Hafenhueb ist eine Hube zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat an der Sale) und ein Lehen des Hochstifts, sodass der Besitzer der Hube dem Bischof den Dienst der Beherbung leisten muss.
Die Heideckschen (Haidecksche) Lehen beinhalten folgendes: Das Gericht und die Vogtei zu Sachsen (Sachsen), das Gericht und zwei Höfe zu Immeldorf (Imelendorf), die Vogtei zu Rammersdorf (Rumelsdorf), die Vogtei in Gödersklingen (Gotlinsclingen), die Vogteien zu Wippendorf (Wipendorf), Herpersdorf (Herbrandsdorf) und Langenloh (Langenloch), Alllmersbach im Tal (Almarspach), das Ackerland zu Eyb (Eib), Vestenberg (Vestenberg) und der Zehnt zu Iphofen (Iphouen).
Heidingsfeld, nicht weit von Würzburg am Main gelegen (Haidingsueld nit weit ob Wurtzburg am Main gelegen), ist Eigentum des Stifts Fulda und war Lehen der Grafen von Rothenburg ob der Tauber. Als der letzte Graf von Rothenburg, Herzog Friedrich (Hertzog Fridrich), ohne Nachkommen stirbt, leiht Abt Burkhard zu Fulda (abbt Burchart zu Fulde) das genannte Dorf Heidingsfeld samt anderer Lehen Kaiser Friedrich I, seinem Blutfreund. Kaiser Friedrich I. lässt den vorderen Berg roden und zum Weinberg machen. Nach dem Tod Friedrichs und seiner Erben fällt die Verantwortung für das Lehen an die folgenden römischen Kaiser und Könige.
Herr Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) bekommt von Graf Poppo VII. von Henneberg (Graue Bopen von Hennenberg) die Vogtei über das Kloster Heidenfeld (Haidenuelt) und dessen Leute und Güter zu Lehen, welche Graf Poppo vorher vom Hochstift Würzburg zu Lehen bekommen hatte. Beide Herren bewilligen, dass die Vogtei dem Kloster für 346,5 Silbermark verkauft wird. Dafür gibt Konrad von Speckfeld dem Bischof Güter, die er von diesem wieder als Lehen zurückerhält. Graf Heinrich von Henneberg (Hainrich von Hennenberg) verzichtet im Winter 1247 auf die Güter zu Heidenfeld.
Gernot Hofschultheiß (Gernot Hofschultais) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen den Löwenhof (Lewenhof), 250 Morgen Ackerland, 3 Morgen Weingärten am vorderen newenberg und das Gericht zu Pleichach als Lehen. Dieses Gericht richtet über die Berufsgruppen der Fleischer (Flachhawer), die Lohgerber (Löber) und die Gärtner (Gertner). Dieses Gericht existiert zu Fries Lebzeiten nicht mehr.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Der Schaftrieb zu Ober- und Unterhaid (Ober vnd Unter Haid) gehört zu der Zent Hoheneich (Hohenaich) und Johann Fuchs von Bimbach (Hanns Fuchs riter zu Bimbach) trägt den Schaftrieb als Mannlehen vom Hochstift. Auf Bitten von Johann Fuchs von Bimbach beendet Bischof Rudolf von Scherenberg das Lehensverhältnis und übereignet den Schaftrieb an die beiden Dörfer. Im Gegenzug macht er Johann Fuchs von Bimbach drei Häuser in der Stadt Eltmann (Eltmain) zum Mannlehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Lorenz Hegner aus Ebern (Lorentz Hegner von Eberen) hat Chaim Köslinger (Chaims Köslinger) das Gut Heubach (Haibach) in der Nähe der Stadt Ebern abgekauft. Er übergibt Bischof Lorenz von Bibra Heubach und erhält es von ihm als Zinslehen zurück.
Lorenz Hegner (Lorentz Hegner) verkauft das Gut Heubach (Haibach) an Andreas Schwarz, Kellerer zu Ebern (Endres Schwartz Keller zu Ebern). Sebastian, Johann und Martin von Rotenhan (her Sebastian riter doctor Hanns vnd Martin von Rotenhan gebrudere) stellen Ansprüche an das Gut Heubach, woraufhin es zum Streit mit Andreas Schwarz kommt. Bischof Konrad von Thüngen legt fest, dass die von Rotenhan 180 Gulden an Andreas Schwarz geben sollen und dafür das Gut Heubach bekommen. Dieses Gut erhalten sie wiederum vom Hochstift Würzburg zum Mannlehen, unter der Bedingung, dass sie es nicht befestigen.