Bischof Berthold von Sternberg erwirbt die Burg Hinterfrankenberg (Franckenberg das hinter) von Burggraf Friedrich III. von Nürnberg für 300 Mark Silber und 700 Pfund Heller. Da er aber nicht in der Lage ist, den Burggraf mit Bargeld auszuzahlen, verpfändet er ihm diese Summe auf die Einkünfte aus den Dörfern Herbolzheim (Herboldshaim) und Mainbernheim (Bernhaim) sowie dem Mainbernheimer Wald (vnd dem Bernhaimer walde), sodass er einen Zinssatz von 12,5% auf die Hauptsumme erhält (also das er alwegen von 8 marken 1 marck, vnd von 8 Pfund 1 Pfund nutzung haben). Dafür wird Burggraf Friedrich jedoch zum Lehnsmann des Bischofs und seines Stifts (dargegen ime vnd dem Stiffte mit manschafft verwant sein sollte).
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Bischof Manegold von Neuenburg verpfändet Herrn Heinrich von Wechmar (Hainrichen von Wechmar), dem Dompropst von Würzburg, das Schloss Hinterfrankenberg (das gemelt Slos Frankenberg) für 200 Pfund Heller auf drei Jahre.
Bischof Johann von Brunn stellt Dietrich Zobel von Wildburgstetten und seinem Sohn Wilhelm ( Dietzen Zobeln vnd seinem sune Wilhelmen) eine besiegelte Verschreibungsurkunde über das Schloss Hinterfrankenberg aus und leistet eine Bürgschaft darüber.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Der Hof Fordere Kress liegt in der Nähe des Karmelitenklosters St. Barbara (bei den Frawenbrüdern gelegen) und ist ein bischöfliches Lehen, das Johann Kraft trägt (des Besitzers Hannsen Craften) 15 Gulden jährlicher Zinsen abwirft. Bischof Johann von Brunn verpfändet Johann Kraft auf seine Bitten diese 15 Gulden sowie weitere 3 Gulden auf die Belehnung, den Handlohn und das Recht auf das Stiftgeld der beiden Messen zu St. Kilian (8. Juli) und zu Allerheiligen (1. November) und macht den Hof damit frei und Johann Kraft zu eigen.
Die jährlichen Zinsen der Stadt Fladungen (Fladingen) sind an die Herren von Eberstein und von der Tann (von Eberstain vnd der Thann) verpfändet. Johann von der Tann (Hanns von der Thann) erhält daraus jährlich 67 Gulden. Da aber die Bürger Fladunges von großer Armut betroffen sind, handelt Bischof Johann von Grumbach ihm einen Nachlass aus. Den Bürgern werden daher auf 10 Jahre jährlich 15 Gulden erlassen.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.