Bischof Gerhard von Schwarzburg nimmt 3000 Heller von dem Domherren Johann Hofwart (Hanns Hofwart) und seinem Bruder Erkinger (Erckinger) und verpfändet ihnen dafür 100 Heller jährlich auf der Kellerei des Stifts zu Heidingsfeld und 100 Malter Korn auf dem Amt Ingolstadt.
Nach dem Tod der Brüder Hofwart kommen die Gerechtigkeiten und die Verschreibung an Ritter Weiprecht von Helmstatt (Weiprecht von Helmstat) und Johann Hofwart (Hanns Hofwart). Bischof Johann von Egloffstein erlaubt Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld), die Nutzungen und Gefälle an sich zu lösen. Er gibt ihnen darüber eine neue Verschreibung.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Die Karthäuser zu Tückelhausen (Duckelhausen) steiten mit den Einwohnern zu Gaukönigshofen über etlichen Hafer, eine Grenzsteinsetzung und den Wasserfluss. Friedrich Geier (Fritzen Geir) aus Ingolstadt (Jngelstat) schlichtet den Streit.
Nach dem Tod des Johann Hund (Hannsen Hunden) fällt die Pfandschaft über Stadt und Amt Ingolstadt (Jngelstat) an die Brüder Johann und Leonhard Hund (Hanns vnd Lenhart, die hunde gebrüdere) und ihre Schwester, die Witwe des Eberhard Sturmfeder (Eberhart Sturmfeder). Ritter Georg Fischlein (Georg Fischlein) zu Heidingsfeld (Haidingsueld) kauft ihnen mit Bewilligung Bischof Gottfried Schenk von Limpurgs diese Pfandschaft ab.
Im Amt Ingolstadt (Jngelstat) entspringt bei Obernhofen ein Bach namens Derbach. Es wird rechtlich festgelegt, wie der Bach verlaufen soll.
Nach dem Tod des Ritters Georg Fischlein (Georg Fischlein) fällt die Pfandschaft an seine Tochter Anna (anna) und ihren Ehemann Reinhard von Thüngen (Rainharrt von Thungen). Reinhard streitet sich mit dem Dechant und Kapitel des Würzburger Domkapitels. Er will, dass ihm die Vogtei über das Dorf Sulzdorf (Sultzdorf) als Zubehörung des Schlosses Ingolstadt zusteht. Die Herren des Domkapitels widersprechen ihm; sie stünde ihnen zu. Bischof Rudolf von Scherenberg gibt ihnen mit Bewilligung Reinhard von Thüngens einen besiegelten Brief, laut dem sie die Vogtei von den von Thüngen unbeschwert besitzen sollen. Im Gegenzug verpflichten sich Dechant und Kapitel für sich und ihre Nachfolger, Bischof Rudolf oder seine Nachfolger mit 200 Gulden an der Ablösung der Stadt und des Amtes Ingolstadt zu unterstützen.
Bischof Rudolf von Scherenberg handelt auch mit Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) aus, dass er ihm am alten Pfandschilling 600 Gulden nachlässt und den neuen Pfandschilling auf 2000 Gulden ansetzt. Bedingung ist allerdings, dass Bischof Rudolf Reinhard seinen Erben oder den Inhabern Ingolstadts (Jngelstat) jährlich zu Martini 40 Goldgulden Dienstgeld zahlen muss, wenn er das Schloss und Amt nicht an Cathedra Petri der nächsten 2 Jahre für die besagte Summe von 2000 Gulden ablöst. Für den Fall, dass er die Hauptsumme nicht ablöst, verweist er Reinhard mit den 40 Gulden jährliches Dienstgeld auf die Bede zu Ingolstadt.
Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.