Der Henneberg (Hennenberg) ist ein Berg bei Nüdlingen (Nutlingen) im Amt Trimberg (Trimperg). Auf diesem Berg steht ein Schloss, dem die Grafen ihren Namen verdanken. Dieses Schloss macht Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) Bischof Hermann von Lobdeburg und dem Stift Würzburg mitsamt seinen Zubehörungen, Weingärten, Hölzern, Dörfern und anderem zum Mannlehen.
Konrad Klinckhart (Conrat Klinckhart) empfängt als Mannlehen 2 Morgen Weingarten zu Homburg (Hohenburg), welche das Stift mit 16 Pfund Haller auslösen kann. Auf Bitten des Bischofs Wolfram von Grumbach erteilt Kaiser Ludwig IV. (Kaiser Ludwig der 4) dem Markt Homburg das Stadtrecht, mit dem Recht jede Woche dienstags einen freien Markt abhalten zu dürfen, sowie mit allen Rechtsgerechtigkeiten und Freiheiten, die auch die Stadt Gelnhausen (Gailnhausen) besitzt.
Die von Adelsheim machen die Feste Herbolzheim Bischof Albrecht von Hohenlohe und seinem Stift zum Mannlehen und öffnen sie ihnen auf unbegrenzte Zeit. Mehrere Jahre danach kauft Konrad von Ebersberg den von Adelsheim mit Bewilligung des Lehnsherren Bischof Albrecht die Hälfte der Feste ab. Er empfängt sie als Mannlehen und verschreibt dem Stift die ewige Öffnung.
Herr Ulrich von Hohenlohe (Her Vlrich von Hohenlohe) gibt Bischof Albrecht von Hohenlohe 16 Malter Korngült zu Herchsheim (Herichshaim oder Herrchsheim, sunst Hairingshaim, auch Herenshaim), einem Dorf im Büttharder Gau (Butrieter gai), sowie ein paar andere Eigengüter und bekommt diese als Mannlehen. Bischof Albrecht übereignet ihm dafür den Zehnten zu Wachbach (Wachbach). Als Bedingung macht er, dass sein Vetter Herr Dietrich Geyer (Dietrich Geier) und dessen Bruder Konrad Geyer (Contz) diese Güter von Ulrich als Afterlehen empfangen sollen.
Ritter Heinrich von Herda (Hainrich von Herde) macht Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift zwei Hube zu Hennigsleben (Hennigsleuben) mitsamt ihren Zu- und Einbehörungen zum Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Weitere Lehen und Mannlehen haben die Häußlein zur Zeit Rudolfs von Scherenberg getragen, die letzten waren Hermann und Johann, Vater und Sohn (Herman vnd Hanns die Heuslein vater vnd sune). Nach dem Tod seiner ersten Frau lebt Hermann mit Alhansen Arnolein zusammen und bekommt mit ihr 2 Söhne - Heinrich und Bartholomäus (Hantz vnd Bartholmes). Jahre später heiratet er sie in St. Linhart bei Adelsberg (Adelsperg) im Amt Hohenberg, worüber sein Sohn Johann wütend ist. Die Mannlehen gehen nach dem Tod Hermanns alleine auf den Sohn Johann über und als dieser stirbt kommt es zum Heimfall an Bischof Rudolf von Scherenberg. Dieser verleiht diese Lehen wiederum an Dietrich von Thüngen (dietz von Thungen).
Bisch Lorenz von Bibra verleiht den Herleshof, einen Hof zwischen Kolitzheim (Colitzhaim) und Zeilitzheim (Zewlitzhaim) an die Truchsesse Georg und Werner als Rittermanlehen. Diese wiederum übergeben dem Stift ihr Haus und ihre Hofstatt mit Zugehörungen in Werneck (Wernecke) und Ettleben (Etleiben).
Den Zehnt zu Herbelsdorf trägt zur Hälfte Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewalt von Liechtenstein). Den anderen Teil tragen Nikolaus und Johann Züberbein (Claus vnd Hanns die Züberbein) von Ewald als Mannlehen. Ewald verkauft seine Rechte an dem genannten Zehnt an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift. Etwas später verkaufen Johann zu Gratsdorf (Hanns zu Gratsdorf), Nikolaus zu Dietersdorf (Claus zu Dietersdorf) und Johann zu Mirsbach (Hanns zu Mirspach), genannt die Züberbein ihren halben Zehnt ebenfalls an Bischof Lorenz für 138 Gulden.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht Wolfskel) macht Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift Würzburg ein Gut zu Hattenhausen (Hattenhausen), das jährlich 2 Malter Korn Gült abwirft, zu Mannlehen. Wenige Jahhre später macht er es erneut zum Mannlehen.