Die Mühle am Riedener Mühlbach in Mühlhausen (Mulhausen) im Amt Arnstein (Ambt Arenstain) gelegen erhält die Familie Wolf (wolfen) zu Lehen.
Das Kloster Murrhardt (Murhart) übergibt der bischöflichen Kanzlei Würzburg die Kopie einer Urkunde und gibt an, dass das Original vorhanden ist. Die Urkunde beinhaltet, dass Kaiser Ludwig der Fromme (Ludwig der erst vnd gütig) 827 seinem Beichtvater, dem Einsiedler Bruder Walterich (Walterichen), den Bau einer Klause für sich und zwölf seiner Brüder am Gewässer Murr (Murra) genehmigt. Außerdem übergibt der Kaiser drei Pfarreien, etliche Leute, Güter und Gefälle. Letztlich wird daraus eine Abtei gemacht, die gegenüber der Vogtei, allen Fürsten und anderen geistlichen und weltlichen Herrschern frei ist.
Gewöhnlich wird der Markt oder die Messe nicht in der Stadt Würzburg, sondern außerhalb der Stadt am Main betrieben. Ebenso ist es im Jahr 1189. Die Kaufleute, die mit ihrer Ware und Kaufmannschaft die Würzburger Messe besuchen, beklagen sich bei Bischof Gottfried I. von Spitzenberg, dass ihnen die Verkaufsstände von den Bürgern eingezogen und verbaut werden. Die Kaufleute bitten den Bischof gnädig darum, dies abzuschaffen und die Verkaufsstände nicht verkommen zu lassen. Also nimmt Bischof Gottfried von den Kaufleuten 110 Mark Silber, schafft die neuerrichteten Bauten weg und gibt ihnen die Freiheit, dass dort nichts mehr gebaut wird. Er genehmigt ihnen außerdem, dass sie am Main solange Zoll fordern und einnehmen dürfen, bis sie ihre 110 Mark Silber wieder eingenommen haben, jedoch nicht länger. Danach soll kein Zoll mehr verlangt werden.
Dass die Kaufleute und Krämer mit der Zeit mit ihren Kramläden und Buden vom Main in die Stadt gezogen sind, liegt am Anstieg des Mains, der von Zeit zu Zeit mehr Wasser führt.
Etliche Lehen, Ledertische und einige Pfund Pfeffer. Zudem die Freiheit, dass der Obermarschall und seine Angehörigen an allen Übergängen des Mains Tag und Nacht hinüberfahren können. Dieses Privilileg des Marschallamtes hat Graf Wilhelm I. von Henneberg (Graue Wilhelm) zusammen mit Amt und Schloss Mainberg dem Stift verkauft.
Bischof Johann von Brunn kauft die Mühle von Konrad Ubelein (Cuntzen Vbelein), welche am Main bei dem Stift St. Burkard (S Burghart) gelegen ist, für 50 Gulden.
Marktsteinach (Markstainach) gehörte mit allen seinen Zugehörungen von jeher dem Hochstift Würzburg. Das Hochstift verkauft Marktsteinach, Lorenz Fries weiß jedoch nicht, durch wen oder wann. Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg steht, dass Heinrich von Schaumberg (Haintz von Schumberg) die Hälfte des Schlosses Marktsteinach besitzt. Dies erhält er von Karl von Eberstein (Carln von Eberstain) mit allen Zugehörungen, wie dem Gericht und dem halben Zehnt mit deren Herrlichkeit, die dieser vor dem Weiterverkauf noch von dem Hochstift übernommen hat. Zu der Hälfte des Schlosses gehört der halbe See vor dem Schloss und Güter, Häuser, Hütte (selde), Äcker, Wiesen, Holz, Felder, Flur und Weiden mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten. Außerdem gehört dazu ein Sechstel des Zehnts zu Waldsachsen (Waldsachsen) und ein Zwölftel des Zehnts zu Greßhausen (Greussingshausen) mit allem Zugehörigen.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.
Ein Streit, den die Männer des Amtes Marktsteinach (Markstainach) mit den Einwohnern von Schonungen (S9999ningen) wegen des fischbach und der Ereln haben, wird geschlichtet.