Das Schloss Rieden (Riedt das Schloss) wird dem Hochstift Würzburg durch Lehnsauftragung zu Lehen gemacht.
Graf Ulrich II. von Hanau (her Vlrich von Hanaw) trägt Teile von Iphofen, Dettelbach und Repperndorf als Lehen Kaiser Ludwigs IV., der Bayern. Nach dem Verkauf dieser Güter an Bischof Wolfram von Grumbach werden ihm diese allesamt zu Nürnberg (Nuremberg) verliehen.
Berthold von Bibra (Berthold von Bibra) und seine Ehefrau Elisabeth von Bibra (Elisabeth sein hausfraw) machen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg ihre Hube zu Rentwertshausen (Rentwigshausen) und die Mühle Ebendort zu Sohn- und Tochterlehen.
Der Ritter Goldstein von Gattenhofen (Galdstein von Gattenhofen) verkauft alle seine Besitzungen zu Rettersbach (Rettersbach), seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie in den Feldern oder im Dorf liegen, für 152 Pfund Heller an die Brüder Gottfried und Johann Voit von Rieneck zu Karlstadt (hausen voit von Rineck zu Carlstat vnd Gotzen seinem bruder) und ihre Erben. Unter diesen befinden sich auch Lehen des Hochstifts Würzburg, über die er ihnen die Burg- und Wehrschaft überträgt.
Neben anderen Gütern empfängt Konrad von Uffenheim (Cuntz von Vssigkheim) das Dorf Rettersheim (Rettersheim) im Amt Homburg am Main (ambt Hohenberg am Main) von Bischof Gerhard von Schwarzburg zu Lehen. Dieses würzburgische Lehen tragen bisher die Herren von Triefenstein (von Triffenstein) zu Lehen.
Die Herren Friedrich(fritz), Dietrich (dietz), Karl (carl), Wilhelm (wilhelm), Eberhard (Eberhart), Konrad (contz), Balthasar (Balthasar) und Sigmund (sugmund) von Thüngen (alle von Thungen) versprechen, Bischof Johann von Brunn zu dienen. Im Gegenzug dazu erhalten sie Schutz und Schirm und werden treu verteidigt. Bischof Johann von Brunn behauptet seinen Anspruch und den des Hochstifts auf Schloss Reußenburg (Schloss reussenberg). Die anderen Forderungen und Rechtssprüche, die zwischen den beiden Parteien bestehen, werden aber ausgenommen. Die Schulden, die sie beim Hochstift haben, bleiben bestehen.
Nach dem Tod von Wilhelm von Elm (wilhelm von Elma) wird die Hälfte des Dorfes Riedbach (Ritpach) samt den Bürgern, Gerichten, Beden, Steuern, Gefällen, Renten, Äckern, Wiesen, Schießstatt, Frondiensten und allen Zu- und Eingehorungen dem Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zuteil, ausgenommen den Zoll. Da der Bischof Friedrich von Seldeneck (Seldenecker) 900 Gulden schuldet, gibt der Bischof ihm die Hälfte vom Dorf zu Mannlehen.
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Die Brüder Gottfried und Matthias von Rotenhan (Gotz vnd Mathes von Rottenhan gebrudere) sowie Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan), die allesamt ihren Sitz zu Rentweinsdorf (Rentweindorf) haben, machen Folgendes zu rechtmäßigen Rittermannlehen Bischof Lorenz' von Bibra und erhalten im Austausch eine Erstattung einer Einmalzahlung über 1600 Gulden: Das gesamte Schloss Rentweinsdorf (Rentweindorf das Schlos) samt seinen Türmen, Toren, Kemenaten, Häusern, Höfen, Gräben, Zwingern und Zugehörungen, mögen sie durch den König oder den Vogt erbaut worden sein. Hinzukommt das Dorf Rentweinsdorf mit allen Zugehörungen, die Höfe, Leute, Güter, Vogteien, Gerichte, Zinsen, Gülte, Lehen, Schöffen, Herrschaftsrechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Markungen, Erkern, Wiesen, Forsten, namentlich den Forst zu Eichelberg (Eichelberg) samt den Stehern und Nutzungsrechten, der von dem Eichelberg bis zu einem augenförmigen Türchen und von diesem augenförmigen Türchen bis zu den vier Eichen reicht, Fischweihern, einem Schloss zu Rentweinsdorf und in der Nähe der Felder gelegen sowie den Zehnt zu Rentweinsdorf, der ohnehin schon würzburgisches Lehen ist.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.