Der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg das Amt Burgebrach (ambt Burgebrach) für 1.400 Pfund Heller auf Widerkauf. Das Kloster Ebrach (closters zu Ebrach) wird von Bamberg für 1.400 Pfund Heller versetzt und der Bürger von Bamberg soll dieses für 300 Pfund Heller auslösen. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 1.700 Pfund Heller sobald der Widerkauf getätigt wird abgehen und an die 1.400 Pfund Heller aufgeschlagen werden.
Die Herren Konrad und Gottfried von Brauneck (Conrad vnd Gotfrid hern von Brauneck) geben die Festung Reichelsburg (vesten Raigelberg) sowie die Dörfer Baldersheim (Baldersheim), Bieberehren (Biberen), Burgerroth (Burgerod) und Buch (buch das weiler) samt deren Vogteien, Zenten und Zugehörigen an das Stift Bamberg und erhalten diese als Lehen, allerdings ohne Mannlehen. Die Lehen des Stifts Bamberg welche aufgrund fehlender Nachkommen heimgefallen und ledig geworden waren, verwechselt der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn mit der Festung und den Gütern. Der Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält daher das Dorf Burgebrach (Burgebrach) samt Zent, Gericht, Behausungen und allem, was sonst dazugehört, ausgenommen des Kaufs, den der Würzburger Bischof selbst getätigt hat. Außerdem bleibt den Geistlichen, dem Abt und dem Konvent von Kloster Ebrach vorbehalten, dass ihre Angehörigen nicht zu dem Zent gehören. Dem Stift Würzburg werden zudem die Lehenshöfe, welche vom Stift Bamberg gehalten werden, übertragen. All dies ist mit Wissen und Willen der Domkapitel von Bamberg und Würzburg geschehen.
Bischof Johann von Brunn schreibt einem Adeligen, dessen Name nicht bekannt ist, dass er sich an die Vereinbarung zwischen dem Hochstift Würzburg und dem Kloster Michelsberg (closter vf dem Munchsberg) halten soll und nicht gegen die Dörfer um Rattelsdorf (Ratteldorf) vorgehen soll, da dies die bamberger Hofmeister sonst auch tun würden. Dieses geht daher in das Gewohnheitsrecht über.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein Gebot, das die Verwendung anderer Münzen, als die, die von ihm und seinen Vorgängern Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und Bischof Johann von Grumbach geprägt sind, bei allen Geschäften verbietet. Die Verwendung von bambergischen und markgräflichen Schilling ist hingegen erlaubt.
Johann Zollner von Halberg (Hansen zolnern zu Halburg) verkauft ein Drittel der Vogtei von Obervolkach (Obervolckach) an das Hochstift Würzburg. Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) kauft ein Drittel der Vogtei von Andreas Zollner von Halberg (Hansen den zolnern). Der Sohn des Grafen, Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen(wilhelm sein Sone), kauft ebenfalls ein Drittel von Stefan und Johann Zollner von Halberg (Steffan vnd Hansen den zolnern). Dieses Drittel teilt Bischof Georg von Bamberg vertraglich. Die eine Hälfte wird dem Hochstift Würzburg, die andere den Hennebergern (Henenberg) zugeteilt. Später gelangt der Hennebergische Teil und das Amt Mainberg (ambt Mainburg) in den Besitz des Hochstifts Würzburg.
Etliche Ritter des Ritterkantons Steigerwald (Staigerwalds) geben dem Bischof eine Antwort. Etliche von ihnen sind dem Hochstift Würzburg ohne Mittel zugehörig und erbieten sich, der Einladung des Bischofs nach Würzburg (wurtzburg) zu folgen. Etliche andere sind dem Hochstift Bamberg (Bamebrg) und den Markgrafen von Brandenburg verwandt, gegen die sie Beschwerden haben. Sie wollen selbst versuchen ohne den Bischof von Würzburg einen Austrag mit den beiden anderen Fürsten zu erlangen. Andere wiederum wollen zu Würzburg erscheinen und sich mit dem Bischof einigen.
Die Gesandten des Bischofs von Bamberg (Bamberg) und des Markgrafen von Brandenburg (Brandenburg) erscheinen vor den Gesandten aus Würzburg (wurtzburgischen) und berichten ihnen, dass die Ritterschaft dazu bereit ist, einen Frieden aufzurichten, Missbräuche und Untaten abzutun und dies auch umzusetzen, was ohne einen rechtlichen Austrag nicht geschehen wird. Die Ritterschaft bittet die beiden Fürsten miteinander zu verhandeln, wenn sie sich zu diesem Anlass treffen.
Die Ritterschaft übergibt den drei Fürsten des Hochstifts Bamberg, Würzburg und dem Markgrafen von Brandenburg etliche Beschwerden. Diese beinhalten: Mängel bezüglich der geistlichen Reformation; Beschwerden bezüglich des Sends; die geistliche Reformation soll gedruckt werden; die Bischöfe sollen es unterlassen, die geistlichen Güter zu nehmen, die Personen der Ritterschaft vererbt bekommen haben; etliche Beschwerden bezüglich der Land-, Zent- und Halsgerichte; die Fürsten sollen keine Übereinkünfte und Verträge mit Fremden eingehen.
Die Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie die Markgrafen von Brandenburg schicken ihre Räte nach Bamberg. Dort beschließen diese, dass die Abgesandten der Fürsten auf dem Rittertag zu Schweinfurt nur mit ihrer jeweiligen Ritterschaft verhandeln sollen. Sollte die Ritterschaft nachteilig für die Fürsten handeln, würde es zu weiteren Verhandlungen zwischen den Hochstiften und Markgrafen kommen.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg tragen auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) den Kurfürsten, Fürsten und Ständen einen Bittbrief vor, in dem sie um eine schnelle rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bitten. Bischof Konrad von Thüngen gibt der Ritterschaft eine Antwort darauf.