Bischof Adalbero von Lambach-Wels lässt das Kloster Münsterschwarzach abbrechen und von Grund auf neu bauen, nachdem die Gebäude baufällig werden. Außerdem lässt er etliche fromme Gelehrte und gottesfürchtige Mönche aus dem Kloster Gorze (Gertz) im Bistum Metz (Metzer) in das Kloster kommen, um die Kinder der fränkischen Adligen, die lust zur geistligkait hetten, nach der Regula Benedicti zu unterrichten und zu erziehen. Der Bischof kauft mit seinen eigenen Mitteln den Weinzehnt in der Mark zu Dettelbach (dettelbach) und Schwarzach am Main (Schwartzach) und übereignet diesen dem Kloster für sein Seelenheil und das seiner Vorfahren. Er gibt dem Abt, dem Konvent und derer Nachfolgern eine Ordnung, laut der sie das Heiligtum des Klosters jährlich zu den Pfingsfeiertagen in einer andächtigen Kirchfahrt mit Lobgesang und Beten nach Würzburg (wirtzburg) ins Stift Neumünster (Sant kilians munster zum dom genant) tragen sollen. Die Kichfahrt wird bis 1525 gehalten. Nachdem das Kloster im Bauernkrieg verwüstet wird, findet sie nicht mehr statt.
Bischof Emehard von Comburg, ein geborener Graf zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg vf der thauber), begabt das Kloster St. Stephan (Sant Steffan) mit der Pfarrei Veitshöchheim (Hocheim) und allen Zugehörungen. Dazu gehören alle Äcker, Felder, Wälder auf Bergen und in Tälern, Weiden, Fischereirechten in Bächen oder dem Main und Nutzungsrechten der Mühlen mit allen zugehörigen Zehnten von Obst, Kraut, Frucht, Getreide und Vieh (mit Ausnahme des Schlosses Rabensberg (Rabensburg)). Der Abt des Klosters soll sämtliche Gerichte und Gerichtsbarkeiten über den Besitz haben. Bei schweren Handlungen soll er den Bischof um Hilfe und Rat ersuchen. Die Brüder des Klosters sollen jährlich am Vorabend von Michaelis eine Vigil und Messe halten. Der Schenkungsbrief befindet sich im Buch Histeria ind der Vita Egenhardi.
Bischof Emehard von Comburg lässt neben der Sant Margarethen Capellen ein Spital für die Armen bauen. Dieses begabt er mit Höfen und Weingärten und lässt es mit Vorstehern versehen. Nachdem die Armen jedoch durch die Angehörigen des Spitals übel behandelt, geschlagen und verjagt werden, lässt der Bischof das Spital zu Kloster St. Stephan verlegen. Zur Versorgung des Spitals überträgt er dem Kloster die Pfarrei Zellingen (Zellingen) mit allen zugehörigen Gerechtigkeiten, Eingentümern, dem Pfarrhof und den Zehnten. Der Abt des Klosters soll die Armen mit den Gütern der Pfarrei versorgen. Ein langjähriges Mitglied des Konvents soll mit der Verwaltung des Spitals beauftragt werden, der die Armen morgens, mittags und abends umsorgt. Dieses Spital und die Pflege der Armen besteht für 50 Jahre, bis zur Regierung von Bischof Siegfried von Truhendingen. Der zu dieser Zeit vorsitzende Abt Raphold (Raffalt), der als gelehrter und frommer Mann angesehen wurde, erlangte beim Bischof die Schließung des Spitals, um mit den Mittlen, die für das Spital vorgesehen waren, das Kloster St. Afra (Affren) zu stiften.
Herzog Heinrich von Limburg (Hainrich von Limpurg) und seine Frau Adelheid von Henneberg (adelhait ein geborne grefin zu Francken) übertragen dem Abt des Klosters St. Stephan (Sant Steffan) ihre Leibeigenen. Diese sind der Würzburger Bürger Sachsen, seine Frau Gerburga und deren Kinder. Diese gibt Abt Heinrich (Hainrich) an Bischof Gottfried von Spitzenberg, der sie an das Truchsessamt des Hochstifts gibt. Bischof Sigfried von Truhendingen gibt dem Abt dafür sechs andere Leibeigene.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab und wählt an seiner Statt Hildebrand Zollner (Hiltpranten Zolner). Außerdem bitten sie Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Schutz und Schirm.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) aus Not heraus, ein Haus und den Klein- und Großzehnt, den sie zu Nordheim am Main (Northeim) bei Escherndorf (Eschersdorf) für Wein, Getreide und andere Dinge besitzen, an Abt Georg Möringer (Georgen) und den Konvent des Klosters St. Ägidien (Sant Egideen) zu Nürnberg (Nuremberg) und deren Nachfolgern für 2200 Gulden zu verkaufen. Ein Wiederkauf ist möglich. Darüber wird ein Revers übergeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gestattet Abt Nikolaus von Gleißenberg (Niclausen) und dem Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach), etliche Zehnte an den Nürnberger Bürger Hermann Scholl (Herman Schollem) und dessen Erben für 700 Gulden auf Wiederkauf zu verkaufen. Dazu gehören alle Wein- und Getreidezehnte, die die Abtei in und um Schwarzenau (Schwartzenaw) und auf dieser Seite des Mains besitzt, die Wein- und Getreidezehnte in und um Neuses am Berg (Neuses auf dem Berg) zusammen mit dem Teil, der in die Probstei zu Dimbach (dinbach) gehört und den Getreidezehnt und alle Kleinzehnte zu Dettelbach (Dettelbach).
Anton von Retzbach (anthoni von Retzbach) verkauft dem Abt Georg Salzkästner (Jorgen) des Klosters St. Stephan (Sant Steffan) sowie dessen Nachfolgern seinen Sitz und den Weiler zu Oberdürrbach (oberndurbach). Dies tut er mit Bewilligung Bischof Rudolfs von Scherenberg, von dem er beides zu Lehen erhalten hat. Dafür übergeben der Abt und das Konvent des Klosters dem Bischof ihre Gerichtsbarkeit, die sie im Sander-Viertel (zu Sande) besitzen, mit allen zugehörigen Rechten, Gerechtigkeiten und Gewohnheiten.
Johann von Seinsheim (Hans von Saunsheim) hat eine Forderung gegenüber Michael (Michaeln), dem Abt des Klosters Müsterschwarzach (Schwartzach), bezüglich des Hofgerichts zu Nordheim am Main (Northeim am Main). Dort sitzt Johann Bischof (Hans Bischof) wohnhaft als Schöffe. Daher begibt sich Johann von Seinsheim in Fehde mit Bischof Lorenz von Bibra, da der Bischof der oberste Herr des Abts ist. Die Fehde richtet sich auch gegen geistliche und weltliche Untertanen. Ausgenommen sind Verwandte und Adlige, die nicht in den Diensten des Bischofs stehen. Diese Fehde wird durch Graf Wolfgang von Oettingen (wolfen von ottingen), den Ritter Ernst von Waldow (Ernsten von welden) und Wilhelm von Reichenbach (wilhelmen von Reichenbach) beendet.
Die Ritterschaft prangert in ihrer Beschwerdeschrift an, dass es im gesamten Geistlichen Stand Geiz, Wucher, Schinderei und Täuschung gibt. Dies haben die Äbte und Prälaten der Klöster im Hochstift zu verantworten. Trotzdem bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Schadensersatz für die geplünderten und gebrandschatzten Klöster.