Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
In Bad Mergentheim (Mergethaim) gibt es großen Zulauf und Wallfahrten zur Marienkirche. Ein Drittel der Gefälle steht den Herren von Lauda (Heren von Lauden) zu. Heinrich von Lauda (her Hainrich von Lauden) übergibt dieses Drittel Bischof Herold von Höchheim und dem Hochstift Würzburg.
Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) ist Bischof Johanns von Egloffstein Hauptmann im Oberland, weswegen er ihm 3250 Gulden schuldet. Dafür überlässt er ihm das Amt und die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat), zugehörige Nutzungsrechte und Gefälle, solange bis seine Schulden beglichen sind. Nachdem die Herren von Buchenau (die von Buchenau) und die Herren von der Tann (Thann) Bischof Johann von Egloffstein 10000 Gulden mit einer Frist von 10 Jahren für die Burg Ursberg (Vrsperg) und deren Zu- und Angehörungen leihen und Kaspar IV. von Bibra (Caspar von Bibra) dieselbe mit 10000 Gulden wieder ablöst, verschreibt ihm Bischof Johann von Egloffstein, in Absprache mit den genannten Schuldforderern, 10000 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt, so dass er diese innehat und den Gläubigern zehn Jahre lang jährlich 1000 Gulden bezahlt und dann seine 3250 Gulden auch einnehmen soll.
Simon von Waldenstein (Simon von Waldenstain) leiht Bischof Johann von Brunn 4000 Gulden über vier Jahre. Die nächsten vier Jahre verschreibt er ihm jährlich 400 Gulden zu Zins. Sofern er die 4000 Gulden samt Zinsen in den kommenden vier Jahren nicht zurückzahlt, fällt die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) samt ihrer Zugehörungen, Dörfern, Leuten, Gütern, Gefällen und Nutzungrechten an Simon von Waldenstein.
Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) kommen an Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden von Schwartzenbergs). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese von ihm ab und verpfändet sie an Kundigunde (Kunigunden von Schwartzenberg gebornen), der Gräfin von Nellenburg (Nellenburg), für 1400 Gulden. Sie muss dem Hochstift Würzburg jedoch jährlich 230 Gulden vom Gefälle des Amts bezahlen. Kunigunde übergibt darüber ein Revers und ein Heißbrief wird an ihre Amtsverwandten überstellt.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Dafür verschreibt Bischof Lorenz von Bibra Johann Martin Keller (Johann Mertin) und seiner Frau Dorothea Keller (dorotheen) jährlich 20 Gulden der Gefälle des Amts Rothenfels. Die Güter der Eheleute werden ihnen von Nikolaus von Rettersbach (Clausen von Retersbach) zugestanden.
Bischof Konrad von Thüngen löst 3000 Gulden, samt 150 Gulden Altzinsen, Pfand von Karl von Schaumberg (Carln von Schaumberg) ab, die dessen Vetter Sylvester von Schaumberg (Siluesteren) auf das Gefälle der Stadt Münnerstadt (Munrichstat) verpfändet sind.