Fries schreibt, dass er über die genauen Aufgaben, die die Inhaber des Grasmarschallamts erfüllen müssen, nur unzulänglich Informationen finden konnte. Er geht aber davon aus, dass die Amtleute dafür Sorge tragen sollten, dass Wiesen und Weiden in Ordnung gehalten werden sollten. Er schließt dies daraus, dass die Bischöfe von Würzburg stets Ämter verteilten, damit für einen bestimmten Bereich Sorge getragen werden sollte. Dabei nennt er folgende übliche Aufgabenbereiche und Ämter: Ämter für den Wildbann, Wälder, Forste, die tägliche Hofhaltung (wildban, welde, forste, und die tagliche hofhaltung), das Amt des Jägermeisters und des Försters (Jagermaister, forstere), des Mundschenks, das Bratspeisamt (amptleut, uber den Butgel Bratspeis), der Kaplan (Caplane) und gefreite Ämter (Fieterambt) des Bistums.
Bischof Gebhard von Henneberg befreit das Kloster Langheim (closter Lanckhaim) auf Bitte Hugos von Seßlach (Hugo von Sesslach) von der Abgabe des Zehnten zu Burkardsdorf (Burckartsdorff). Im Gegenzug dafür übergibt Hugo von Sesslach dem Stift eine Hube zu Gräfendorf (Greuesdorf), die er vom Stift wieder als Lehen erhält.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) gibt Bischof Hermann von Lobdeburg zwei Huben in Krassolzheim (Grassultz) und erhält sie vom Bischof als Lehen zurück.
Die Herren von Gründlach (Grindlach) sind Landsassen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken. Sie haben die Dörfer Lintach, Biengarten (Bingarten), Mechelwind (Machtelwind) und Poppenwind (Bopenwinden), vier Fuder Wein und eine halbe Hofstatt zu Liebenau (Liebenaw).
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz (Greuenholtz) im Amt Raueneck bei Ebern (ain dorf im ambt Rauheneck, nit weit von Ebern gelegen) und ein Gewässer zum Fischen für 130 Gulden an Georg von Rotenhan (Gotz von Rotenhan). Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor und schließt die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Zent von der Verpfändung aus.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Heinrich Fuchs zu Wallburg (Haintz Fuchs der Stolze genant) 200 Gulden. Damit löst er die Güter in Gräfenholz (Greuenholtz), die an Georg von Rotenhan (dem von Rotenhan) verpfändet sind, für 130 Gulden. Die übrigen 70 Gulden verwendet der Bischof für eigene Zwecke. Er verpfändet nun die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz sowie das Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg weiter. Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor sowie die Gerichtsbarkeit über die Zent.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg (gemelter Fuchs) geht zunächst an Veit von Rotenhan (Veit von Rotenhan) und dann an Utz Schafhausen (Utz Schafhausen) über. Bischof Lorenz von Bibra löst die Verpfändung von Utz von Schafhausen für 142 Gulden aus.
Nach dem Bauernkrieg erhält Konrad Groß (Cuntz Gross), Pferdeknecht auf der Marienburg, das lebenslange Nutzungsrecht für ein Viertel eines Hofs in der Pleich. In das Nutzungsrecht sind auch seine Frau und sein Sohn Balthasar Groß (Baltassar) eingeschlossen.
Bischof Konrad von Thüngen kauft auf dem Domvorplatz, der Gredten genannt wird, ein Haus und vier Läden, welche unter dem Landgerichtshaus liegen, von den Erben der Witwe des dem Apothekers Johann Persi (Johann Persi) für 500 Gulden.