Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Dietrich Zobel von Giebelstadt (Dietz Zobel) und seinem Sohn Wilhelm Zobel von Giebelstadt sowie dessen Erben (sein sune Wilhelm vnd seine erben) 200 Pfund jährlicher Zinsen für eine Hauptsumme von 2000 Gulden auf Wiederlösung. Davon erhalten sie 100 Gulden aus der Bede von Fahr (Farh) und 100 Gulden aus der Bede von Escherndorf (Eschersdorf). Bedingung ist, dass die Schultheißen, Dorfmeister und Einwohner beider Dörfer sich zur Bezahlung verpflichten und für den Handel bürgen. Dieser Handel wurde ohne Wissen des Dechanten und des Domkapitels vereinbart.
Bischof Johann schuldet Erkinger von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) 5000 Gulden und versetzt ihm dafür Schloss, Stadt und Amt Ebenhausen (Sloss, statt vnd ambt Ebenhausen), sowie 10 Gulden järhlicher Zinsen im Dorf Heustreu (Haistrai).
Im selben Jahr 1437 erhöhte Bischof Johann die Pfandsumme auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen von Heustreu um 1800 Gulden auf 6800 Gulden.
Nach dem Tod Erkingers von Schwarzenberg (Erckinger von Swartzenberg) erbt sein Sohn Hermann von Schwarzenberg (Herman von Swartzenberg) die austehende Pfandsumme von 6800 Gulden, die das Hochstift dem Schwarzbenbergern auf das Amt Ebenhausen und die Zinsen von Heustreu verschrieben hatte. Nach dessen Tod fallen die Ausstände halb an seine Frau Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein (Elisabet Colabratin) und halb an seine Töchter Anna (Annen) und Dorothea (Dorothe). Als Elisabeth Kolowrat auf Liebenstein ebenfalls stirbt, werden ihre Hälfte unter Anna, Dorothea und einer weiteren Tochter namens Margarethe (noch aine ir dochtere Margarethe) aufgeteilt.
Dorothea, eine der Töchter (Dorothe die ain dochter), besitzt vom väterlichen Erbe 25% des gesamten Pfandschillings, vom mütterlichen Erbe 16,66% des gesamten Pfandschillings auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen im Dorf Heustreu, was zusammen 41,66% entspricht. Sie wird mit Theobald von Müffling (Sebald Mufflinger) vermählt, worauf das Ehepaar seinen Anteil des Pfandschillings Bischof Rudolf von Scherenberg für 1933,33 Gulden verkauft.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bickenbach) verschiedene Zinsen und Gefälle in Feuerthal (Feurtal) ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt den Einwohnern von Eltmann, die Gebäude auf einem nicht weit entfernten Berg abzureißen und den Berg neu zu bebauen. Damit sie diese Baumaßnahmen durchführen können, erlässt er ihnen für zehn Jahre Zins und den Zehnten.
Bei Enzlar (Entzlerbruck bei Marckbibert) lässt Karl Schenk von Limpurg zu Speckfeld (Schenck Carl von Limpurg zu Speckveld) auf seinen Gütern einen See anlegen. Dadurch werden verschiedene Wiesen, auf denen das Hochstift Würzburg Lehensrechte, Handlohn, Zinsen, Bede, Reis- und Halsgerichtsrechte besitzt, durch die Stauung des Sees überflutet. Dafür übergibt Karl Schenk von Limpurg dem Stift andere Wiesen, was mit Bewilligung von Bischof Konrad geschieht.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.