Die von Schwarzenberg besitzen als Oberjägermeister etliche Güter zu Baunach (Baunach), die die Jägergüter genannt werden. Davon erhalten sie jährlich etliche Zinsen, Gülte, Atzung, Lege und andere Nutzungen.
Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (her Crafft vnd sein gemahel) übergeben Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift eine Rekognition. Was von den mitverkauften Gütern, Gefällen, Gülten und Zinsen noch abgeht, soll nach seinem Wert von der Kaufsumme abgezogen werden. Daraufhin wird das Eigentum übertragen.
Bischof Johann von Egloffstein gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien: Sie dürfen ihre Habe im Hochstift ein- und ausführen, sie verleihen und damit Handel treiben. Sie sollen nicht vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht des Hochstifts angeklagt werden, sondern vor ihrem eigenen Gericht. Sie sollen nicht mit zwei unbescholtenen Christen oder zwei Juden an ein Gericht überwiesen werden. Sie sollen von allen Stadtgerichten, Bede, Datz, Steuern oder anderen Abgaben befreit sein. Auch gegenüber anderen Fürsten, Herren und Grafen sollen sie geschützt und verteidigt werden. Sie sollen gehorsam sein und den jährlichen Zins in die Kammer des Bischofs einzahlen. Der Bischof und seine Amtsleute sollen ihnen behilflich sein, ihre Schulden, die sie eingeklagt haben, einzutreiben. Ihnen soll für ihre Schulden kein Acker, keine Wiese, kein Weingarten oder anderes Erbe, auch keine andere Währung als Gold, Silber, Edelmetalle oder Kleider gegeben werden. Sie dürfen um Weihnachten mit oder ohne Erlaubnis das Hochstift ungehindert verlassen, wenn sie zuvor ihre Schulden bezahlt haben. Wenn der Bischof die gegebenen Privilegien widerrufen will, soll er ihnen ein halbes Jahre vorher Bescheid geben, dass sie sich darauf einstellen können.
Bischof Johann von Brun gibt den Juden im gesamten Hochstift Würzburg Privilegien. Er hält sich ungefähr an die von Bischof Johann von Egloffstein festgelegten Punkte und fügt ihnen noch weitere hinzu: Man soll bei den Juden keine Kelche, Messgewänder, Tabernakel (buchsen darin man das hailig Sacrament) oder Beweisstücke (blutig nass gewand) versetzen. Sie sollen vor ihrem eigenen Gericht, der Schule, angeklagt werden, mit einem Christen und einem Juden als Richter und dem Bischof als Vorsitz. Man soll keine Gerüchte über die Juden verbreiten. Sie dürfen ungehindert Fleisch kaufen. Diese Privilegien gelten drei Jahre und jeder Jude soll seine Zinsen am Martinstag entrichten.
Johann Hofwart (Hanns) wohnt in der folgenden Zeit in Ingolstadt (Jngelstat). Bischof Johann von Brunn erlaubt ihm, 200 Gulden an dem baufälligen Schloss zu verbauen. Er schreibt ihm diese 200 Gulden zu dem vorherigen Pfandschilling. Johann Hund (Hanns Hund) gibt Bischof Johann noch mehr Geld. Es kommt zu einem Vergleich zwischen den beiden. Im Gegenzug für den Pfandschilling von 2600 Gulden verschreibt Bischof Johann Johann Hund und seinen Erben das Schlosss Ingolstadt mit dem Amt, Dörfern, Weilern, Leuten, Gütern, Zinsen, Gerichten, Äckern, Wiesen, Seen, Mühlen, Weingärten, Frondiensten und allen anderen Rechten, Gewohnheiten und Einbehörungen inklusive der 100 Pfund Heller auf Heidingsfeld (Haidingsfelde).
Johann Wenzl wandelte den Judenkirchhof oder -garten in einen Weingarten um. Um das Jahr 1445 kauft Bischof Gottfried Schenk von Limpurg den Garten von Johann Wenzl zurück und verkauft ihn für 300 Gulden und einen jährlichen Zins von 35 Gulden an die Juden zu Würzburg. Er gestattet ihnen das Grundstück als Begräbnisstätte zu benutzen. Zur selben Zeit fordert die Verwaltung der Dompropstei zu Würzburg einen Zehnt vom Weingarten der Juden, aber Bischof Gottfried einigte sich einvernehmlich mit beiden Seiten und beschließt, dass die Juden keinen Zehnt zahlen müssen. Bischof Gottfried verpfändet die Judensteuer für 400 Gulden an den Grafen Georg von Henneberg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht eine Ordnung und lässt verkünden, wie die Geldgeschäfte zwischen den Christen und den Juden geführt werden sollen und wie viele Zinsen die Juden für alte Schulden erhalten sollen.
Das Johannisterhaus hat in Würzburg auf einem Häuschen an der Greden eine Lehenschaft und einen jährlichen Zins von 8 Pfennig. Bischof Lorenz von Bibra lässt dieses Haus jedoch abreißen und auf dem Platz die neue Kanzlei erbauen. Das Johannisterhaus erhält als Ausgleich die Lehenschaft über zwei Morgen Weingarten in der dotengab mit 8 Pfennig jährlichen Zinsen.
Dem Komtur zu St. Johann in Würzburg werden von einer Hauptsumme von 1000 Gulden 50 Gulden Zins verschrieben. Diese sollen jährlich zu Cathedra Petri bezahlt werden.