Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Crafft von Hohenlohe), seine Frau Adelheid (Adelhait) und ihr Sohn, Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Crafft) verkaufen ihren Anteil an Kitzingen (kitzingen), mit den zugehörigen Leuten, Gütern, Gerichten und allen Nutzungen und Rechten, an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe und seinen Erben für 375 Pfund Haller. Dieser verschreibt ihnen dafür die Besitzrechten an Burgen.
Der Priester Hermann Küchner (Herman Kuechner) aus Nürnberg (Nuremberg), der eine Zeit lang in Würzburg war, erfindet etliche Artikel und Lehren, die bezüglich der Ansichten der Kirche irrtümlich sind. Darum erklärt Bischof Otto von Wolfskeel als Vertreter der Heiligen Kirche und der Gläubigen ihn öffentlich zum Ungehorsamen. Doch da der Priester seine Lehren widerruft und Buße und Besserung verspricht wird er wieder in der Kirche aufgenommen.
Die Bürger Würzburgs und anderer Städte im Bereich des Hochstifts erheben sich gegen Bischof Gerhard von Schwarzburg und das Domkapitel. Um die Aufstände zu beenden, brauchte er Hilfe und handelte mit den Burggrafen zu Nürnberg, Johann und Friedrich (Johannsen vnd hern Fridrichen Burggrauen zu Nurenberg), aus, dass sie ihn gegen seine ungehorsamen Bürger und Untertanen unterstützen. Dies tun sie auf eigene Kosten, er verspricht ihnen dafür 12 000 Gulden und verpfändet ihnen ein Teil Kitzingens (kitzingen) mitsamt allen Würden, Rechten, Grenzen, Gülten, Nutzungen, Gerichten, Zöllen, Geleitrechten, Herrlichkeiten und Zugehörungen. Er behält für seine Nachfolger und das Stift das Recht auf Auslösung vor, zu einem freien Zeitpunkt und für 12 000 Gulden und den zusätzlichen Kosten, die sie aufgebracht hatten. Beide Burggrafen bestätigen dies schriftlich.
Es folgen die sechs Würzburgischen Sprüche: 1. Die Burggrafen von Nürnberg haben bisher eingenommen und nehmen auch weiterhin ein: die Bede, die Steuer, die Schanksteuer, das Ungeld, alle Nutzungsrechte und Gefälle zu Kitzingen und andere Dingen, die ihnen noch verpfändet. 2. Bischof Johann und das Stift wollen sich die Erbhuldigung nicht nehmen lassen. 3. Sie verweigern ihm das Huldigungsrecht des Hohenloher Teiles, das Bischof Johann von dem Rittergeschlecht der Schwegerern ausgelöst hat. 4. Sie verbauen die Tore zum Kitzinger Kloster (Kitzingen gegen dem closter), reissen die Brücken ein und zerstören die mit Zinsen belegte Güter. Den Geistlichen werden Gebote auferlegt und Bürger werden der Stadt verwiesen. Zudem werden neue Gesetze erlassen. Allerdings steht ihnen das allein nicht zu, da Kitzingen von drei Herren verwaltet wird. 5. Sie verhindern seine Beteiligung an den Gerichten und entziehen ihm seine Freiheiten. Anders als es abgemacht wurde. 6. Sie ändern den Rat in Kitzingen
Geschworene zu Würzburg urteilen in einem Streit zwischen den Müllern und anderen Nutzern des Bachs Kürnach (Kurnach) in Bezug auf die Täler und die Senkung des Bachs Kurnach.
Anton von der Tann (anthoni von der than) hatte keinen männlichen Erben und wollte das Küchenmeisteramt im Jahr 1484 an Ritter Eberhard von Grumbach (Eberharten von Grumbach) für 200 Gulden verkaufen. Bischof Rudolf von Scherenberg wollte das nicht bewilligen. Anton von der Tann stirbt und Eberhard von Grumbach zieht gegen Bischof Rudolf von Scherenberg vor das Lehengericht. Die nächsten männlichen Verwandten von Anton von der Tann, Johann und Philipp von der Tann (Hans vnd philips ven der than) sowie Johann von Meier (hans von meiers), der Vormund Antons Tochter Eida (anthoni von der than dochter), sagen in der Sache aus. Das Verfahren läuft bis nach dem Tod Bischof Rudolfs von Scherenberg. Das Urteil erteilt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1517, der den Verkauf entweder bewilligen oder nach Bezahlung des Kaufgeldes das Amt an eine andere adelige Person verleihen will.
Konrad von Grumbach (her Conrad von Grumbach), der Sohn von Eberhard von Grumbach (hern Eberharten) legt beim Kammergericht Berufung gegen das im vorherigen Eintrag erwähnte Urteil ein. Nach dem Tod Konrads und dem des Bischof Lorenz von Bibra geht der Rechtsstreit an Bischof Konrad von Thüngen und Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach) über. Der Fall geht in erster Instanz vor den würzburgischen Lehensrichter, der darüber urteilt. Es wird angegeben, wo Informationen zum Gerichtsverfahren der vorherigen Einträge und alte Lehensbriefe des Küchenmeisteramtes zu finden sind.
Eberhard von Grumbach (Eberhart) muss nach dem Urteil Bischof Konrads von Thüngen die 200 Gulden, um die Anton von der Tann (anthoni) für seine Tochter Eida (Eiden) gebeten hat, entrichten.
Nach dem Urteil des Kammergerichtes begleicht Bischof Konrad von Thüngen die Kaufsumme von 200 an Wilhelm von Grumbach (Wilhelmen von Grumbach), die Anton (anthonen von der than) von der Tann zuvor von Eberhard (Eberhart) von Grumbach erhalten hat.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.