Zwei Jahre später verkauft Bischof Johann von Egloffstein das Schloss Rottenbauer, die Behausung und Kammern, mit all deren Nutzen, Freiheiten, Gerechtigkeiten, Herrlichkeiten, Rechten, Äckern, Wiesen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gült, Handel, Wäldern, Gewässern, Weinen und Weiden für 600 Gulden an Peter Dege (petter dege) und Friedrich Kammerer (fritzen Cameren). Davon sollen sie ihm 550 Gulden bezahlen und die übrigen 50 Gulden verbauen. Der Bischof behält das ewige Recht auf Wiederlösung.
Der Domherr Graf Eberhard von Wertheim (Eberhart von wertheime) verpfändet seinen Anteil am Schloss Roßberg (schloss Rosberg), welchen er vom Würzburger Bischof und dessen Stift erhalten hat, für 850 Pfund Haller. Das beinhaltet ein Achtel des Schlosses Roßberg, das von dem verstorbenen Dingsleben (dingesleben) verpfändet wurde sowie die Weingärten, Erker, Holz, Wiesen, Weine, Weiden und seinen Zugehörungen an Johann Zollner von Rottenstein (Jorgen zelnem von Rottenstein) und dessen Erben. Auch die Briefe, die er und Balthasar von Maßbach (Balthasar von Masbach) besitzen gehen an die Familie Zollner von Rottenstein. Wenn das Hochstift Würzburg diesen Teil wiederlösen möchte, sollen die Zollner dem Domkapitel den Anteil für die oben genannte Summe wiederlösen lassen und dem Stift die Wiederlösung gestatten.
Herr Johann Voit von Salzburg (voiten von Saltzburg) verkauft das Schloss Rottenbauer (schlos Rotenbaur), einen Hof bei Rottenbauer, der dem Kloster Heidingfeld (closter zu Haidingsfelt) gehört, sowie das Dorf Fuchsstadt (Fuchstat) mit all seinen Rechten, Zubehör, Leuten, Gütern, Höfen, Lehen, Zenten, Zinsen, Ackern, Gewässern, Feldern, Wiesen, Wäldern, Mühlen, Bergen, Gründen, wunen, Weiden, Freiheiten, Heiligkeiten und Zu- und Eingehörungen an Ritter Friedrich von Wolfskeel (Friderich wolfskel ritter von hausen). Bischof Johann von Brunn bewilligt den Kauf unter einer Bedingung: Die Lehensmänner, sollten sie seine Erben sein oder ein anderer Angehöriger des Hochstifts Würzburg, dürfen die Lehen nicht verkaufen, verpfänden, übertragen oder entfemden. Zudem soll sich das Schloss Rottenbauer dem Hochstift und dem Domkapitel in Notfällen und bei Kriegen öffnen.
Graf Johann III. von Wertheim (Graf hans von wertheim) verkauft an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift alle seine Güter, Äcker, Wiesen, Zehnte, Höfe, Nutzungsrechte, Renten und Gefälle. Diese sind in einem Registern aufgelistet und werden mit allen Würden, Ehren, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Obrigkeiten, Atzungen, Frondiensten und Zu- und Eingehörungen übergeben. Nichts, was dem Graf gehört ist davon ausgenommen, er bekommt dafür 2250 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Als Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan) es nicht schafft in den vereinbarten vier Jahren seine Schulden von 700 Gulden an Gold, an den Würzburger Bischof, Rudolf von Scherenberg, zurück zu zahlen, verlängert der Bischof den Zeitraum um fünf Jahre. Im Gegenzug vermacht Veit von Rotenhan dem Hochstift Würzburg seine Mannlehen, sowie den Sandhof bei Ebern (Sanzhoff bei Ebern), zwei Höfe bei Gottlingsgereuch, einen Hof bei Reckendorf (Reckendorff), seine Zinsgüter zu Jossendorf und Eichelberg (aichelberg), all seine Häuser, Höfe, Scheunen, Äcker, Wiesen, jährliche Gült, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Eingehörungen. Bis zum 22.02.1497 hat der Veit von Rotenhan seine Schulden beglichen.
Johann von Tottenheim (hans von Tottenheim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine drei Burggüter im Vorhof des Schloss zu Rothenfels (Rottenfels), ein kleines Grundstück mitsamt der Zinsen und Hühnern sowie vier Pfund jählichen Zinses auf Sendelbach mit allen Zu- und Eingehörungen für 250 Gulden. Er verkauft ebenfalls eine Wiese bei Lindflur misamt deren Zugehörungen, die er als Mannlehen von Bischof Lorenz von Bibra innehatte, nachdem sein Vater Peter von Tottenheim (pettern von Tottenheim) ihm dieses vererbt hat.
Graf Michael II. von Wertheim (Graf Nithart zu wertheim) gestattet Sigmund Zobel von Giebelstadt (Sigmunden Zobel von Gibelstat) den Kauf einer Hälfte von Rockenstadt (Rockenstat) bei Guttenberg (Guttenberg) mit deren Wiesen, Hölzern und allen Zu- und Eingehörungen, samt der Lehen der Wertheimer (wertheim). Als Träger werden Sigmund Zobel von Giebelstadts Brüder Georg (Jorgen), Christoph (Cristoffeln) und Melchior (melchiorn) eingesetzt.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.
Bischof Melchior Zobel von Gieblstadt verkauft mit der Bewilligung seines Domkapitels den Berg und den Wald bei Rottenberg (Rottenburg), bei Gräfendorf (Greuendorff) gelegen, samt dem dort fließenden Gewässer, welches schmiter genannt wird, an den Amtmann von Homburg Philipp von Thüngen ( philipsen von Thungen ambtman zu Homburg).Auch das Stift besitzt neben den von Thüngen (von Thungen) Anteile an den Zu- und Eingehörungen. Die vorher im Besitz des Hochstift Würzburgs gewesenen Zu- und Eingehörungen, die Zinsen auf die Wiesen und Äcker, sowie die Wiesen und Gewässer bei Rottenberg werden für 450 Gulden an die von Thüngen verkauft. Im Falle, dass das Hochstif die drei Dörfer Michelau an der Saale (Michelaw), Weyersfeld (Weihersfeldt) und Schonderfeld (schunterueldt), für welche die von Thüngen ein 15-jähriges Nutzungsrecht haben, wiederlösen wollen, liegt das Recht auf Wiederlösung bei dem Stift. Im Falle einer vorzeitigen Auflösung schadet diese dem Vertrag nicht.