Da Johann Fuchs von Schwanberg bzw. Rimbach (Hanns Fuchs von Schwanberg ) auch einen Teil an Schloss Hallburg besitzt, verkauft er diesen und alle zugehörigen Gefälle und Güter für 900 Pfund Haller an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Hartmut Fuchs von Dornheim (Fuchs zu dornhaim Hartmund) und seine Schwester, die Werbrecht von Wolfskeel (Werprecht Wolfskel) geheiratet hat, haben einen Teil an Schloss Hallburg und dem Zoll und verkaufen diese an die Herren Johann und Albrecht (heren Johann vnd hern Albrecht Burggraue zu Nurenberg), Burggrafen von Nürnberg. Da die Burggrafen aber keinen weiteren Teil von Schloss Hallburg bekommen können, verkaufen sie ihren Teil an Bischof Otto von Wolfskeel für 16.000 Gulden.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Gregor Heimburg (Gregor Haimburg), der Doktor und Würzburger Rat und Diener, wird von Papst Pius II. verfolgt und verbannt. Die Ursachen dafür führt Fries in seiner Chronik aus. Papst Pius II. ordnet ebenfalls an, dass alle für seine Güter zuständigen Obrigkeiten ihm diese Güter entziehen. Bischof Rudolf von Scherenberg zieht ihm zunächst alle Zinsen, Gülte, Güter, Formis und anderes im Stift Würzburg ein, verträgt sich aber später mit Gregors Erben. Fries verweist für nähere Informationen zu Gregors Gütern auf sein Testament.
Hainachtleiten (Hainachtleiten) ist ein Lager in der Würzburger Mark, jenseits des Steins zwischen dem Dürrbach (durbach) und dem kleinen Pfaffenberg (clainer pfaffenberg). Daran hat die Bürgerfamilie Lutz (Lutz) zu Würzburg den Weinzehnt, der ihnen von einem Bischof von Würzburg zum Mannlehen aufgetragen wurde. Da aber Nikolaus Lutz (Claus Lutz) zur Zeit Bischof Rudolf von Scherenbergs ohne männliche Nachkommen stirbt und die Brüder Bernhard und Friedrich von Wichsenstein (Bernhart vnd Fritz von Wichsenstain) etliche Forderungen an den Bischof haben, lässt er ihnen diesen Zehnt zum Mannlehen auftragen. Er behält allerdings seinen Nachfolgern und dem Stift vor, den genannten Zeht für 200 Gulden wieder abzulösen.
Den im vorherigen Eintrag genannten Weinzehnt löst Bischof Lorenz von Bibra für 200 Gulden von den Erben derer von Wichsenstein ab. Er verleiht ihn seinem Diener Otto Groß von Trockau (Ot Gross von Trockaw) für 200 Gulden zum Mannlehen, unter Vorbehalt der Ablösung nach seinem Tod.
Bischof Lorenz von Bibra verschreibt Otto Groß von Trockau (Ot Gross), seinem Bruder Christoph (Cristof) und dessen leiblichen männlichen Erben den besagten Weinzehnt und des Weiteren noch vier Morgen Weingarten als Zubehörung. Dies ist mit 200 Gulden wieder abzulösen.
Der Würzburgische Hauptmann beansprucht die Atzung und läger auf dem Heilsbronner Hof (Hailspruner hof) in Randersacker (Randersacker) für sich, was ihm jedoch der Verwalter des Hofes verweigert. Daraufhin zieht der Hauptmann mit seinen Reitern zu einem Wirtshaus und speist auf Kosten des genannten Hofes. Er lässt Bischof Konrad von Thüngen die Zinsen, Gülte und Gefälle des Hofes einnehmen und bezahlt mit der Atzung seine Wirtshausrechnung. Deshalb ergehen von Abt, Markgraf Georg und Bischof Konrad etliche Schreiben und Anträge. Fries verweist abschließend auf den Lagerort besagter Dokumente in der Kanzlei.