Graf Otto III. von Henneberg-Botenlaube, seine Frau Adelheid und sein Sohn Albrecht (Graue Ot von Hiltenburg, Adelhaid sein gemahl vnd Albrecht sein sun) bekommen das Schloss Hildenburg (Hiltenburg) von Bischof Hermann von Lobdenburg als Erblehen. Die Henneberger stehen unter dem Schutz und Schirm des Würzburger Bischofs.
Die Herren von Gründlach (Grindlach) sind Landsassen des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken. Sie haben die Dörfer Lintach, Biengarten (Bingarten), Mechelwind (Machtelwind) und Poppenwind (Bopenwinden), vier Fuder Wein und eine halbe Hofstatt zu Liebenau (Liebenaw).
Die Gräfin Güte von Henneberg (fraw Güte Gräuin zu Hennenberg) verleiht Gottfried Zentgraf von Neustadt (Gotzen zentgrauen von der Newenstat) und seinen Erben einen Hof, das Vorwerk und die dazugehörigen Besitzungen in Ipthausen im Grabfeld (Jptshausen im Grabueld).
Dietrich von Homburg (Dietrich von Hohenberg) übereignet das Schloss Hohenberg, von dem er auch seinen Namen ableitet, an Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Stift Würzburg und erhält dieses als Mannlehen von diesem zurück unter der Bedingung, dass sobald die von Homburg im Mannesstamm aussterben, das Haus samt Zu- und Eingehörungen den Söhnen Herren Konrad von Bickenbachs (Nachkommen der Christina, Tochter Dietrich von Homburgs) Dietrich dem Älteren, Dietrich dem Jüngeren und Konrad und ihren männlichen Erben (Conraten von Bickenbachs sunen (aus Christuren sein dietrichen von Hohenberg dochter erboren) nemlich dietrichen dem Eltern dietrichen dem Jungeren vnd Conraten auch iren manlichen erben wa aber dieselben) und falls diese auch aussterben, an die Söhne und Töchter von Dietrichs nächsten Erben zu Lehen gegeben werden.
Bischof Johann von Egglofstein hat Herrn Ulrich und Herrn Abrecht von Hohenlohe (her Vlrich vnd her Albrecht von Hohenlohe) erlaubt, dass diese die Lehen des Herrn Engelhard von Weinsberg (her Engelhart von Winsperg) erben.
Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm von Hennenberg) übeträgt das Dorf Hesselbach (Heselbach) an das Stift und erhält es als Erblehen zurück.
Die Grafen von Gleichen-Tonna (Graven von Gleiche) haben vom Stift Würzburg jährliche Einkünfte von zwei Fudern Wein und 30 Gulden auf das Dorf Ingersleben (Jngersleiben) als Mannlehen. Bischof Rudolf von Scherenberg weigert sich nun, den Grafen ihre Einkünfte zu geben, weil Graf Sigmund von Gleichen-Tonna (Grav Sigmund von Gleichen) mehr Einkünfte vom Bischof fordert. Daraufhin versuchen Herzog Friedrich III. von Sachsen (hertzog Fridrich von Sachsen Kurfurst) und sein Bruder Herzog Johann von Sachsen (herzog Hanns sein bruder) den Streit zu schlichten. Sie schlagen als Kompromiss vor, dass der Bischof das Lehensverhältnis für die 30 Gulden zu Ingersleben aufgibt und es dem Grafen zu Eigen macht. Dafür soll der Graf die Einkünfte der zwei Fuder Wein ganz an den Bischof abtreten. Nach einer Bedenkzeit von genau einem Monat nimmt Bischof Rudolf von Scherenberg am 12. November 1490 den Kompromissvorschlag an. Graf Siegmund von Gleichen-Tonna lehnt den Vorschlag jedoch ab. Eine Einigung kann erst im Jahr 1495 erreicht werden, bei der die beiden Parteien in folgenden Punkte übereinkommen: erstens soll der Würzburger Bischof den Grafen von Gleichen-Tonna die jährlichen zwei Fuder Wein zwischen St. Martinstag (11. November) und Weihnachten zustellen. Zweitens wird festgelegt, dass der Erhalt der zwei Fuder Wein und der 30 Gulden aus Ingersleben als erbliches Mannlehen gilt. Drittens muss Bischof Rudolf von Scherenberg die ausstehenden 16 Fuder Wein, die über den Zeitraum des Streits nicht an die Grafen von Gleichen-Tonna gegeben wurden, nachzahlen, indem er pro Jahr einen Fuder Wein abgibt. Zuletzt wird festgelegt, dass der Bischof und seine Nachfolger das Recht haben, das Lehen mit 300 Gulden auszulösen und dass der Graf und seine Erben 300 Gulden schuldig sind, wenn sie ihre Eigengüter dem Stift Würzburg zu Lehen auftragen.
Laut einem Privileg von Kaiser Karl V. sollen die Oberhoheit, die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Eigengüter des Stifts Würzburg und die Güter, die vom Stift zu Lehen gehen, von niemand anderem verkauft, verpfändet oder verliehen werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.