Graf Ruprecht von Dürn (Graue Ruprecht von Duren) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Stadt Hardheim (Harthaim) im Amt Lauda als Lehen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe nimmt 3000 Pfund Haller von den Brüdern Ritter Konrad, Erkinger und Stefan Zollner zu Halberg (her Conrat riter, Erkinger vnd Steffan zoller gebrueder) und übergibt ihnen dafür amtmannsweise Schloss Hallburg. Er verschreibt ihnen ebenfalls jährlich 350 Pfund Haller auf das Schloss, sein Zubehör und weitere Güter.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) hat das Schloss Stolburg samt der Dörfer Windheim (Windhaim), Grettstadt (Gretstat) und Schallfeld (Schalckfeld) vom Stift Würzburg pfandweise inne. Diese gibt er Bischof Johann von Eglofstein für 4916 Gulden zurück und leiht ihm bar 4500 Gulden. Dafür setzt ihm Bischof Johann die Stadt und das Amt Haßfurt mitsamt der Kellerei, allen Rechten, Gerichten, Nutzungsrechten, Zenten, Gülten, Zinsen, Zöllen, Zehnten, Wiesen, Hölzern, Fischgewässern, Hühnern, Mühlen, Leuten und Gütern, die davor nicht versetzt wurden, ein. Ausgenommen sind nur das geistliche Lehen und das Mannlehen sowie die Bede und Öffnungsrechte. Die Verpfändung gilt so lange, bis Dietrich oder seinen Erben die Hauptsumme von 8416 Gulden zurückgezahlt wurde.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Heinrich von Gich (Haintz von Gich) und seinen Erben mit dem Stabe amtmannsweise die Stadt und das Amt Haßfurt (Hassfurt) für 580 Gulden. Er verschreibt ihm mit Bürgschaft, dass er diese so lange innehaben solle, bis er die Hauptsumme zurückerhalte.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Reicholf von Elm (Reicholf von Elma) etliche Fischereirechte in Harrbach (Harpach) im Amt Homburg (Hohenberg).
Ritter Heinrich Lämplein (Hainrich Lemplin) leiht Bischof Johann von Egloffstein eine gewisse Summe an barem Gold. Bischof Johann schuldet ihm für seine und seines Vaters Schäden und andere Forderungen weitere 100 Gulden. Von diesen 1100 Gulden verschreibt er ihm jährlich 110 Gulden, also 10% der Gesamtsumme. Er setzt ihm auch zum Unterpfand den Stab in Stadt und Amt Haßfurt (Hassfurt) ein. Davon wurden Heinrich von Gich seine 1000 Gulden bezahlt.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn schlägt ein Pfund Heller für einen Rheinischen Gulden an, obgleich er dazu schreibt, dass ein Pfund Heller etwas mehr Wert ist als ein Rheinischer Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra erkauft dem Stift die Stadt und das Amt Lauda (Lauden) und bringt auch das Schloss zu Hardheim mitsamt der Mühle an das Stift, indem er Ludwig von Hutten seinen Pfandschilling wiedergibt. Fries verweist zudem auf die Lage von Quellen zu diesem Vorgang.