Vilchband, das im Badenachgau liegt (Filchbeunt im Badenagai gelegen), kommt durch einen Tausch zwischen Bischof Berowelf (Bernwelf) und Graf Heimerich (Grave Hainrich von Hennenberg) in den Besitz des Hochstifts Würzburg. Dieser Tausch wird später von Kaiser Ludwig dem Frommen bestätigt.
Der erste Abt vom Kloster Erbach und das Kloster haben 11 Huben in Hochhausen. Diese tauschen sie mit Erlaubnis des Königs Konrad III., der die Hube vor seinem Königtum an das Kloster gegeben hatte, an das Domkapitel zu Würzburg. Bischof Siegfried von Truhendingen stimmt dem Tausch zu und bestätigt diese.
Berthold von Trimbrunnen (Berthold vom Trimbrunnen) erhält eine Hofstatt in Frickenhausen (Frickenhausen) von Bischof Gebhard von Henneberg durch Tausch. Diese Hofstatt schenkt Berthold von Trimbrunnen dem Kloster Anhausen. Bischof Reginhard von Abenberg bestätigt diese Schenkung, weil diese Hofstatt durch die Bewirtschaftung des Klosters für das Hochstift ertragreicher wurde.
Adelheid von Botenlauben (Swester Adelhait von Hiltenburg) tauscht ihren Teil am Schloss Hildenburg (Hiltenburg) mit Bischof Hermann von Lobdeburg.
Bischof Manegold von Neuenburg übereignet das Lehensgut in Hergolshausen (Hergoldshausen ) auf Bitte des Volker von Bernrode (volgere von Bernrode) dem Kloster Himmelspforten. Die Äbtissin tauscht ein Gut zu Garstadt (Garstat) mit dem Volker von Bernrode. Volker von Bernrode wiederum gibt das Gut zusammen mit 8 Morgen Weingarten in Münster (Munster) und Bühler (Büler) dem Stift und erhält es als Lehen vom Stift zurück.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Bisch Lorenz von Bibra verleiht den Herleshof, einen Hof zwischen Kolitzheim (Colitzhaim) und Zeilitzheim (Zewlitzhaim) an die Truchsesse Georg und Werner als Rittermanlehen. Diese wiederum übergeben dem Stift ihr Haus und ihre Hofstatt mit Zugehörungen in Werneck (Wernecke) und Ettleben (Etleiben).
Im Amt Neuburg werden bei Scheinfeld werden zwei Höfe als Frankfurt (zwen höfe bei Schainveld im ambt Neuburg Franckfurt genant) bezeichnet. Diese Höfe erhalten die Vettern Paul und Johann Henne (Pauls vnd Hanns Henne) von Bischof Lorenz von Bibra zu Lehen.
Bischof Konrad von Thüngen tauscht mit den Brüdern Bernhard und Johann von Hardheim (Bernhart vnd Hanns von Harthaim) eine Wiese. Die Wiese von Hardheim ist ihm samt des Spitals und einer weiteren Wiese zugesagt worden.
Johann Zobel tauscht mit der Pfarrei Kleinochsenfurt (pfarr zue Clain Ochsenfurth) einen Hof in Fuchstadt gegen den Zehnten zu Darstadt (Zehnt zue Darstatt). Der Schreiber verweist auf Einträge zu Kleinochsenfurt und merkt außerdem in einer Glosse an, dass von diesem Rechtsgeschäft auch die Orte Goßmannsdorf, Sommerhausen, Winterhausen, Eßfeld, Bergtheim, Neustadt am Main und Tiefenthal (Gosmansforff, Sumerhausen, Winterhausen, Esfelt, Berchthaim, Newstatt, Dieffenthal).