Der Dechant und das Kapitel des Stifts Mosbach (Stiffts zu Mospach) übergeben ihre Gerechtigkeit und Freiheit, einen Propst selbst zu wählen, an Bischof Iring von Reinstein-Homburg und dessen Nachfolger. Stirbt ein Propst, setzt nun ein Würzburger Bischof einen Angehörigen des Domkapitels als Propst ein. Dafür gliedert Bischof Iring dem Stift Mosbach die beiden Pfarreien Widdern (wideren) und Möckmühl (Meckmulen) ein.
Bischof Johann von Egloffstein löst den Teil von Münnerstadt (Münrichstat), den die Herren von Bibra besitzen, von ihnen ab und verpfändet ihn, samt dem Dorf Nüdlingen (Nütlingen), für 3000 Gulden an das Domkapitel.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Domherr Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim) wird zum Stiftspfleger in Würzburg ernannt. Er lässt Pfennige prägen, die das Wappen und die Fahne des Herzogtums Franken zeigen.
Als Bischof Johann von Brunn Sigmund von Sachsen (Sigmunden von Sachsen) als Stiftspfleger annimmt, muss dieser eine Bestätigung unterzeichnen, dass er sich nur von einem Papst weihen lassen würde, den auch das Domkapitel als solchen anerkennt. Daran hält er sich nicht, weshalb er vom Domkapitel nicht geduldet wird. Kurz darauf wird Sigmund von Sachsen von König Friedrich III. seiner Herrschaft enthoben. An seine Stelle tritt Gottfried Schenk von Limpurg (Schenk Gotfrid von Limpurg), der zuvor Domdechant in Bamberg ist.
Papst Nikolaus V. stellt dem Hochstift Würzburg eine päpstliche Bulle und Freiheit aus, dass niemand, außer ein Domherr zu Würzburg, zum Propst in Mosbach (Mosbach) verordnet werden soll. Das Stift Mosbach ist es einem Bischof zu Würzburg schuldig, ihm jeder Zeit mit einer Abgabe zu Hilfe zu kommen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein allgemeines Gebot, welches besagt, dass die Müller zu Würzburg nicht backen und die Bäcker keine Müller sein sollen. Dies soll die beiden Gewerbe dazu bringen, ihr Handwerk zusammen auszuführen und so einen Nutzen für den Gemeinen zu schaffen. Das Domkapitel verhindert jedoch, dass dieses Gebot in Kraft tritt.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt seinem Marschall Ritter Valentin von Münster (Valtin von Munster) jährlich 120 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Zusätzlich verschreibt er Ritter Valentin von Münster 24.000 Gulden auf das Kammergefälle auf Wiederlösung.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft des Hochstifts Anteil am Zehnt zu Memmelsdorf (Memesdorff) und die Hälfte des Anteils am Zehnt zu Rothenberg (Rottenberg) ohne Vorbehalte und mit Bewilligung seines Domkapitels an Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Lichtenstain), seinen Amtmann zu Bramberg. Im Kauf der beiden Dörfen, die in der Zent Seßlach (Seslach) liegen, sind die Rechte und Gerechtigkeiten zu Dorf und Feld mit inbegriffen, so wie das Hochstift diese damals von Wilhelm von Memmelsdorf (Wilhelmen von Memelsdorff), als Letztem seines Geschlechts, erhalten. Sebastian von Lichtenstein empfängt mit der Erlaubnis von Johann und Konrad von Milz (Hansen vnd Contzen von Miltz) dies alles für 1800 Gulden vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen.