Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
Friedrich von der Tann (Fridrich von der Thann) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen zwei Güter zu Nenzenheim (Nentzenhaim) und Ezelheim (Etzelnhaim) zu Lehen.
Bischof Johann von Brunn kauft 25 Malter jährlichen Gülts des Dorfes Müdesheim (Mutichshaim oder Muteshaim), welches im Amt Arnstein (Arnstain) gelegen ist, zusammen mit anderen Gütern von Weiprecht von Helmstatt (Weiprechten von Helmstat).
Bischof Rudolf von Scherenberg und Philipp von Rieneck (Philips von Rieneck) haben eine Auseinandersetzung über sieben Güter in Neutzenbrunn (Neitzenbrun) im Amt Gemünden (ambt Gmunde). Die Angelegenheit wird so geregelt, dass das Hochstift Würzburg und die Grafschaft Rieneck jeweils dreieinhalb Güter erhalten. Ein Viertel dieser Güter besitzt jedoch das Erzstift Mainz (stifft Maintz) erblich, welche es der Grafschaft verpfändet. Wenn das Pfand abgelöst wird, sollen die Grafen dem Erzstift das Viertel von ihren dreieinhalb Gütern übereignen.
Dietrich von Thüngen (Dietz von Thungen) hat etliche Güter, Nutzungsrechte und Gefälle bei und um Binsfeld (Binsfeld) im Amt Arnstein (Arnstain) von der Herrschaft Henneberg-Römhild (Hennenberg zu Römhilt) zu Mannlehen inne. Diese werden Müdesheimer Güter (Mutishaimer güter) genannt. Als Bischof Rudolf von Scherenberg das Schloss Binsfeld von Georg von Lichtenstein (Georgen von Liechtenstain) an das Hochstift löst, zieht er die Müdesheimer Güter mit ein. Dies ärgert nicht nur Dietrich von Thüngen, sondern auch Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg). Beide Parteien sind mit ihren Positionen im Recht, doch der Bischof verträgt sich mit Dietrich und entschädigt ihn mit anderen Gütern. Damit auch Graf Otto als Dietrichs Lehnsherr einwilligt, verpfändet der Bischof ihm jährlich 15 Gulden Zinsen auf der Bede zu Arnstein (Arnstain) als Mannlehen. Diese Zinsen darf der Graf solange einnehmen, bis der Bischof ihm ein Rittermannlehen verleiht, das 300 Gulden wert ist, oder ihm 300 Gulden in bar auszahlt, welche der Graf oder dessen Erben anlegen und dann vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen empfangen.
Die Lehensauftragung der Güter von Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thüngen) an Bischof Rudolf von Scherenberg geschieht im Jahr nachdem das Versprechen dazu gegeben wird.
Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot) empfängt 300 Gulden von Konrad von Schaumberg (Contzen von Schaunberg) und Peter von Maßbach (Petern von Masbach) und überstellt sie Dietrich von Thüngen (Dietzen von Thungen). Dietrich übergibt der Grafschaft Henneberg dafür etliche Güter zu Mittelsinn (Mitelsin), die der Graf von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen erhält. Dafür verzichtet der Graf auf die 15 Gulden jährlichen Zinses zu Arnstein (Arnstain).
Der Zentknecht Johann Weidner (Nas, sunst Hanns weidner genant) zu Meiningen (Mainingen) bekommt von Bischof Konrad von Thüngen die verlassenen Güter der beiden Bürger zu Meiningen, Andreas Cordes (Endresen Cordes) und Johann Haß (Hannsen Hasen) erblich zugestellt, da diese auf Grund ihrer Beteiligung im Bauernkrieg geflohen waren.
Graf Berthold von Henneberg-Römhild (Bertholds von Henneneberg) verkauft ein Viertel von Schloss, Stadt und Amt Münnerstadt (Munerstatt), zusammen mit Sulzthal (Sultzthal), Wirmsthal (Wermsthal) und Euerdorf (Euendorf) mit samt Hof Bottenlauben an die Grafen von Mansfeld (von Mansfelt). Kurze Zeit später verkaufen diese alles weiter an das Hochstift Würzburg. Die Nachtragshand listet folgende Orte auf: Aidhausen (Ethausen), Wermerichshausen (Wermerichshausen), Poppenlauer (Boppenlaur), Arnshausen (Arnshausen), Bad Bocklet (Baklet), Altenbrend (Brendt), Arnstein (Arnstain), Burglauer (Burgklaur), Eltingshausen (Eltingshausen), Großbardorf (Bartdorff gross), Großenbrach (Brach gross), Bad Kissingen (Kissing), Hassenbach (Hassenbach), Mellrichstadt (Melrichstatt), Maßbach (Masbach), Niederlauer (Nider Laur), Nüdlingen (Nutlingen), Oberwerrn (Obern Wern), Ramsthal (Ramsthal), Rottershausen (Rattershausen), Reiterswiesen (Reitterswisen), Reichenbach (Reichenbach), Burghausen (Burghausen), Rothausen (Rothausen), Rütschenhausen (Rutschenhausen), Stadtlauringen (Statt Lauring), Schwemmelsbach (Schwemelsbach), St9999haim, Wasserlosen, (Wasserlos), Winkels (Winkels), Bronn (Bron), Vietrit, Kleinwenkheim (Clain Wenkhaim), Winden (Winden), Euerdorf (Eurndorf), Sulzthal (Sultztal), Schönfeld (Schonfelt), Haard (Hart), Schloss Voigstedt (Vockstett), Ritterburgh, Kirschendorf (Kirschendorf), Karlstadt (Kastatt), Behaim, Katternriedt, Niclassrieden, Rinkleben.
Bischof Friedrich von Wirsberg schließt eine Abmachung mit dem Augustinerkloster zu Münnerstadt (Munrichstat), den Heiligen von Bad Bocklet (Boklat), Wilhelm und Martin von Budickheim (Wilhelmen vnd Martin Brundianio), sowie Johann Joachim (Hans Jorg) und Christoph Heinrich (Christoff Hainrich) von Erthal. Diese besagt, dass die von Erthal und ihre Nachkommen den Zehnt auf die heiligen Äcker von Bad Bocklet bekommen (Boklartt), die rechter Hand von Windheim (Windhaim) bis an einen Grenzsten reichen reichen, wo sie eine Grenze zu Winen scheidet. Vom heiligen Forst erhalten die von Erthal die Hälfte, die andere Hälfte erhalten die Heiligen von Bad Bocklet. So wie die Söhnen von Christoph von Budickheim (Christoff von Budickhaim), Wilhelm und Martin und deren männlichen Erben, den Zehnt auf die heiligen Äcker innehaben, so gehört ihnen die Hälfte des Bauholzes entlang des Weges nach Minhaim bis zur Brücke, die andere Hälfte gehört den Heiligen von Bad Bocklet (Boklach). Schloss Stollburg (Stolberg) soll durch Johann Holzheimer (Hansen Holtzhaimers) zur Hälfte an die von Erthal und deren Erben gehen und zur Hälfte an das Augustinerkloster zu Münnerstadt.