Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Ritter Heinrich Lämplein (Hainrich Lemplin) leiht Bischof Johann von Egloffstein eine gewisse Summe an barem Gold. Bischof Johann schuldet ihm für seine und seines Vaters Schäden und andere Forderungen weitere 100 Gulden. Von diesen 1100 Gulden verschreibt er ihm jährlich 110 Gulden, also 10% der Gesamtsumme. Er setzt ihm auch zum Unterpfand den Stab in Stadt und Amt Haßfurt (Hassfurt) ein. Davon wurden Heinrich von Gich seine 1000 Gulden bezahlt.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn handelt mit dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Haßfurt (Hasfurt) aus, dass sie Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs) in diesem und dem nächsten Jahr zu zwei ausgewählten Daten jeweils 1000 Gulden geben. Dietrich Fuchs zu Eltmann wurden 2000 Gulden Schulden bezahlt, die übrigen 2000 Gulden sollte ihm Bischof Johann 1412 eigentlich auch auszahlen. Nachdem Dietrich Fuchs zu Eltmann aber vor dem 24. Juni 1412 verstirbt, handelt Bischof Johann mit dessen Witwe einen Aufschub bis 1413 aus.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Elisabeth Fuchs zu Eltmann (Els), die Witwe des Ritters Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs), leiht Bischof Johann von Brunn eine Summe Geld, Wein, Getreide und Hafer im Wert von 3700 Gulden. Er verweist sie mit 2000 Gulden auf die Steuer und Bede zu Haßfurt (hasfurt).
Bischof Johann von Brunn verschreibt Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) jährlich 250 Gulden auf Ablösung auf der Bede zu Haßfurt für eine Hauptsumme von 2000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ritter Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) 100 Gulden jährlicher Gülte auf der Stadt Haßfurt für eine Hauptsumme von 940 Gulden auf Ablösung.