Bischof Johann von Brunn gibt Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) die Kellerei des Stiftes Würzburg zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit ihren Zu- und Eingehörungen für 300 Gulden. Der Welwein und die genannten 100 Pfunde Heller, die auf Ingolstadt (Jngelstat) verschrieben sind, sind davon ausgenommen. Seitz Fischlein hinterlässt zwei Töchter, Anna und Margarthe (Anne vnd Margarethe), die die Kellerei erben. Anna heiratet Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) , Margarethe Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen). Bischof Rudolf von Scherenberg löst Gottfried von Berlichingen seine Hälfte daran ab. Der Anna von Thüngen wird ihr halber Teil jedoch erneut verschrieben.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft für 400 Gulden die Behausung des Ritters Georg Fischlein (Her Georg Fischlein riter) zu Heidingsfeld (Haidingsueld).
Fries verweist für Informationen über die Irrungen mit denen von Heidingsfeld (haidingsfeld) zu Bischof Rudolf von Scherenbergs Zeiten auf eine Quelle.
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.
Hainachtleiten (Hainachtleiten) ist ein Lager in der Würzburger Mark, jenseits des Steins zwischen dem Dürrbach (durbach) und dem kleinen Pfaffenberg (clainer pfaffenberg). Daran hat die Bürgerfamilie Lutz (Lutz) zu Würzburg den Weinzehnt, der ihnen von einem Bischof von Würzburg zum Mannlehen aufgetragen wurde. Da aber Nikolaus Lutz (Claus Lutz) zur Zeit Bischof Rudolf von Scherenbergs ohne männliche Nachkommen stirbt und die Brüder Bernhard und Friedrich von Wichsenstein (Bernhart vnd Fritz von Wichsenstain) etliche Forderungen an den Bischof haben, lässt er ihnen diesen Zehnt zum Mannlehen auftragen. Er behält allerdings seinen Nachfolgern und dem Stift vor, den genannten Zeht für 200 Gulden wieder abzulösen.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt in einem Schreiben fest, dass die jährliche Nutzung der beiden Städte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (mainbernhaim) nicht mehr als 150 Gulden betragen soll. Fries zählt die Einkommensquellen auf: zehn Fuder Betwein, drei Eimer Welwein, vier Eimer Königzinswein, 70 Pfund Geld Zins und ein Drittel an der höchsten Buße. Die Hocken, Metzger und Bäcker müssen 15 Pfund Markbede abgeben. Alle gemeinen Wiesen und Felder, 12 Malter Korn und 150 Gulden Judengeld gehören ebenfalls dazu, sowie Reis- und Folgrecht. Zur Burg gehören einige Äcker.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid wird von Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs) mit der Zustimmung des Bamberger Bischofs Philipp von Henneberg an die männlichen Einwohner des Ortes verkauft, unter der Bedingung, dass diese den besagten Schaftrieb weder jemandem zum Lehen auftragen noch ihn verkaufen oder verschenken, sondern nur für sich und die Gemeinde behalten. Darüber stellt der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg Bischof Rudolf von Scherenberg einen Revers aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Die Brüder Ruprecht und Peter von Hainach (Ruprecht vnd Peter von hainach) verkaufen ihre zwei Burggüter zu Zabelstein (Zabelstain) und das Forstamt über den Steigerwald (Staigerwald) an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg. Bischof Rudolf gibt ihnen im Gegenzug einen Hof in Hundelshausen (Hundeltshausen), den sie auf ewig zum Mannlehen empfangen sollen.
Graf Otto von Henneberg (Ot von Hennenberg) will das Dorf Hain (HainPhilip von Thann) wollen dies nicht gestatten. Der Mainzer Bischof Berthold von Henneberg soll schlichten, allerdings ist er der Bruder von Otto von Henneberg. Deshalb soll der Streit vor dem Würzburger Hofgericht geklärt werden.