In der Folge haben die Schenken von Limpurg (Limpurg) die Vogtei und die vier Dörfer vom jeweiligen Bischof als Lehen erhalten. Dies ist auch in den Lehenbüchern verzeichnet.
Die Grafen von Wertheim tragen schon seit langer Zeit das Ehrenamt des Kämmerers als Mannlehen. Wenn ein Würzburger Bischof zum Beginn seiner Regierungszeit als Herzog von Franken ein Festmahl hält, versehen die Grafen ihr Ehrenamt ebenso wie die anderen Amtsträger.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Graf Wilhelm von Castell trägt dem Hochstift Würzburg die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Weilern, Höfen, Geleiten, Zöllen, Wildbännen, geistlichen und weltlichen sowie edlen und unedlen Lehen und Dienstmännern und Vasallen (manschafft) und anderen Eigengütern ohne jede Ausnahme als Mannlehen auf.
Das Kloster Comburg (Camberg) ist ein gutes Stück von Würzburg entfernt und liegt an den Grenzen des Hochstifts. Weil man daher in Notsituationen in Würzburg nicht schnell um Hilfe ansuchen kann, überträgt Bischof Rudolf von Scherenberg mit Bewilligung von Abt und Konvent von Comburg die Schutz- und Schirmpflicht den Schenken von Limpurg (Limpurg) als erbliches Mannlehen. Die Herrschaft Limpurg überschneidet sich ohnehin mit dem Besitz des Klosters und die Schenken nutzen das Kloster als Grablege. Die Schenken bestätigen in ihrem Revers, dass immer der älteste Schenk von Limpurg im Namen des Würzburger Bischofs Vogtherr sein solle. Im Gegenzug sollen die Untertanen des Klosters eine angemessene Heeresfolge leisten sowie der Gerichtsbarkeit der Schenken unterstehen. Dies betrifft jedoch nicht die Zugehörigkeit zum Landgericht sowie andere Rechte des Würzburger Bischofs.
Simon von Stetten (Stetten) empfängt etliche Zinsen und Frondienste in Künzelsau (Contzelsaw), Baldenhoven, Bibrach und Nagelsberg (Nagelsperg) vom Comburger Abt Andreas von Triftshausen als Mannlehen.
Das Kloster Comburg (Camberg) beteiligt sich zur Hälfte an den Würzburger Kosten der Gesandtenmission an den kasierlichen Hof und auch an den Kosten, die zur Umwandlung des Klosters in ein Stift notwendig sind. Zur Finanzierung verpfänden Abt Andreas und der Konvent mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Bewilligung etliche Güter für 6000 Gulden an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe. Diese verpflichten sich gegenüber Bischof Rudolf, die verpfändeten Güter künftig als Mannlehen vom Hochstift Würzburg zu empfangen.
Der Würzburger Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg (Limpurg) übereignet auch im Namen seiner Familie die vier Dörfer und erhält sie im Gegenzug als Mannlehen.
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt Stefan und Hans Zobel von Giebelstadt, vier Morgen Weingarten am Stein (Stain) und drei Morgen am Neuberg (Newenberg), die zuvor Mannlehen gewesen sind, Hans Karlbeck (Carlbeck) als Zinslehen zu verleihen unter der Bedingung, dass im Falle des Aussterbens der Familie Zobel die Weingärten wieder an das Hochstift heimfallen. Hans Karlbeck bestätigt dies schriftlich. Die Weingärten kommen später an Konrad Schirmer (Schirmer).