Johann Zollner von Halberg (Hanns zolner von Halberg) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine Leute und Güter in Iphofen (Jphouen).
Bischof Lorenz von Bibra gibt der Stadt und dem Schloss Jagstberg ein eigenes Wappen und Siegel, weil sie vorher keines besessen haben.
Der halbe Zehnt zu Jagstberg (Jagsperg) war ein Lehen der Herren von Hohenlohe. Der Ritter Simon von Stetten (Simon von Steten) empfängt ihn von Graf Kraft von Hohenlohe (Graue Crafft von Hohenlohe) als Lehen. Bischof Lorenz von Bibra erwirbt diesen Zehnt für 430 Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra erhält von Valentin von Bibra ( Valtin von Bibra) Schuldbriefe über 900 und 100 Gulden. Beide stellen sich gegenseitig Quittungen aus.
Der Bürgermeister und Rat von Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grabfeld) gerät mit den Einwohnern von Ipthausen (Ipthausen) in einen Rechtsstreit aufgrund des Reisdienstes, des Reisgeldes, den Grenzen und der Abgabe der Bede. Bischof Lorenz von Bibra löst den Rechtsstreit durch einen Vertrag.
Bischof Lorenz von Bibra löst Gefälle und Nutzungsrechte in Ipthausen (Jpthausen) von Graf Hermann von Henneberg(Graue Herman von Hennenberg) aus, sodass diese wieder an das Hochstift zurückgehen.
Georg von Thüngen (Georg von Thüngen), der Sohn des Reinhard (Rainhart), streitet sich mit Abt des Klosters Bronnbach, Johann von Boffsheim (abbte Johann) um die Frondienste, die die Männer auf dem Bronnbachischen Hofe in Allersheim (Aldershaim) für das Schloss Ingolstadt leisten sollen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit. Da der Bronnbacher Hof sehr baufällig ist, sollen seine Inhaber für die nächsten 3 Jahre von allen Frondiensten befreit sein, damit sie in dieser Zeit den Hof wieder aufbauen können. Wenn in dieser Zeit am Schloss Ingolstadt gebaut wird, müssen sie Frondienste leisten wie alle anderen Einwohner. Nach Ablauf der 3 Jahre darf Georg von Thüngen von den Bronnbachischen Hofleuten den Frondienst in der normal üblichen Ausprägung fordern. Wo es gewünscht ist, soll man dem Fronherren mit Wagen und Pflug 3 Tage pro Jahr dienen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) vereinbaren, dass Reinhard für jedes Jahr, in dem das Pfand nicht abgelöst wird, 40 Gulden Dienstgeld zustehen. Aus einem Fries unbekannten Grund kommt es jedoch zu Streitereien zwischen den beiden. Als Konsequenz wird das Dienstgeld nicht ausgezahlt. Die Sache geht bis vor das Hofgericht, wo sie unbearbeitet bleibt, bis beide Seiten sterben. Reinhard hinterlässt die Söhne Hieronymus und Georg (Jeronimus vnd George). Georg erhält Ingolstadt (Ingelstat). Bischof Lorenz von Bibra verhandelt erneut mit ihm. Er schlägt ihm ein Leibgedinge von 200 Gulden zu den bisherigen 2000 Gulden vor, sodass der Pfandschilling nun 2200 Gulden beträgt. Die Bedingung ist jedoch, dass ihm die 100 Gulden nicht mehr auf der Kammer zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) ,sondern zu Würzburg (Wurtzburg) gereicht werden sollen. Georg stimmt zu und Bischof Lorenz stellt ihm eine neue Verschreibung aus.
Das Johannisterhaus hat in Würzburg auf einem Häuschen an der Greden eine Lehenschaft und einen jährlichen Zins von 8 Pfennig. Bischof Lorenz von Bibra lässt dieses Haus jedoch abreißen und auf dem Platz die neue Kanzlei erbauen. Das Johannisterhaus erhält als Ausgleich die Lehenschaft über zwei Morgen Weingarten in der dotengab mit 8 Pfennig jährlichen Zinsen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Schaftrieb des Hofes Irdenberg (Jrdenberg) von den Brüdern Tristan, Chorherr von St. Burkard (Tristran chorher zu S. Burgharden) und Friedrich Zobel (Fritz Zobel). Lorenz Fries schreibt, der Hof sei jetzt eine Wüstung. Zusätzlich dazu befindet sich ein Beleg über den Schaftrieb am Hof.