Zwischen den regierenden Fürsten als Grundherren und den Herren von Grumbach als Förster des Gramschatzer Waldes gibt es oft Zerwürfnisse und Mängel wegen der Grasweide (graswaid), der Vogelweide (vogelwaid) und Ochsentrieb (Ochsentrib), Bau und Brennholz, der Verwüstung des Waldes, wie viele Personen im Forstamt sind und ob diese genügen. Es werden auch Verhöre und Verhandlungen zwischen den beiden Parteien geführt.
Es folgen die Rechte und Besitzungen des Forstamts über den Salzforst, welchen die Vögte von Schloss Salzburg (Saltzburg) vom Hochstift Würzburg und den Grafen von Henneberg (herschafft zu Hennenberg) zu Lehen haben. Sie sind Vögte über den Salzforst. Jeder dritte Baum sowie ein Drittel von allem was gefällt wird gehört ihnen. Es ist ihnen erlaubt, jedes Jahr drei Jagden zu veranstalten und drei Hirsche zu erlegen. Sie sollen einen Fischer für die Gewässer, welche durch den Salzforst laufen, haben und außerdem ein Gebäude, das als Grafenherberge dient (Gräuenherberig). In den Gewässern darf niemand anderes fischen. Sie sollen einen Jäger haben, der ungehindert jagen darf. Sind die Vögte der Meinung, dass der eingesetzte Forstmeister ihnen nicht genugtut, soll er auf die Heiligen schwören, dass er ihnen genugtut und ihnen ihr Drittel bereitwillig abgibt. Er soll auch schwören, dass er ihre Rechte achtet. 25 Malter Korn, 25 Gänse und 25 Hühner des Dorfes Heustreu gehören auch zum Wald und somit den Vögten. Der Forstmeister hat damit nichts zu schaffen.
Mainberg ist ein Schloss in der Nähe von Schweinfurt über dem Main auf einem Berg gelegen. Es wird vor langer Zeit vermutlich den Markgrafen von Schweinfurt, denen auch die Stadt selbst gehörte, zugestanden. Lorenz Fries weiß nicht genau in welcher Gestalt, doch das Schloss geht von ihnen an die Edelleute der von Ehenheim (Ehenhaim), einem alten, redlichen, reichen und gewaltigen Adelsgeschlecht. Danach geht es an die Familie von Wenkheim (Weinghaim) und von denen an die Grafen von Henneberg (Hennenberg). Der richtige Name des Schlosses lautet Mainberg (Maienberg) und nicht Weinburg (Wainburg), wie es in den kaiserlichen und königlichen Lehenbüchern steht. Die Grafen von Henneberg tragen das Schloss Mainberg, das Zentgericht, den Zoll, den zugehörigen Wald und die Hälfte von Hain (Hain), die Vogtei zu Forst (Forst) und den Wildbann in Schlettach (Schlettach), die zuvor freies Eigentum waren, dem Heiligen Reich zu Lehen auf.
Gratsberg (Gratsberg) ist ein Forst bei Münnerstadt (Münrichstat), der zur Hälfte Otto von Loßburg (Ot von Luspurg) gehört. Er verkauft seinen Teil dem Spital Münnerstadt (Spital zu Münrichstadt). Bischof Johann von Egloffstein verleiht denselben dem Spital durch einen Träger zu Lehen.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) als Klägern und den Truchsess zu Wetzhausen als Angeklagten gibt es Unstimmigkeiten über die Abholzung in den Haßbergen (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra (Lorentzen) schlichtet in der Sache.
Zwischen den Bürgern zu Bad Königshofen im Grabfeld und den Truchsess von Wetzhausen gibt es eine Auseinandersetzung über Mängel des Forstamts der Haßberge (Hasperg). Bischof Lorenz von Bibra schlichtet in der Angelegenheit.
Bischof Konrad von Bibra einigt sich mit den Herren von Grumbach, die ein Forstamt in Gramschatz (Cramschnit) haben, über die Abholzung und Vergabe des Brenn- und Bauholzes in Gramschatz.
Das Kloster Schönrain mit seinen drei Zugehörungen Hofstetten (hoffstettenMassenbuech) und Halsbach (Halsbach) gehen außerhalb des Zolls von Hofstetten zu Lehen. Der hohe und niedrige Wildbann des Klosters und der Gemeinden sowie die Wälder und Hölzer sollen von den Erbtruchsessen als Mannlehen getragen werden und waren davor Besitz des Hochstifts. Außerdem kommen 150 Gulden aus der fürstlichen Kammer hinzu, die jährlich am 22. Februar gezahlt werden. Falls es zu dem im vorherigen Eintrag beschriebenen Erbfall kommt, sollen die Küchenmeister das Erbtruchsessenamt als Mannlehen bekommen. Beim Hochstift verbleiben die Gerichtsbarkeit und das Geleitrecht.
Bischof Friedrich von Wirsberg schließt eine Abmachung mit dem Augustinerkloster zu Münnerstadt (Munrichstat), den Heiligen von Bad Bocklet (Boklat), Wilhelm und Martin von Budickheim (Wilhelmen vnd Martin Brundianio), sowie Johann Joachim (Hans Jorg) und Christoph Heinrich (Christoff Hainrich) von Erthal. Diese besagt, dass die von Erthal und ihre Nachkommen den Zehnt auf die heiligen Äcker von Bad Bocklet bekommen (Boklartt), die rechter Hand von Windheim (Windhaim) bis an einen Grenzsten reichen reichen, wo sie eine Grenze zu Winen scheidet. Vom heiligen Forst erhalten die von Erthal die Hälfte, die andere Hälfte erhalten die Heiligen von Bad Bocklet. So wie die Söhnen von Christoph von Budickheim (Christoff von Budickhaim), Wilhelm und Martin und deren männlichen Erben, den Zehnt auf die heiligen Äcker innehaben, so gehört ihnen die Hälfte des Bauholzes entlang des Weges nach Minhaim bis zur Brücke, die andere Hälfte gehört den Heiligen von Bad Bocklet (Boklach). Schloss Stollburg (Stolberg) soll durch Johann Holzheimer (Hansen Holtzhaimers) zur Hälfte an die von Erthal und deren Erben gehen und zur Hälfte an das Augustinerkloster zu Münnerstadt.