Burg Hallburg (Halberg das schloss) liegt in der Nähe von Volkach (Volkach) ist zum Großteil Eigentum der Grafen von Castell. Graf Ruprecht von Castell (Graue Ruprecht von Castell) und seine Ehefrau machen es Bischof Hermann von Lobdeburg zum Lehen, als Gegenleistung für den Schaden, den Ruprecht dem Stift zuvor durch Raub und Brand beigebracht hat.
Das Schloss Hain steht denen von Herbilstadt (Herbilstat) zu. Die Brüder Konrad (Conrat), Wilhelm (Wilhelm) und Peter (peter), alle Ritter von Herbilstadt, übergeben dem Bischof Albrecht von Hohenlohe ihren Burgstall Hain und erhalten diesen vom Bischof wieder als Lehen und dürfen die Befestigung weiter ausbauen. Da Hain aber nicht weit von Römhild (Romhilt) liegt, sind die dortigen Herren, die Grafen von Henneberg, auch involviert. Die von Herbilstadt geraten in Streit mit Burggraf Friedrich von Nürnberg (Fridrich von Nurenberg), Graf Günther und Graf Johann von Schwarzburg (Gunther vnd Johann von Schwartzburg) und Graf Ulrich von Leuchtenberg (Vlrich vom Leuchtenberg). Für weitere Informationen und Besitzverhältnisse zum Schloss Hain verweist Fries auf seine Quelle.
Fries verweist auf eine Quelle, aus der hervorgeht, wie Schwäbisch Hall (Swebisch Hall) in die Fehde zwischen den Fürsten und den Reichsstädten geraten ist und wie Bischof Gerhard den Streit geschlichtet hat.
Genau so wie die im vorherigen Eintrag genannte Stadt Schwäbisch Hall (Hall) vertragen sich auch die beiden Städte Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) und Bad Windsheim (Windshaim) mit Bischof Johann von Egloffstein und seiner Ritterschaft unter der Vermittlung von Pfalzgraf Ludwig III. Fries verweist dazu auf eine Quelle.
Bischof Johann von Brunn führt Krieg mit dem in den vorherigen Einträgen genannten Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und nimmt ihm etliche Güter zu Steinach an der Saale (Staina an der Sal) und Ebersbach (Eberspach) und verleiht diese samt dem bereits genannten Dorf Hain (Hain>/i>) Wilhelm von Bibra (Wilhelm von Bibra) zum Mannlehen auf. Der Bischof behält sich die Ablösung von Hain vor.
Früher haben die Windhetzer des Bischofs, die Diener der Domherren, anderer Stifte und Klöster sowie die Würzburger Edelleute und Bürger in der Landwehr der Stadt Würzburg und etlichen angrenzenden Wäldern und Büschen Hasen und Hühner gefangen. Als aber der Weinwuchs dadurch Schaden nimmt, wird diese Praxis vom regierenden Fürsten untersagt. Bischof Rudolf von Scherenberg verkündet, dass fortan niemand mehr Hasen oder Feldhühner innerhalb der Würzburger Landwehr fangen, schießen oder hetzen solle. An dem Lentach ist es verboten, Hasen mit Garn zu fangen, hetzen und schießen ist jedoch erlaubt. Im Bilsach bei Lengfeld (Lengfeld) und im Hegholz bei Randersacker (Randersacker) ist es verboten, Feldhühner mit Hunden oder Zeug und Stricken zu fangen. Falls dies nicht eingehalten wird, muss der Wilderer für jeden Hasen 2 Gulden und ein Barchet und für jedes Huhn einen Gulden und ein Barchet zahlen.
Das Stift Würzburg und die Brüder Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckinger vnd Wilhelm von Saunshaim) führen eine Fehde wegen des Schlosses Wildberg und der Döfer Herbolzheim (Herboldshaim) und Ulsenheim (Vlsenhaim). Sie werden durch Markgraf Albrecht von Brandenburg (Albrecht von Brandenburg) wieder miteinander vertragen. Sie einigen sich darauf, dass Bischof Rudolf die beiden Dörfer von den Brüdern wieder ablöst.
Graf Otto von Henneberg (Ot von Hennenberg) will das Dorf Hain (HainPhilip von Thann) wollen dies nicht gestatten. Der Mainzer Bischof Berthold von Henneberg soll schlichten, allerdings ist er der Bruder von Otto von Henneberg. Deshalb soll der Streit vor dem Würzburger Hofgericht geklärt werden.
Die Dorfmeister und Gemeinde der Dörfer Altertheim (Aldershaim) und Kitzingen (Gitzingen) beklagen sich, dass der Deutsche Orden einen hohen Damm für die Seen errichtet hat und sich dadurch das Wasser aufstaut, sodass die Felder überschwemmt werden. Es wird mit dem Deutschordenmeister Dietrich von Cleen verhandelt, dass dieser sich die Situation anschaut und den Schaden beseitigt. Kurz darauf kommt es zum Bauernaufstand und die Sache bleibt unverrichtet.
Ein Haßfurter (hasfurt) Bürger namens Johann Zusing (Hanns Zusing) lässt sich während der Bauernkriege einiges zu Schulden kommen lassen. Nachdem Bischof Konrad von Thüngen den Landstrich wieder eingenommen hat, flieht er aus der Stadt, um einer Bestrafung zu entgehen. Deshalb zieht Bischof Konrad seine Güter ein und gibt sie an seinen Kammerschreiber Johann Woltz (Hanns Woltz). Die Güter beinhalten einen halben Morgen Weingarten in der Hohenwanne, einen Wiesengarten hinter der Rengersmühle, ein Krautgarten vor dem Oberen Tor bei dem kleinen See bei Zeil und eine halbe Behausung zu Haßfurt.