Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Eberhard von Eberstein (Eberharten von Eberstain) auf Lebenszeit Jahreseinkünfte über 30 Gulden in der Stadt Fladungen (Fladingen).
Die jährlichen Zinsen der Stadt Fladungen (Fladingen) sind an die Herren von Eberstein und von der Tann (von Eberstain vnd der Thann) verpfändet. Johann von der Tann (Hanns von der Thann) erhält daraus jährlich 67 Gulden. Da aber die Bürger Fladunges von großer Armut betroffen sind, handelt Bischof Johann von Grumbach ihm einen Nachlass aus. Den Bürgern werden daher auf 10 Jahre jährlich 15 Gulden erlassen.
Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) übergibt die Burg Hildenburg (schloß Hildenburg) mit ihren Zugehörungen auf Bitten des Bischofs Johann von Grumbach an Adolf Marschalk (Adolf Marschalck) und verkauft dem Stift die Burg Steinach an der Saale (schloß Stainaw an der Sa) für 2000 Gulden zurück. Nach seinem Tod erhält sein Sohn Otto von Henneberg-Aschach (Graue Ot von Henneberg) Stadt und Amt Fladungen sowie die beiden Dörfer Vachdorf und Leutersdorf (Vachdorf vnd Leutersdorf). Dieser erhält darüber von Bischof Rudolf von Scherenberg eine neue Verschreibung über 9990 Gulden.
Bischof Rudolf verpfändet Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) Stadt und Amt Fladungen sowie weitere Dörfer, die bereits in einem voranstehenden Eintrag genannt werden, erneut. Er bietet ihm an, dies wieder für die Kaufsumme von 9990 Gulden zu tun, was Graf Otto allerdings mit dem Hinweis ablehnt, ihm müssten außer dieser Hauptsumme 1110 Gulden bezahlt werden. Nach seiner Ansicht sei der Wert der Gulden in Gold seit dem Jahr 1435 gefallen, als sein Vater das Pfand um diese Summe erhalten habe, was einem Zeitraum von 47 Jahren entspricht. Bischof Rudolf weigert sich unter Verweis auf verschiedene Ursachen. In diesen Streit mischen sich auch der Dompropst der Dekan und das Kapitel ein und verpflichten sich dem Grafen, für diese Inflation innerhalb von zwei Jahren 600 rheinische Gulden zu bezahlen. Darüber stellt Bischof Rudolf ihnen einen Brief aus, in dem er sich verpflichtet, ihnen seinerseits die 600 Gulden zurückzuzahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Fladungen (Fladungen) eine Stadtordnung.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Fladungen (Fladingen) einen neuen Wochenmarkt am Montag und bestätigt die vier alten Jahrmärkte, nämlich den am 22. Februar (vf petri Cathedra), den am 23. April (vf Sant Georgentag), den am 29. Juni (vf petri vnd pauli apostolorum) und den am 25. November (vf Sant Catherinen tag). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschiebt auf Bitten der Fladunger Bürger diesen Wochenmarkt von Montag auf Samstag.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt den Bürgern von Fladungen, ihr Vieh durch das Rhöngebirge zu treiben, bis diese Erlaubnis widerrufen werde. Damit werden sie aber auch verpflichtet, die Wege in gutem Zustand zu halten und nötige Baumaßnahmen durchzuführen.
Nachdem Bischof Lorenz von Bibra die Jahrmärkte der Stadt Fladungen bestätigt hat und ihr einen Wochenmarkt, der am Montag abgehalten wird, gewährt hat, verlegt Bischof Konrad von Thüngen die Jahrmärkte auf Bitten der Bürger auf den 5. Fastensonntag (vf Sontag Judica), auf den 29. Juni (vf petri vnd pauli), auf den Sonntag nach dem 8. September (vf Sontag nach Nativitatis Marie) und den vierten auf den 25. November (vf Catherine). Dafür gibt er ihnen einen besiegelten Brief und das Marktgeleit. Der Tag des Wochenmarkts bleibt bei Montag.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.