingung, dass sie dem Grafen Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Oten von Hennenberg) 300 Gulden in bar auszahlen, darüber eine Urkunde anfertigen und diese dem Bischof aushändigen.
Johann Neubauer (Hans Neubaur) verkauft den Einwohnern von Mulfingen (Mülfingen) im Amt Jagstberg (ambt Jagsperg), deren Kirche samt der Kirchenzier verbrannt ist, neue Kirchenglocken für 203 Gulden. Bischof Johann von Brunn übernimmt die geforderte Zahlung. Er bezahlt jedes Jahr zwölf Gulden, bis die Summe beglichen ist.
Als Bischof Konrad vonThüngen das Amt Neuburg (ambt Neuburg) und Markt Bibart (Markt Bibart) einnimmt, leisten ihm die Einwohner von Nenzenheim (Nentzenhaim) als Stiftsuntertanen Erbhuldigung.