Johann von Rauheneck (Hans von Rauheneck) verkauft etliche Güter zu Junkersdorf an der Weisach (Junkersdorff) und Todtenweisach (dotenwisach) an das Hochstift Würzburg.
Das Schloss Raueneck (Rauheneck) kommt zusammen mit Oberbreitzbach (Obernbraitbach), Gemünd (Gemunden), Weißenbrunn (Wisenbrunn), Bramberg (Altembramberg), Brünn (Brun), einem Wald zu Gerlachsdorf (Gerlachsdorffen holtz), einem Forst zu hart, dem Amt des Schultheiß (Schulthaisambt), einem Vorwerk, Vorbach (Vorbach), einem Wald zu Erlsdorf (erlachsdorffen holtz), Oberschleichach und Unterschleichach bei Gleusdorf (Schleibsddorff od Cleunsdorff), Lendershausen (Lenterichshausen), Gemeinfeld (Gemainueld), Stainhart, Taberndorf (Tabmarsdorff), Marbach (Marbach), Frickendorf (Frikendorff), Neuses am Raueneck (Neusatz), Bischwind am Raueneck (Bischwindt), Hofstetten (houestetten), Ebern (Ebern), Trammersdorf (Tragmarsdorff), Sehaide, Lohr (Luehe), Unfinden (Vnfundt) und Goßmannsdorf (Gosmarsdorff) an das Hochstift Würzburg.
Graf Ulrich II. von Hanau (vlrich her zu hanau) und seine Ehefrau Agnes von Hanau (agnes sein hausfraw) besitzen einen Teil von Repperndorf (Reppersdorff), einen Teil von Iphofen (Iphofen) sowie von Dettelbach (dettelbach). Sie verkaufen alles zusammen für 2000 Pfund Haller an Bischof Wolfram von Grumbach.
Bischof Otto von Wolfskeel erwirbt für das Hochstift Würzburg verschiedene Getreidegülte zu Reichenberg (reichenberg). Diese umfassen 20 Malter Korn, fünf Malter Weizen und achteinhalb Malter Hafer. Außerdem kauft er eine halbe Gült über acht Pfund und 30 Haller.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (craft von hohenlohe) und seine Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (sein haussfraue) leisten für das Hochstift Würzburg die Währschaft, dem infolgedessen Reichenberg (Reichenberg) und Ingolstadt (Jngelstat) übertragen werden.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft von Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Hern Craften von Hohenlohe) und seiner Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (anna sein hausfraw) das Schloss Reichenberg (Reichenberg die vesten) samt anderen Dörfern im Amt Röttingen (ambt Rottingen) für das Hochstift Würzburg. Hierüber liegt dem Bischof eine Verschreibung vor.
Der Abt und der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster schwartzach) verkaufen am Erbtag gemeinsam mit Wilhelm von Thüngen (wilhelm von Thungen) das Schloss Reupelsdorf (Schlos Reipelsdorff) samt seinen Zugehörungen an Michael von Seinsheim (Michaeln von Sainsheim), um die Schulden des Klosters zu begleichen. Dies bewilligt Bischof Johann von Egloffstein.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Martin von der Kere (her Martin von der Cere), der Testamentsvollstrecker des Domdechants, verkauft in dessen Interesse für 500 Rheinische Gulden in Franken eine Behausung am Rennweg (Renweg) in Würzburg an den Ritter Johann von Bibra (hern Hansen von Bibra Ritter) und seine Erben. Teil dieses Verkaufs ist zudem der Garten der Behausung sowie alle Zu- und Eingehörungen. Aus diesen sind jährlich zwei Martinshühner an einen Domprobst zu entrichten. Außerdem sind 100 Pfennig an Zinsen an Christoph von Mannheim (cristof von manheim) zu zahlen, da es ihm zuvor überlassen wurde.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.