Das Stift kauft verschieden Rechte sowie die Gerichtsherrschaft in Euerfeld von Hans von Rosenberg.
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.
Das Speisamt, das Lamprecht von Gerolzhofen (Lamprecht von Geroldshofen)bekleidet und im Amt Gerolzhofen liegt, wird aufgrund der rechtlichen Bestimmungen, die wahrscheinliche bei seiner Besetzung gemacht wurden, wieder ledig. Bischof Andreas zieht es daher wieder ein. Deswegen prozessiert Lamprecht von Gerolzhofen gegen Bischof Andreas, da aber weder er noch einer seiner Vertreter zum vereinbarten Prozesstag erscheint, urteilen die Dienstleute der Kirche, dass Bischof Andreas es zu recht einbehalten habe. Unter den Urteilern befanden sich Friedrich Zobel (Fridrich Zobel), dessen reicher Schwager Konrad von Rebstock (der reich swaigerer Kuns von Rebstok) und Andreas Zobel (Andres Zobel) sowie andere ehrbare Menschen. Laut der Nachtragshand sind von diesem Urteil außerdem betroffen:Gereuth (Gereuth), Brünn (Brunn), Neuses am Raueneck (Newses), Rügshofen (Rügshoffen), Ebern (Ebern), Volkachsmühle (Volkach), Vögnitz (Vognitz), Wustviel (Wüstfilds), Geusfeld (Gülsfelt), Eichelberg (Eichelberg).
Ritter Friedrich von Seckendorf, genannt von Rinhofer, (Fridrich von Seckendorf riter genant von Rinhofer) erhält die Hälfte der Gerichtsrechte auf dem Eichermark (zwaitail gerechtickait vff dem Eichermarck) in Würzburg als Lehen durch Bischof Albrecht.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft für 17000 Pfund Heller von Kraft von Hohenlohe und seiner Ehefrau Anna für sein Stift die Burg und Stadt Röttingen (Burg und Stat Rottingen). Dazu gehören die Grundherrschaft und die Gerichtsherrschaft in den Dörfern und Weilern Riedenheim (Ritsheim), Schönstein (Schonstein), Eisingen (Isingen), Sondernhofen (Sondernhofen), Oberhofen (Obernhofen), Bolzhausen (Bolzhausen), Aufstetten (Aufstetten) und Sächsenheim (Sechsenheim) und zwei Kirchsetzen und Gottesgaben Sankt Peter und Sankt Blasius in Röttingen selbst (vnd zwei kirchsetzen vnd got gab Sant petters vnd Sant Blasius daselbst zu Rottingen) mit den dazugehörenden Leibeigenen und anderen Menschen, Gütern, Gebäuden, Höfen, Vorwerken, Wäldern, Weinbergen, Äckern, Wiesen, Weiden, Gewässern, Fischzuchten, Gulten, Zinsen, Zehnten, Beden, Steuern, geschossen, Bannwein, Diensten, Gerichten, Geleitrechten, Zöllen, Herbergen, dem Halsgericht auf der Hart (vnd das hals gericht an der hart) sowie Gerichtsherrschaft, Vogtei und Recht in den oben genannten Dörfern, Weilern und deren Grenzen. Daneben betrifft der Verkauf die Burg und das Dorf Ingolstadt mit der umliegenden Schonung (Burk vnd dorff Ingelstat mit der Schon darumb gelegen), die Dörfer Allersheim und Sulzdorf mit dem Kirchsatz und der Gottesgabe in Kleiningolstadt (ire dorffern Allersheim vnd Sulzdorff mit dem kirchsatz der gots gab zu cleinen Ingelstat) und das Halsgericht in Albertshausen (Halsgericht zu Albrechtshausen) mit der Weingult und dem Recht in Winterhausen (wintershausen) auf Höfe, Häuser, Hofreiten, Weingarten, Zehnten und anderen Gütern in Winterhausen und in der Umgebung sowie der Freiung und dem Recht auf zwei Höfen mit den Leuten, Nutzen, Gefällen vnd Rechten sowie ihrer Burg Reichenberg (vesten reichenberg) mit den Dörfern Hattenhausen und Geroldshausen (mit den dorffern hattenhausen vnd Geroldshausen) mit der Weingult, Zinsen, Nutzen, Rechten und Gewonheiten an Leuten und Gütern zu Heidingsfeld (zu haidingsfelt) und in den vorgenannten Dörfern und auch Reichenberg, ausgenommen die beiden Seen in Herchsheim und Altertheim (die zwen Sehe zu Herichsheim vnd zu Aldersheim) und dem Hof in Sächsenheim, der Frauenhof genant wird (vnd den hofe zu Sechstenheim der Frawen hof gnant) und der Hof in Moos (vnd den hof zu Mose), den sie nicht verkaufen.. Daneben verkaufen sie alle Mannlehen, Burglehen, Zinslehen und andere Lehen, Burgmannschaften in den Burgen Röttingen, Ingolstadt und Reichenberg. Dazu wird bestimmt, dass Bischof Otto alles auslösen könne, was die Herren von Hohenlohe auf den besprochenen Gütern dritten verpfändet haben sollten, wovon ein Hof von Sächsenheim ausgenommen sei, den sie selbst ablösen möchten und von dem sie Morgengabe, Steuer und Zugeld weiter einziehen, wogegen sie auf dieselben Einkünfte aus allen oben genannten Gütern verzichten
Das Dorf Eußenheim, das im Amt Karlburg liegt, ist freies Eigengut des Domkapitels. Bischof Johann von Egloffstein befreit es von allen Geldsteuern, Frondiensten und anderen Belastungen, bestimmt allerdings, dass die Einwohner zum Zentgericht erscheinen müssen.
Die Nachkommen des Ritters Heinrich Hund von Falkenberg (Hainrichen von Falckenbergs erben) dienten nach seinem Mord und seiner Verbannung anderen Herren, werden später aber auch zu bischöflichen Münzern, weswegen sie die Münzmeister genannt werden. Bischof Johann von Brunn verleiht ihnen ihren Stammsitz erneut zusammen mit dem Adelstitel, dem Namen des Geschlechts nach der Stammburg sowie das Landrecht.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft dem Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck Wilhelmen von Limpurg) das Dorf Falkenstein (Falckenstain) mit allen seinen Rechten, Gerichtsbarkeiten und Gefällen, sowie Zugehörungen für 170 Gulden ab.
Faulgrund (Faulgrunt) ist ein Waldstück im Aschacher Forst, das Graf Hermann IV. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) dem Hochstift überlässt. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Münnerstadt (Munnerstatt), Lindendorf (Lindtdorff), Althausen (Ethausen), Wermerichshausen (VerberghausenEisfeld: Obern, Nidern), Aschach (Ashach), Ipthausen (Ipthausen), das Landgericht (Landgericht), Großwenkheim (Wenkhaim), Fridritt (frietrit), Brünn (Brunn), Sternberg im Grabfeld (Sternberg), Bad Königshofen im Grabfeld (Conigshoffen), Althausen (Altenshausen), Albertshausen (Albrechtshausen).
Margarethe von Falken, geborene von Uttenreuth (Margereth von Falcken, geborne von Utenrod) hat eine Affäre mit einem Bediensteten und flieht vor ihrem Ehemann. Deswegen wird sie in Bad Neustadt a. d. Saale (Newenstat an der Sale) inhaftiert, aber auf den Schwur der Urfehde wieder freigelassen.