Fries gibt an, wo Informationen in Bezug auf die Schutzgewalt und den Schutz im Allgemeinen gefunden werden können. Außerdem wird angegeben, dass das Kloster Fulda (Fulden) nach dem Kirchlichen Recht dasselbe gegenüber dem Hochstift Würzburg leistet.
Bischof Hermann von Lobdeburg fängt an die Allerheiligenmesse zu halten. Dieses wird ihm von König Heinrich VI. bestätigt. Der König will und gebietet, dass jeder, der diese Messe besucht, freies Geleit erhält und unter dem Schutz des Reiches für die Zu- und Abreise steht, so als ob er die Frankfurter Messe besuchen würde.
Bischof Johann von Brunn stellt Johann Ortlein (Ortlein Hans) aus Bamberg (Bamberg) und dessen Angehörige unter seinen Schutz und Schirm.
Mimberg (Minberg) ist ein Dorf, welches dem Kloster St. Theodor zu Bamberg zuständig ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg ist für den Schutz des Dorfes verantwortlich.
Bischof Rudolf von Scherenberg gewährt den Bürgern, Kaufleuten und Dienstmännern aus Nürnberg (Nurenberg) Schutz und Schirm. Außerdem stellt er ihnen eine Unterkunft und übergibt ihnen eine schriftlichen Beleg über seine Anordnungen.
Doktor Gregor Heimburg (Doctor Greog Hainburg), ein fachkundiger (verstendiger) und reicher (hochsumiger) Mann, ist der Berater (rath) und Diener des Königs von Böhmen Georg von Podiebrad (Kunig Georgen zu Behaim). Der König ist so zufrieden mit seinen Diensten, dass er ihm die Stadt Mainbernheim (Mainbernhaim) zu Erblehen verleihtt. Der Doktor stirbt jedoch, bevor er das Lehen annehmen kann. Sein Sohn Jakob Heimburg (Jacob Hainburg) hofft, dass der König auch ihm als Erben die Stadt als Erblehen verliehen wird. Der König verpfändet jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg Schutz, Schirm, die rechtliche Obrigkeit und das Verkaufsrecht der Stadt als ain wildbrets haut, so noch nit gefangen ware. Allerdings wurde ihm dies doch nicht verliehen.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt auf Bitte Erkingers von Seinsheim (Erckinger), Sigmunds von Schwarzenberg und Johanns von Schwarzenberg (Sigmund des elter vnd Johanns sein gau hern zu Schwartzenberg), in Absprache mit seinem Domkapitel, dem Kloster Astheim unwiderruflich seinen Schutz und Schirm. Die Handhabung geht fogllich an das Hochstift Würzburg über. Zudem sollen die Kartäuser zu Astheim mit ihren Untergebenen weder mit einer geistlichen Steuer, noch mit Diensten, noch mit Atzung über die Land- und Reichssteuer hinaus belastet werden.
Die Müller beklagen beschweren sich bei Bischof Lorenz von Bibra über die ansässigen Bauern. Diese ziehen das Wasser für ihre Wiesen ab, so dass die Müller kein Wasser zum Mahlen haben. Die Statthalter zu Würzburg beschließen deshalb eine Ordnung, in der geregelt ist, wie es mit dem Schutz, der Schutzbede (schutz beten) und dem Wasser gehalten wird.
Dem Frauenkloster Kreuztal Marburghausen (Marburghausen), auch Kloster Mariaburghausen genannt, welches dem Stift Würzburg angehörig ist, wird Schutz und Schirm durch den Amtmann zu Haßfurt versprochen.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.