Albrecht Teufel (Albrecht Teufel) aus Morsbach (Morsbach) gibt Bischof Gottfried von Hohenlohe 100 Morgen Artacker und 13 Morgen Wiesen eigenen Gutes und empfängt diese für seine Söhne und Töchter zu Lehen.
Es findet sich, dass Bischof Johann von Brunn einem Herrn Apel (Apln) das Dorf Gerbersdorf (Jerbelsdorf), den Zehnt zu Neuhaus (Newenhaus) und eine Wiese zu Frickendorf (Frickendorf) verschreibt, damit er das Schloss notdürftig behüten, bewachen und in Stand halten kann.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Bischof Johann von Brun verpfändet Gräfin Margaretha von Henneberg (Margarethen Gräuin zu Hennenberg) über eine Hauptsumme von 5000 Gulden die Höfe, Zehnte, Wiesen, Zinsen, das Hühnergeld und den Zoll, die das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Lorenz von Ostheim (Lorentzen von Ostheim) und seinen männlichen Erben auf das Burggut bei Bad Neustadt an der Saale (Neustat) und Salz (Saltzburg) gelegen 500 Gulden. Hiervon hat der Bischof jährlich 50 Gulden an Lorenz von Ostheim zu entrichten. Als der Bischof diesen Betrag nicht zahlen kann, beschlagnahmt er für die Gesamtsumme und das versetzte Burggut die Güter des aus Bad Neustadt an der Saale geflohenen Gottfried von Schweinfurt (Gotzen von Schweinfurts) nach geltendem Recht. So bekommt Lorenz von Ostheim das Haus, die Wiesen, die Äcker und den Weingarten mit Haus, welche zusammen 1000 Gulden wert sind, zu Mannlehen. Wenn Lorenz von Ostheim oder seine Nachkommen diese Güter verkaufen müssen, sollen sie andere Güter kaufen und diese zu Mannlehen bekommen.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Die Brüder Reinhard (Reinhart) und Erasmus (Erasmus), die Truchsessen von Baldersheim (Baldersheim), verkaufen Philipp dem Älteren von Weinsberg (philipsen dem Eltren hern zu weinsberg) ihre Wiesen, welche an der Gollach (gallach) und unter der Reichelsburg (raigelsberg) gelegen sind, für 69 Goldgulden. Außerdem schwört Philipp von Weinsberg einen Eid.
Johann Engelberger (Hans Engelburger) verkauft Philipp dem Älteren von Weinsberg (hern philipsen zu weinsberg) eine Wiese, die unter dem Holz Reichelsberg (Raigelsberg) an der Gollach (gollach), über der Fischgrube und unterhalb des Steges der über die Gollach führt gelegen ist. Dafür bekommt er jährlich 13 Morgen Erker auf dem Kranenberg, zwei Scheiben Salz und 27 Gulden.
Der Schaftrieb verhält sich rechtlich folgendermaßen: Von Rüdern (Roderhaltze) über die Weingärten am Speierberg bis zum Kreuz beim Dorf gehören alle Äcker, bis auf das Kreuz, die auf der rechten Seite liegen denen von Berg (schrimpfen). Vom Kreuz bis zu einer Wiese derer von Berg, die Ronerin (Ronerin) genannt wird, gehört die linke Seite Andreas Weinman (Andressen weinman). Von der Ronerin geht der Baugrund derer von Berg bis nach Öttershausen (Ottershausen) und zur Höhe vor Volkach (volkach). Auf einem Feld derer von Berg steht ein großer Birnbaum der den Krausen (Crausen) gehört. Richtung Steinmühle (Stainhaim) unterhalb des Weingartens derer von Berg, hinter dem Schloss stehen drei große und ein kleiner Birnbaum. Von diesen Bäumen bis zum Speierberg sind fünf Äcker an den Weingärten derer von Berg gelegen. Einer dieser Äcker in der Nähe von Steinmühle gehört Bartholmes Scheiregs (bartholmes scheiregs).
Das Stift Öhringen (Stifft Oringaw) trifft eine Abmachung mit Bewilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt als Ordinariat und den Grafen von Hohenlohe (Grauen von Hoenlohe) als Schutzherren und Vögten darüber, dass Hieronymus und Wolf von Vellberg (Heronymussen vnd Wolffen von Velberg) ein Drittel vom Groß- und Kleinzehnt zu Vellberg (Velberg), Bruchel (Bruch), Zimmern (Zimmern), Eschenau (Eschenaw), Talheim (Talhaim), Sulzdorf (Sultzdorff), Hundsbach (Hurlebach), Jagstrot (Jagstrodt), Hohestadt (Höenstatt), Unterscheffach (Scheffach), Stadelhofen (Stadel), Altdorf (Altdorff), Schloss Stollburg (Stoke burg), Steinbach-Hallenberg (Stainheken), Neuberg (Newburg), Kleinaltdorf (Clain Aldorff), Großaltdorf (Grossen Aldorff), Ohausen (ohausen), Tüngental (Thungen thal), Hessental (hesenthal), Neubronn (Neunbron) und Kerleweck (Kendelwek) mit allen Zinsen, Gült, Wiesen und Äckern, dem Handlohn, dem Heuzehnt, den Gütern und Nutzungsrechten für 35 Gulden jährlich und die Zugehörungen zu Velberg für 700 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen bekommen.