Dompropst Burkard baut zu Bischof Gebhard von Hennebergs Regierungszeit einige kleine Häuser an der Stelle, wo sich zum Zeitpunkt des Regests der Hof Katzenwicker (Catzenweicker) hinter dem Domstift befindet, und lässt die Häuser von Leuten bewohnen, die dem Domstift zinspflichtig sind.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Mechthild von Lisberg (Liebsberg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen ihren Anteil am sogenannten Kammerforst (Camerforst) zusammen mit anderen Gütern im Amt Karlburg (Carlburg) und in Arnstein (Arnstain) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Ein späterer Schreiber erwähnt außerdem den sogenannten Hof Rumbrodt in Karlstadt (Carlstatt) sowie die Burg Bracht (Bracht), die von Bischof Albrecht von Hohenlohe dem Landgrafen von Hessen abgewonnen wurde (Albrecht den landgraffen zue Hessen ubertzogen).
Mechthild von Lisberg (Lisperg) und ihr Sohn Friedrich verkaufen etliche Güter und Nutzrechte in den Ämtern Karlburg (Carlburg) und Arnstein (Arnstain) sowie den Kammerforst (Camerforst) und einen Karlstädter Hof (Rumrodt ain hoff zu Carlstatt) an Bischof Gerhard von Schwarzburg und verzichten auf ihren Anspruch auf die Burg Bracht (Brachta).
Der Hof Katzenwicher befindet sich je zur Hälfte im Besitz der Grafen von Schwarzburg und der Domherren von Herbilstadt (Herbilstat). Bischof Johann von Egloffstein kauft den Grafen Heinrich, Albrecht und Günther von Schwarzburg ihre Hälfte für 300 Gulden ab.
Bischof Johann von Egloffstein kauft die Hälfte am Hof Katzenwicher für 150 Gulden vom Domherr Wilhelm von Herbilstadt (Herbilstat).
Bischof Johann von Brunn kauft von Karl Truchsess (Truegsess) von Wildberg den Lindleshof unterhalb des Schlosses Wildberg (Lintechs, ain hof unter dem schloss Wildberg) für 1300 Gulden.
Braun, Josef: Landkreis Königshofen im Grabfeld (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Unterfranken, Band 1), München 1963.
Wilhelm II. von Castell ist dermaßen verschuldet, dass er nicht mehr seinem Grafenstand entsprechend leben kann. Da ihm das jährliche Dienstgeld von 200 Gulden nicht reicht, bittet er Bischof Johann von Grumbach, ihm, seiner Frau und seinem Sohn ein angemessenes Leibgeding zu gewähren. Im Gegenzug würde er dem Hochstift seine Grafschaft als Lehen auftragen. Bischof Johann nimmt dieses Angebot an. Beide Parteien wählen als Schiedsmänner Graf Georg von Henneberg, Graf Ulrich von Helfenstein, Hofmeister Georg Fuchs von Schweinshaupten (Georgen Fuchs von Sweinshaubten hofmaister)und Ritter Georg Fischlein, welche folgenden von beiden Parteien gebilligten Vertrag aufsetzen: Graf Wilhelm von Castell soll die Grafschaft Castell mit deren Schlössern, Städten, Märkten, Dörfern, Höfen, Weilern, Vasallen (manschafft), geistlichen und weltlichen Lehen, Zöllen, Geleiten, Wildbännen und allen anderen Zugehörungen ohne jede Ausnahme dem Hochstift Würzburg als Lehen auftragen und für immer als Mannlehen empfangen. Falls die Grafen von Castell in männlicher Linie aussterben, sollen die Lehen an das Hochstift heimfallen. Wegen der Lehen, die vom Reich verliehen werden, sollen beide Parteien Friedrich III. darum bitten, dass er die Lehen an Bischof Johann verleiht und dieser wiederum als Afterlehen an Graf Wilhelm. Mit den Lehen, die Graf Wilhelm ohnehin vom Hochstift empfängt, soll verfahren werden wie bisher. Bischof Johann und dessen Nachfolger haben das Recht, von Castell verpfändete Güter abzulösen. Der Würzburger Bischof muss weiblichen Angehörigen des Hauses Castell nur auf deren Lebenszeit die Lehen bekennen. Die Grafen von Castell sollen ohne Bewilligug eines Würzburger Bischof weder Güter verkaufen noch die Pfandsumme verpfändeter Güter erhöhen. Im Gegenzug soll Bischof Johann ein jährliches Leibgeding von 500 Gulden an Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich auf deren Lebenszeit bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft von den Truchsessen Peter, Erhard und Hans von Wildberg den Forst Lintzerzagl und einen Hof namens Leinach (Linzerzagl mit dem hoff Lainach ain höltzlein also genant).
Braun, Rainer: Das Benediktinerkloster Michelsberg 1015-1525. Eine Untersuchung zur Gründung, Rechtsstellung und Wirtschaftsgeschichte, Kulmbach 1977.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt das Stift Comburg (Camberg) mit der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) wegen folgenden fraglichen Rechtstobjekten: Bannwein und Kirchweihwein, Ungeld, der Vogtei und der Hochgerichtsbarkeit in Thüngental (Thungenthal) und Tullau (Tullaw); der neu errichteten Kelter in Tullau, dem niederen Jagdrecht bei Tullau, dem Kirchenpfleger von Thüngental, entfremdeten Pfrundshäusern in Schwäbisch Hall (Hall), dem Salzzehnt, dem Kleinzehnt, dem Zehnt von Schloss Limpurg (Limpurgisch schlos), abgabenfreien Häusern in Schwäbisch Hall, dem Unterhalt der Landwehr, der Feststellung von Gemarkungsgrenzen in Hessental (Hesenthal) und Gelbingen (Gelbingen), Wasserquellen in Hessental, dem Ganerbenrecht und einem Hof in Haßfelden (Hasfeldischen guttlein).