Das Schloss Raueneck (Rauheneck) kommt zusammen mit Oberbreitzbach (Obernbraitbach), Gemünd (Gemunden), Weißenbrunn (Wisenbrunn), Bramberg (Altembramberg), Brünn (Brun), einem Wald zu Gerlachsdorf (Gerlachsdorffen holtz), einem Forst zu hart, dem Amt des Schultheiß (Schulthaisambt), einem Vorwerk, Vorbach (Vorbach), einem Wald zu Erlsdorf (erlachsdorffen holtz), Oberschleichach und Unterschleichach bei Gleusdorf (Schleibsddorff od Cleunsdorff), Lendershausen (Lenterichshausen), Gemeinfeld (Gemainueld), Stainhart, Taberndorf (Tabmarsdorff), Marbach (Marbach), Frickendorf (Frikendorff), Neuses am Raueneck (Neusatz), Bischwind am Raueneck (Bischwindt), Hofstetten (houestetten), Ebern (Ebern), Trammersdorf (Tragmarsdorff), Sehaide, Lohr (Luehe), Unfinden (Vnfundt) und Goßmannsdorf (Gosmarsdorff) an das Hochstift Würzburg.
Etliche Güter, die im Amt Trimberg (ambt Trimperg) liegen, kommen von Graf Gottfried III. von Reichenbach (Graf Gotfriden von Reichenbach) an das Hochstift Würzburg,
Bischof Otto von Wolfskeel kauft von Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Hern Craften von Hohenlohe) und seiner Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (anna sein hausfraw) das Schloss Reichenberg (Reichenberg die vesten) samt anderen Dörfern im Amt Röttingen (ambt Rottingen) für das Hochstift Würzburg. Hierüber liegt dem Bischof eine Verschreibung vor.
Bischof Johann von Brunn hat von König Sigmund persönlich um Herrschaftsrechte und Lehen gebeten, die ihm von diesem mitsamt allen Rechten, Würden, Ehren und Zierden verliehen wurden, ebenso auch die königlichen Vorrechte, und diese in einem Befehl an die Untertanen des Stifts bestätigt. Es handelt sich um dieselben Privilegien, die auch seine Vorgänger hatten. Diese Privilegien werden ebenfalls mitgeteilt an alle Fürsten, Geistliche, Grafen, Freie, Ritter, Knechte, Vögte, Amtleute, Schultheißen und Gemeinschaften sowie an alle Reichsuntertanen. Ihnen wird aufgetragen, Bischof Johann von Brunn, seine Nachfolger und sein Stift im Sinne seiner Privilegien zu unterstützen und sich nicht zu widersetzen. Dafür ist eine Strafe von hundert Mark angesetzt.
Als der Pfleger Gottfried von Limpurg zum Bischof gewählt wurde und wegen des ihm noch fremden Volkes des Bistums nicht in eigener Person von König Friedrich die Lehen empfangen konnte, verlieh dieser an seiner Stelle die Herrschaftsrechte an den Mainzer Bischof Dietrich Schenk von Erbach. Bischof Dietrich Schenk von Erbach verlieh dann wiederum die Herrschaftsrechte, Herrlichkeiten, Lehen, Weltlichkeiten und Gerichtsrechte mit allen zugehörigen Rechten, Ehren, Würden und Ziereden an Bischof Gottfried von Limpurg. König Friedrich übergab ebenso einen Brief, indem er die Untertanen des Stifts, die Grafen, Freien, Herren, Edlen, Ritter, Knechte, Männer, Amtleute und alle anderen im Stift an ihre Pflicht erinnerte, ihrem natürlichen und rechtmäßigen Herrn, dem Bischof, Gehorsam zu leisten. Der Bischof sollte aber in Zukunft persönlich zu König Friedrich kommen und seine Lehen nochmals persönlich in Empfang nehmen und erneuern.
Ludwig von Rotenhan (Lutz von Rottenhan) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Goldgulden für das Amt Bramberg (ambts Bramberg). Dafür verpfändet der Bischof ihm das Amt Raueneck (ambt Raweneck) für drei Jahre. Dies beinhaltet das Einkommen zu Frickendorf (Frikendorff), Recheldorf (Remschendorff), Breitbach (Braitbach), Vorbach (Vorpach) und Brünn (Brun).
Bischof Lorenz von Bibra setzt verschiedene Abgaben fest: 360 Gulden und 125 Pfennig zu Nördlingen (Nordlingen) auf den Stephanstag (03. August) für den Besitz von 160 Pferden. Diese Abgabe wird am 06. Januar 1496 wiederholt erhoben. Außerdem leistet der Bischof selbst verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien in Höhe von 1169 Gulden. 1000 Gulden werden für die Konfirmation der Regalien und des Goldzolls dem Amt und der kaiserlichen Kanzlei übermittelt. Die Torwächter werden mit 80 Gulden bedacht. Die Knechte, die den Thron für die Verleihung der Lehen vorbereiten, erhalten zehn Gulden. Die Trommler und Pfeifer erhalten 29 Gulden. Abschließend werden 55 Gulden auf einen schwarzen Samtteppich verwendet, den Bischof Lorenz von Bibra anschließend mit nach Würzburg (wurtzburg) nimmt. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 1728 Gulden, einem Heller und 15 Pfennig.
Moritz Marschalk (Hern Moritz Marsvhalk) löst Schloss Raueneck samt Amt Raueneck (schlos vnd ambt Rauheneck) für 1000 Gulden ab.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gebietet den Pfarrern in den jeweiligen Ämtern eine Wallfahrt zu unternehmen, damit sich das Wetter ändert und es regnet.
Johann von Sternberg (Hams von Sternberg) und Veit von Lichtenstein (veit von Lichtenstein) schließen einen Vertrag zwischen dem Amt Raueneck (ambt Raweneck ), der Zent Ebern (Ebern der zent halben daselbst) und Wilhelms von Stein zu Altenstein (wilhelmen vom Stein) bezüglich dessen gefangenen Hintersassen zu Pfarrweisach (pfarwisach).