Die folgenden Einträge befassen sich mit den Gütern und Nutzungsrechten (Nutzung) der Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) und dem Lehensverhältnis zum Hochstift Würzburg.
Der Ritter Albert Fuchs von Rödelsee (Albrecht Fuchs von Rötelstain) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen einen Hof zu Mainbernheim (Mainbernh) zu Mannlehen.
Albrecht Ebner ( Albrecht Ebner), ein Bürger zu Nürnberg (Nurenberg), erhält von Bischof Gottfried von Hohenlohe einen Hof zu Mainbernheim (Mainberhaim) als Mannlehen.
Heinrich Baunach (Baunacher) zu Schwanberg (Swanberg) erhält von Bischof Wolfram von Grumbach eine halbe Wagenladung (fueder) Wein vom Zehnt zu Mainbernheim (Mainbernhaim), eine Burgwohnung auf dem Schwanberg und den Acker, der dazu gehört, als Mannlehen.
Der Küchenmeister und Ritter Lamprecht von Nordenberg (Lemprechten Küchenmaister von Nortenberg riter) und seine Frau Agate von Nordenberg (Güte sein hausfraw) verkaufen Bischof Otto von Wolfskeel und dem Hochstift Würzburg ihre Leibeigenen (Leute), Güter, Gerichtsrechte, Eigentümer (aigen), Lehen, Vogtei, Pfandschaften, Äcker, Weingärten, Wiesen, Holz, Wasser, Weiden, Zehnte, Zinsen und andere Dinge für 3000 Pfund Haller. Das entspricht zu dieser Zeit ungefähr 4250 Gulden.
Das Hochstift Würzburg kauft von Küchenmeister Lamprecht von Nordenberg (Lamprechten Küchenmaister) etliche Güter, Rechte und Abgaben zu Mainbernheim (Mainbernhaim), doch auch das Heilige Reich besitz dort viele obrigkeitliche Rechte, Gerichtsbarkeiten, Nutzungsrechte und Gefälle (felle). Bischof Otto von Wolfskeel erhält von Kaiser Ludwig IV. der Bayer (Ludwig der viert) für seine Dienste und den ihm daraus entstandenen Schaden 1000 Pfund Haller. Bereits vor dieser Verpfändung wurde der Reichsteil von Mainbernheim an das Hochstift Würzburg verpfändet, allerdings ist nicht bekannt von wem und in welcher Höhe. Es ist ebenfalls unbekannt von wem und in welcher Form der Reichsteil an das Reich gelangt ist. Es ist davon auszugehen, dass der Reichsteil, der etwa die selben Maße wie der von Heidingsfeld besessen hat, den Grafen von Rothenburg ob der Tauber zugestanden hat und nach deren Aussterben an die Herzöge von Schwaben gefallen ist. Nachdem diese kurze Zeit später ebenfalls ausgestorben sind, ist der Teil wohl an das Reich gefallen. Der Grund hierfür ist ebenfalls nicht bekannt, jedoch kaufte Leopold Küchenmeister den Reichsteil und dieser wurde dann ein Hof, Gut, Zehnt und Lehen des Hochstifts Würzburg. Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert) zieht den Reichsteil an das Königreich Böhmen und macht aus dem Dorf Mainbernheim eine Stadt. Kaiser Karl hat sich außerdem verplichtet, dass er und seine Erben Mainbernheim, ebenso wie Heidingsfeld (Haidingsfelt), Prichsenstadt (Brisenstat) und andere, auf ewig als Lehen des Heiligen Reichs empfangen will.
Was Kaiser Karl IV. (Carl der 4.) dazu bewegt die Flecken Heidingsfeld (Haidingsueld), Mainbernheim (Mainbernhaim), Prichsenstadt (Brisenstat) und Willanzheim (Wielandshaim) an die Böhmische Krone (croen Behaim) zu bringen, ist unter dem Stichwort Haidingsueld beschrieben. Diese Begierde teilen (heten disen sine nit) seine Söhne Wenzel IV. (Wencisla) und Sigmund von Luxemburg (Sigmund) nicht, denn als König Wenzel IV. anfängt zu regieren, verpfändet er die beiden Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim) an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Burggraue Johannsen von Nürenberg) für 4100 Gulden. Die Einwohner der beiden Flecken beklagen sich bei ihren Nachbarn und sind später dankbar für den Herrscherwechsel. Das Hochstift Würzburg besitz in beiden Orten bereits etliche Gerichtsrechte, Zinsen, Gülten, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte und ein jährliches Gefälle als Einkommen. Um den Rest der beiden Orte an sich zu bringen, handelt das Hochstift so lange mit dem Ritter Wilhelm von Thüngen (Wilhelmen von Thungen) und Herrn Hildebrand von Thüngen (Hiltbranten von Thungen), bis diese den Bürgern der beiden Flecken die 4100 Gulden zahlen. Die Bürger des Burggrafen nehmen die beiden Herren von Thüngen mit dem Wissen König Wenzels IV. als ihre Lehnsherren an.
Johann zu Ultfeld (Hannsen Vltfelderen) erhält von Bischof Johann von Egloffstein den Hof des Hochstifts Würzburg zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen als Erblehen (zu erbrecht verlihen). Dafür erhält das Hochstift von ihm jährlich 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer (habern) und vier Schilling Pfennige.
Die königliche Bewilligung für das Tausch- beziehungsweise Kaufgeschäft zwischen Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen und Bischof Konrad von Bibra enthält nicht den Wald zu Hain. Da der Wald noch Teil des Lehen des Reiches ist, dieser jedoch an das Hochstift gehen soll, beschafft sich Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) eine vollständige Bewilligung von der königlichen Majestät (Kon. Mt.). Das Schuldenverzeichnis von Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen ist im Lägerbuch Mainberg zu finden.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.