Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Anteil des Hochstifts am Wein- und Getreidezehnt von Karsbach (Carlsbach) an Reicholf von Elm (Elma). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Harrbach (Harbach), Wernfeld (Wernfelt) und die heutige Wüstung Gainfurt (Gainfurth).
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Hof Katzenwicher für 300 Gulden an den Dompropst (und späteren Bischof von Bamberg) Anton von Rotenhan. Dieser soll für den genannten Betrag Baumaßnahmen vornehmen, da der Hof baufällig ist.
Laut einer Verschreibung leiht Reicholf von Elm (Elma) Bischof Johann von Egloffstein Wein und Getreide im Wert von 1000 Gulden. Auf seinem Sterbebett lässt er dem Hochstift 200 Gulden nach, so dass 800 Gulden verbleiben, allerdings fällt die Verschreibung über die Gesamtsumme in die Hände von Henn und Markel Diemar (Diemar). Die Vormünder von Reicholf von Elms hinterbliebenem Sohn Wilhelm leihen Bischof Johann noch mehr Geld, bis die Schuldsumme 12600 Gulden beträgt. Mit diesem Geld löst Bischof Johann das Amt Klingenberg (Clingenberg) ab und verpfändet es an Wilhelm von Elm. Dessen Vormünder übergeben Bischof Johann wegen der anfänglichen 800 Gulden ein gesondertes Revers.
Bischof Johann von Brunn überträgt Peter von Stettenberg (Stetenberg) bis auf Widerruf die Schutz- und Schirmpflicht über das Dorf Moos (Moss) und andere Güter im Ochsenfurter Gau (uf dem gai), die dem Kloster Oberzell (Herncell) gehören.
Wilhelm II. von Castell verpflichtet sich gegenüber Bischof Gottfried Schenk von Limpurg, dass er oder seine Erben das Schloss Castell, Schloss und Gemarkung Großlangheim (Grossenlanckhaim), die Hälfte an Volkach (Volckach), den Wildbann sowie geistliche und weltliche Lehen in den nächsten 20 Jahren ohne Bischof Gottfrieds oder dessen Nachfolgers Bewilligung weder verkaufen noch sonstwie verändern wollen. Falls Graf Wilhelm etwas verpfändet, hat das Hochstift Würzburg daran das Ablösungsrecht. Falls Graf Wilhelm oder dessen Erben nach Ablauf der 20 Jahre etwas verkaufen möchten, hat das Hochstift das Vorkaufsrecht. Bischof Gottfried gewährt Graf Wilhelm und dessen Erben im Gegenzug für 20 Jahre ein jährliches Dienstgeld von 200 Gulden auf dem Zoll von Markt Bibart (Biberth) und Schlüsselfeld (Schlusselfelt), damit Wilhelm seinen standesgemäßen Verpflichtungen nachkommen kann.
Bischof Johann verschreibt Graf Wilhelm, dessen Ehefrau Anna und Sohn Friedrich 300 Gulden auf der Steuer, dem Ungeld und der Stadtwaage von Würzburg, 100 Gulden in Gernach (Gernach) und 63 1/3 Gulden in Sulzfeld am Main (Sultzveld am Main). Den restlichen Betrag zahlt er an Graf Georg von Henneberg, bei dem die Grafen von Castell Schulden haben.
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet die Dörfer Karsbach (Carlsbach) und Bühler (Buler) an Barbara von der Kere (Kere). Später werden die Dörfer von Bernhard von Thüngen (Thungen) abgelöst und kommen wieder an das Hochstift.
Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg; unklar, ob der ältere oder jüngere Bruder gemeint ist) verpändet den Einwohnern von Klingen (Clingen) die hart ob Clingenstain für zwölf Malter Korn, acht Malter Haber und acht Fastnachtshühner.
Abt Georg von Oberzell stellt Weiprecht von Wolfskeel (Wolfskel) eine ewige Gült von sechs Malter zu. Dieser befreit im Gegenzug einen Hof des Klosters in Geroldshausen (Geroltzhausen), für dessem Schutz und Schirm Konrad Hoffmann (Hoffman) zuständig ist, von Fron, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Dienstpflicht und Beherbergungspflicht.