Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Was die Markgrafen von Ansbach (Onoldsbach) als Burggrafen von Nürnberg (Nürenberg) für Lehen vom Stift Würzburg bekommen haben und noch bekommen sollen, steht in den Lehenbüchern. Fries gibt auch an, wo das zugehörige Revers zu finden ist.
Etliche Güter in Marktbergel (Bergil) werden zu Zeiten Kaiser Ludwigs des Frommen an das Hochstift gegeben. Von einem späterer Bearbeiter der Hohen Registratur wurden weitere Güter aufgezählt, welche die Würzburger Bischöfe in diesem Kontext erhalten: Betroffen waren das Grabfeld (Grabfeldt), der Rangau (Rangew), der Badenachgau (Badenachgaw), der Tullifeldgau (Tollifeldt), der Wingarteibagau (Wingerteiba), Osterburken (Buechaim) Ansbach (Onoldsbach), Vilchband (Filchbandt) und Hemsbach (Hayhunnersbach). Erwähnt wird in auch Graf Hunrog (Hunrogi comitatius), der in die Güterübergabe involviert war.
Monumenta Boica 37, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1864.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis Rugger 1125 (Fontes Herbipolenses 1), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1992.
König Konrad I. schenkt dem Kloster St. Gumbertus in Ansbach auf Bitten des Bischofs Thioto von Würzburg Viereth im Radenzgau (Fiehried im Sclavenland) und andere slavische Ortschaften, die dazugehören. Dies sind laut der Nachtragshand den Grabfeldgau (Grabveld), Marktbergel (Bergel), Ansbach (Onoltsbach), Fischbach (Fischbach), Thalmannsfeld (Talfeld), Bergtheim (Bergkhaim), Weingartsgreuth (Wingartwaidt), und Hayheunerspach.
Bischof Johann von Brunn hat die letzten Jahre seines Lebens laut Fries ein seltsames Regiment geführt. Er macht Schulden und gibt dafür Vorräte her, verschreibt und verpfändet Ämter, Schlösser, Städte, Zölle, Geleitrechte, Wildbanne, Zehnten, Zinsen, Gülten, Gerichtsrechte und anderes. Als ihn das Domkapitel davon abhalten will, widerstrebt sich der Bischof und es kommt zu Fehden und Kriegen. Diese gehen zum Nachteil des Stifts aus, dafür jedoch zugunsten der Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach (Onoldsbach). Die Markgrafen vermitteln im Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel und bemühen sich um Einigungen zwischen den beiden Parteien. Als Vermittler in diesem Rechtsstreit bereichern sie sich an ihrer Obrigkeit und nehmen dem Stift seinen Geistlichen-, Land- und Zentgerichten die Zölle, Wildbänne, Geleitrechte und Klöster.
Papst Nikolaus V. stellt ein Privileg aus, wonach niemand anders als ein Würzburger Domherr die Dompropstei haben noch besitzen dürfe. Von dieser Regelung ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Stifte Haug, Neumünster, und die Orte Ansbach (Onoltzbach), Öhringen (Oringen und Mosbach (Mosbach).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich mit Markgraf Albrecht Achilles I. von Brandenburg-Ansbach auf Lebenszeit. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich der Themen Kriegszüge, Lehen, Erbrecht, Eigentum, Räuberei und Landgericht.
Amrhein, August: Gotfrid IV. Schenk von Limpurg. Bischof von Würzburg und Herzog zu Franken 1442-1455, in: Archiv des Historischen Vereins für Unterfranken und Aschaffenburg 53 (1911), S. 1-154.
Nach dem Tod Bischof Gottfrieds von Limpurg übernimmt von Johann von Grumbach das Amt. Dieser fordert von Markgraf Albrecht (Margguen Albrecht) die Bestätigung über die Verpfändungen nach Absetzung des Bischofs von Mainz, auch sollen die Bürger von Kitzingen (Kitzingen) ihm die Erbhuldigung leisten. Markgraf Albrecht kommt dem nicht nach und beantragt an seinem Landgericht ihm nicht zustehende Klöster, Zinsen, den Wildbann, geistliche Gerichtsrechte und anderes. Da wird Bischof Johann von Grumbach sein Feind und geht militärisch gegen ihn vor. Herzog Wilhelm von Sachsen (Hertzog Wilhelm von Sachsen ) erwirkt dann die Versöhnung beider Parteien im Feld bei Roth in der Nähe von Nürnberg. Dann übergibt der Markgraf die georderten Papiere und muss die Erbhuldigung geschehen lassen.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Der König von Böhmen entscheidet den Streit mit einem endgültigen Schiedsspruch (entlichen ausspruch) zwischen den beiden zuvor genannten Parteien von Würzburg und Ansbach.