Informationen zum Schloss und Amt Mainberg sind in der Bischöflichen Kanzlei (Cantzlei) im Lägerbuch zu finden.
Das Hofamt des Obermarschalls haben und hatten seit jeher die Grafen von Henneberg (Grauen von Hennenberg) inne. Während der Regierung Bischof Gerhards von Scharzburg übergibt ein Mann namens Johann Ratsam (Hanns Ratsam) anstelle der Zentgrafen von Stein zu Ostheim (Stain zu Osthaim zentgraue) ein Verzeichnis an die bischöfliche Kanzlei. Dies tut er im Namen von Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Hainrichen von Hennenberg) an der Brücke zu Würzburg. In diesem Verzeichnis steht, was des Obermarschalls Befehl, Amt, Recht, Gefälle und Nutzungsrecht sein sollen. Dieses Verzeichnis ist im Contractuum Brun und zu Beginn des freudorunm Grumbach und des feudorum Rudolfi zu finden. Nach diesem Vezeichnis folgen nun die Befehle und das Amt des Obermarschalls.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet den Hof des Würzburger Hochstifts zu Mainbernheim (Mainbernhaim) mit allem Zugehörigen für 500 Gulden an den Ritter Hartmut Fuchs von Dornheim (Hartmuet Fuchsen zu dornhaim). Darüber gibt es jedoch keine Aufzeichnungen in der bischöflichen Kanzlein (Cancellei). Der Nachfolger (nachfar) des Bischofs, Johann von Brunn, nimmt 120 Gulden vom Spital zu Iphofen und beauftragt dieses, den Hof an sich zu bringen, wobei es die 500 Gulden auslegt. Dem Hochstift Würzburg ist jederzeit eine Wiederlösung für 620 Gulden Hauptsumme möglich.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).
Als Bischof Lorenz von Bibra sich den Bau der neuen Kanzlei am bischöflichen Saal in der Stadt Würzburg vornimmt, kauft er etliche Kräne und Kranläden.
Wie Königsberg von Kürfürst und Herzog Moritz von Sachsen (Moritzen von Sachsen) als Pfand an das Hochstift Würzburg übergegangen ist, wird dokumentiert in einem Erbbuch mit gelbem Pergament in einem Sack in der Kanzleistube.
Hieronymus Hickerig, Bürger von Würzburg, (Jeronimus Hickerig burger zu Wurtzburg) lehnt sich gegen Bischof Lorenz von Bibra auf, sodass dieser ihm sein Hab und Gut wegnimmt. Nach dem Tod Lorenz von Bibras und des Hieronymus Hickerig selbst, erreicht seine Schwester Margaretha Maier (Margaretha Maier) mit Hilfe von Kammerschreiber Konrad Zeitler (Conrat zeitler Camerschreiber), dass ihr Bischof Konrad von Thüngen die Güter wieder übereignet. Ausgenommen hiervon ist der halbe Hof Hirsen Muntzer. Die Bestätigung hierüber wird ausgestellt und die zugeteilten Güter notiert.
König Ludwig II. von Böhmen und Ungarn wird 1526 von den Türken erschlagen. Sein Nachfolger ist Erzherzog Ferdinand (Ertzherzog Ferdinand). Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Propst, Abt und andere Geistliche dem König den fünften Teil von ihrem Einkommen und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben sollen. Diese Bulle lässt er durch seine Gesandten auch Bischof Konrad von Thüngen und anderen verkünden. Daraufhin verträgt sich Bischof Konrad mit Wissen und Rat seines Kapitels mit dem König und gibt ihm für sich und die Geistlichkeit seines Bistums 10.000 Gulden, aber mit der Einschränkung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und ihren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof und seinen Nachfolgern die genannten 10.000 Gulden zurückzahlen soll. Er verpflichtet sich unter seinem Siegel. König Ferdinand lässt 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg auf Drängen seines Bruders, des Kaisers, und der Reichsstände seine Forderungen fallen. Daraufhin schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien und danach nach Prag, um eine Rückzahlung der 10.000 Gulden zu erwirken. Der König antwortet wie folgt: Wenn der Bischof seine 10.000 Gulden zurückerhalten möchte, soll er ihm noch weitere 3000 Gulden geben. Diese 13.000 Gulden werden zu den 36.000 Gulden Pfandschilling auf Mainbernheim (mainbernhaim) und Heidingsfeld (haidingsfelt) aufgeschlagen. Der König gibt dazu sein Siegel. In der Urkunde steht, dass der König und seine Nachkommen in der obengenannten Angelegenheit dem Bischof das Recht geben, Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in ihre eigene zu bringen. Besagte Handlung wurde jedoch nicht durchgeführt.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.