Die Schuldverschreibung, die Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen) Bischof Gerhard von Schwarzberg ausgestellt hat, findet Lorenz Fries nicht, da sie auf Grund des Todes des Bischofs im Jahr 1400 vielleicht nicht angefertigt wurde. Später verpfändet Bischof Johann von Egloffstein dem Grafen Stadt, Schloss und Amt Sternberg im Grabfeld (Sternberg) sowie Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zusammen mit den Dörfern Ischershausen (Jschershausen) und Linden (Linden) und allem was dazu gehört für 9400 Gulden mit dem Recht auf Widerlösung. Davon ausgenommen sind der große Zoll, geistliche und weltliche Lehen sowie die halbe Landsteuer. Darüber stellt der Graf ein Revers aus.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt mit Wissen seines Domkapitels in der Stadt Schwarzach am Main eine Landsteuer, den zwolften pfennig, um die Schulden in Höhe von 1550 Gulden bei Hildebrand von Thüngen ( Hiltpranten vonThungen) und dessen Erben zu begleichen. Dafür befreit der Bischof die Stadt für elf Jahre von jeglicher Bede, Steuer, Datz und anderen Abgaben. Er gibt der Stadt auch das Recht dazu, Steuern oder Beden zu erheben, um das Geld aufzubringen. Dies sollen sie dem Bischof in Rechnung stellen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Wilhelm von Henneberg (Wilhelmen von Hennenberg) und dessen Bruder Graf Heinrich (Graue Hainrichen) die Stadt Meiningen (Mainingen) für 6,000 Gulden. Die Grafen müssen jährlich pro 15 Gulden einen Gulden abgeben. Sollte der Stadt dieses Gefälle nicht reichen, soll ihnen der Überschuss an Einkommen der beiden Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Queienfeld (Quinnuelt) erstattet werden. Bischof Johann von Brunn behält sich die geistlichen Lehen, Mannlehen, Ritterschaft, Erbhuldigung, Gefolge, Öffnungsrechte und Landsteueuer vor.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Georg II. von Henneberg (Georgen von Hennenberg) und Kaspar IV. von Bibra (Casparn von Bibra) Burg, Stadt und Amt zu Mellrichstadt (Melrichstat) samt der Bede, der Kellerei, dem Fronhof und dem Dorf Stockheim (Stockhaim) für 8700 Gulden, behält aber dem Stift die Widerlösug, Öffnung und Landsteuer vor.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Peter Ruden (Peter Ruden) und seinen Erben den Halbteil an dem Schloss und der Stadt Jagstberg (Jagsperg) für 500 Gulden. Unter Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erhält Peter Ruden seine 500 Gulden zurück. Bischof Gottfried verschreibt Johann von Absberg (Hanns von Absperg) für 4000 Gulden Schloss, Stadt und Amt Jagstberg. Er behält dem Stift jedoch die Öffnung und Erbhuldigung vor. Außerdem übergibt er Johann einen Brief, laut dem die nächste Ablösung nicht vor Ablauf von 10 Jahren geschehen soll. Zehn Jahre später gibt Friedrich von Seldeneck (Fritz von Seldenck) Bischof Gottfried 4300 Gulden. Mit den 4000 Gulden löst er Schloss, Stadt und Amt Jagstberg aus, die restlichen 300 gibt er dem Stift zu anderen Nutzen. Für eine Hauptsumme von 4300 Gulden werden ihm besagtes Schloss, Stadt und Amt verschrieben. Es wird ihm ebenfalls erlaubt, 500 Gulden daran zu verbauen. Das Stift behält sich aber die Lösung, Öffnung, Erbhuldigung und Landsteuer vor. Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Stadt und Amt wieder von Friedrich von Seldenecks Sohn Philipp (Philip).
Die Laien des Klosters Astheim sind von der Reissteuer befreit. Für Kriegszüge außerhalb des Landes sollen sie pro 61 Personen acht davon zur Verfügung schicken, so wie es andere auch tun. Zudem muss die Landsteuer entrichtet werden.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt auf Bitte Erkingers von Seinsheim (Erckinger), Sigmunds von Schwarzenberg und Johanns von Schwarzenberg (Sigmund des elter vnd Johanns sein gau hern zu Schwartzenberg), in Absprache mit seinem Domkapitel, dem Kloster Astheim unwiderruflich seinen Schutz und Schirm. Die Handhabung geht fogllich an das Hochstift Würzburg über. Zudem sollen die Kartäuser zu Astheim mit ihren Untergebenen weder mit einer geistlichen Steuer, noch mit Diensten, noch mit Atzung über die Land- und Reichssteuer hinaus belastet werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Sattelknecht Melchior Trautmann (Melchior Trautman) ein kleines Haus mitsamt einem Hof in Mellrichstadt (Melrichstat). Dieser ist von der Reichs- und Landsteuer befreit. Er bekommt ihn auf Lebenszeit, solange er das Anwesen nicht verkauft oder verändert. Dafür hat er dem Bischof jährlich ein Fasnachtshuhn oder 8 Gulden zu entrichten. Die Erben oder Käufer des Hofes sollen zusätzlich zum Fastnachtshuhn auch 20 Gulden und andere bürgerliche Pflichten gegenüber dem Bischof leisten.