Bischof Johann von Brunn verpfändet die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz (Greuenholtz) im Amt Raueneck bei Ebern (ain dorf im ambt Rauheneck, nit weit von Ebern gelegen) und ein Gewässer zum Fischen für 130 Gulden an Georg von Rotenhan (Gotz von Rotenhan). Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor und schließt die Rechte und die Gerichtsbarkeit über die Zent von der Verpfändung aus.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Heinrich Fuchs zu Wallburg (Haintz Fuchs der Stolze genant) 200 Gulden. Damit löst er die Güter in Gräfenholz (Greuenholtz), die an Georg von Rotenhan (dem von Rotenhan) verpfändet sind, für 130 Gulden. Die übrigen 70 Gulden verwendet der Bischof für eigene Zwecke. Er verpfändet nun die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz sowie das Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg weiter. Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor sowie die Gerichtsbarkeit über die Zent.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Das Stift Würzburg kauft einige Wiesen, die am Fluss Gollach (Gollach ain bach) und an der Burg Reichelsberg (Sloss Raigelberg) liegen.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg (gemelter Fuchs) geht zunächst an Veit von Rotenhan (Veit von Rotenhan) und dann an Utz Schafhausen (Utz Schafhausen) über. Bischof Lorenz von Bibra löst die Verpfändung von Utz von Schafhausen für 142 Gulden aus.
Johann von Rotenhan und Martin von Rotenhan (Hanns vnd Martin von Rotenhan) übertragen in einem Tauschgeschäft dem Stift Würzburg 16 Lehensmänner zu Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshofen). Diese Lehensmänner sind Bauern der von Rotenhan, die jedes Jahr 22 1/2 Hühner abgeben müssen und von Einnahmen durch den Verkauf von Gütern pro 10 Gulden einen als Handlohn entrichten müssen. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Ort Gräfenholz (Greffenholtz dorff) und den Fluss Baunach (Bawnach Altwasser daran).
Die von Rotenhan haben etliche Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroltzhouen) und Rügshofen (Rügshouen), die sie gegen die Gült und ein Gewässer mit Fischen in Gräfenholz (Grefenholtz) mit dem Stift Würzurg tauschen.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit Bewilligung seines Domkapitels Schloss und Dorf Großlangheim (grossen Lankhaim) mit den dazugehörigen Mühlen, Leuten, Zinsen, Renten, Gülten, Beden, Bannwein, Handlohn, Besthaupt, Schäfereirechten, Seen, Weingärten, Gärten, Äckern, Wiesen, Klein- und Großzehnten an Wein und Getreide, der vogteilichen Obrigkeit, Land- und Kriegsfolge, Steuer, Gerichtsbarkeiten und -einkünften, Fron- und weiteren Diensten, Hühnern, Weidegeld, Gewässer, Weiden, Rechten am Gemeindewald, ständigen und nichtständigen Einkünften, mit Ausnahme der geistlichen Gerichtsbarkeit, dem Landgerichtszwang und der althergebrachten Zentzugehörigkeit zu Stadtschwarzach (statt Schwartzach), für 22000 Gulden nach laut eines übergebenen Registers an den Ritter Ulrich von Knöringen zu Kreßberg (Knöringen zu Cresberg) und nach ihm an dessen Söhne Johann Eitel, Wolf Utz, Johann Egolf und Eitel David. Die von Knöringen als Inhaber sollen die Gebäude auf ihre Kosten unterhalten und dürfen im Notfall für 2000 Gulden Baumaßnahmen vornehmen, sofern sie das Hochstift vorher informieren. Den von Egloffstein (Eglofstain) soll die Ablösung ein Jahr vorher angekündigt werden, und die Bezahlung in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Tauber) erfolgen.