Ein jeder Bischof zu Würzburg hat den Gemeinen Pfennig, die Türkensteuer, die Datz, die Steuern im Allgemeinen, zusätzliche Hilfszahlungen und das Ungeld zu erheben.
Heinrich von Biesendorf (Henrich von Bisend) und seine Söhne tragen etliche Güter Bischof Heinrichs von Heßberg zu Reicholzheim (Reicholfsheim) zu Lehen. Mit seiner Bewillligung übereignen sie diese dem Kloster Bronnbach (closter Brunberg). Hierfür erhalten sie von Abt Rüdiger (abt Rugker) unter Bewilligung des Konvents etliche Zinse, die er zuvor als Zoll zu erheben hatte.
Der Markgraf von Baden, Bernhard I. von Baden (Maggraf Bernhart von Baden), bestätigt den Kurfürsten von Mainz (Maintz), Köln (Colln), Trier (Trier) und Ludwig III. von Wittelsbach, Kurfürst von der Pfalz (pfaltzgraf Ludwigen) in Durlach (Durlach), dass er sie unterstützt, Reisenden auf dem Flusslauf des Rheins (Rein) und dem Leinpfad Schutz und Schirm zu sichern, wie es seit langem üblich ist. Außerdem wolle er gemeinsam mit ihnen dafür sorgen, dass es zu keinen Angriffen, Beschädigungen oder Festnahmen kommt. Das Erheben von Zöllen auf dem Rhein zwischen Straßburg (Straszeuns) und Mainz (Maintz) soll den Kurfürsten sowie den Städten vorbehalten sein. Diese sollen zudem dafür Sorge tragen, dass Kaufleute ihre Waren sicher auf dem Fluss transportieren können und ihnen Geleit zusichern, ohne mehr als den Zoll zu verlangen. Wenn ein Kaufmann fahrunfähig ist, kann er Bewohner des Territoriums für Geld anheuern, um die Weiterfahrt zu ermöglichen, ohne mehr als den Zoll zu bezahlen.
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.
Die Hälfte von Riedbach (riepach) samt dem Zoll ist an Konrad von Rosenberg (conraden von Rosenberg) verpfändet.
Der Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schuldet Friedrich von Seldeneck (Seldeneck) 1100 Gulden. Daher verpfändet der Bischof ihm den Zoll von Riedbach (Riepach), mit allen Freiheiten, Rechten und Zugehörungen auf Widerlösung.
Zu seinen Lebzeiten leiht sich Bischof Johann von Brunn 73 Rheinische Gulden von Johann Eberhard, der auch Weidner genannt wird (Hansen Eberharten weidner gnant). Hierfür verschreibt er diesem die Bede, den Zoll und das Ungeld des Hochstifts Würzburg zu Retzbach (Retzbach) und Thüngersheim (Thungersheim) auf Widerlösung. Nach Johann Eberhards Tod muss seine nun verwitwete Ehefrau seine Güter gemäß eines Gerichtsurteils des Landgerichts seinem Bruder übereignen. Sie bittet Bischof Gottfried Schenk von Limpurg daher, die bisherige Verschreibung auf den Bruder und dessen Erben zu übertragen. Der Bischof bestätigt dies in der Form eines Briefs an die betroffenen Dörfer.
Nach dem Tod von Wilhelm von Elm (wilhelm von Elma) wird die Hälfte des Dorfes Riedbach (Ritpach) samt den Bürgern, Gerichten, Beden, Steuern, Gefällen, Renten, Äckern, Wiesen, Schießstatt, Frondiensten und allen Zu- und Eingehorungen dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zuteil, ausgenommen den Zoll. Da der Bischof Friedrich von Seldeneck (Seldenecker) 900 Gulden schuldet, gibt der Bischof ihm die Hälfte vom Dorf zu Mannlehen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schlichtet zu Bamberg (Bamberg) die Auseinandersetzung zwischen Graf Ulrich V. von Württemberg (Graf Vlrich von wurtenberg) und der Reichsstadt Esslingen am Neckar (Stat Eslingen).
Bischof Lorenz von Bibra setzt verschiedene Abgaben fest: 360 Gulden und 125 Pfennig zu Nördlingen (Nordlingen) auf den Stephanstag (03. August) für den Besitz von 160 Pferden. Diese Abgabe wird am 06. Januar 1496 wiederholt erhoben. Außerdem leistet der Bischof selbst verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien in Höhe von 1169 Gulden. 1000 Gulden werden für die Konfirmation der Regalien und des Goldzolls dem Amt und der kaiserlichen Kanzlei übermittelt. Die Torwächter werden mit 80 Gulden bedacht. Die Knechte, die den Thron für die Verleihung der Lehen vorbereiten, erhalten zehn Gulden. Die Trommler und Pfeifer erhalten 29 Gulden. Abschließend werden 55 Gulden auf einen schwarzen Samtteppich verwendet, den Bischof Lorenz von Bibra anschließend mit nach Würzburg (wurtzburg) nimmt. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 1728 Gulden, einem Heller und 15 Pfennig.