Haßberge (Hasberg) ist ein Wald zwischen Haßfurt (Hasfurt), Seßlach (Sesslach) und Königshofen (Kunigshofen). Er gehört mit Grund, Boden und Wildbann dem Stift Würzburg, aber die alten Herren haben etlichen angrenzenden Schlössern, Städten und Dörfern gestattet, daraus Holz zu holen. Diese Berechtigten sind bei der Kammer verzeichnet. Die Truchsesse zu Wetzhausen sind Förster.
Zu Informationen über den Verkauf von Heringen in Würzburg verweist Fries auf das Wort Saltzcastrer.
Die von Adelsheim machen die Feste Herbolzheim Bischof Albrecht von Hohenlohe und seinem Stift zum Mannlehen und öffnen sie ihnen auf unbegrenzte Zeit. Mehrere Jahre danach kauft Konrad von Ebersberg den von Adelsheim mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Albrecht die Hälfte der Feste ab. Er empfängt sie als Mannlehen und verschreibt dem Stift die ewige Öffnung.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Die von Hutten öffnen Bischof Johann von Egloffstein lebenslänglich das Schloss Hausen.
Dem Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (dietrich Fuchs) erhält sein Geld bis auf 4000 Gulden zurück. Er legt mit Bischof Johann von Egloffstein vertraglich fest, dass ihm die Summe in jährlichen Raten von 250 Gulden bezahlt werden soll. Dietrich Fuchs zu Eltmann verhandelt später mit dem neuen Bischof, Johann von Brunn. Dieser schlägt ihm zu den bereits vorhandenen 4000 Gulden noch 200 Gulden für Bau, Wägen und Pferde zu und gibt ihm eine Verschreibung. Darin steht, dass Dietrich und seine Erben solche 4200 Gulden von allen Nutzungen, Gefällen und Einkommen der Kellerei zu Haßfurt und zu Stadtlauringen (Niderlauring) und an der hohenwannen beziehen können und ihnen in der Zwischenzeit die Stadt und Kellerei verpfändet sein soll.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft von Johann Gleck (Hanns Gleck) aus Hergolshausen (Hergoldshausen) die Gaststätte und ein Gut in Hergolshausen ab für 126 Gulden.
Johann von Bosenberg (Hanns von Bosenberg) verkauft etliche Rechte über Heckfeld (Heckueld) im Amt Lauda.
Bischof Konrad von Thüngen gibt Margaretha Warter (Margarete Warter) im Dietricher Viertelhofe auf dem Graben zu Würzbueg eine Stube, einen Boden, zwei Kammern und einen Kalter zu lebenslangem Gebrauch. Margaretha stirbt 1541. Dieselben Güter gibt Bischof Konrad von Bibra ebenfalls zu lebenslangem Gebrauch an den Silberboten Michael Hensler (Michel Hensler).