König Adolf von Nassau verpfändet Bischof Manegold von Neuenburg die Vogtei Seinsheim (Saunsheim) zusammen mit anderen Besitzungen des Reichs für 2000 Pfund Silber.
Bischof Otto von Wolfskeel löst das Burggut Schwanberg (Schwanberg) von Burggrafen zu Nürnberg für 500 Pfund Heller ab. Bischof Wolfram von Grumbach hatte das Burggut für diese Summe an Johann II. und Albrecht von Hohenzollern (Johansen vnd albrechten Burggrafen zu Nuremberg) verpfändet.
Dietrich von Heidingsfeld (diterich von Haidingsfeld) hat Schallfeld (Schalckfelt), Grettstadt (gretzstat), Bad Windsheim (windsheim) und das Schloss Stollburg (Stalberg) als Pfänder vom Stift inne. Er tritt diese Pfänder wieder an das Stift ab und bekommt dafür von Bischof Johann von Egloffstein 8.446 Gulden auf das Amt und die Stadt Haßfurth (Hasfurt) verpfändet. Die vorherige Verpfändung gilt damit als abgelöst und das Stift hat wieder die Obrigkeit über Schallfeld.
Johann Rieter der Ältere (Hans Ritter der elter), Bürger aus Nürnberg (Nuremberg), verleiht 2.000 Schafe und 600 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Es wird eine Urkunde über die Verpfändung und dem Umgang mit dem Schafsbestand aufgesetzt.
Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Bischof Johann von Brunn verpfändet an die Brüder Erkinger, Wilhelm und Peter Schweigerer (rken, wilhelmen vnd pettern Schwaigern gebrudern) die Städte Ebern (Ebern) und Seßlach (Seslach) mitsamt allen Zugehörungen und Nutzungen für 8400 Gulden auf Wiederlösung. An dieser Pfandsumme hat Martin Schweigerer (Martin Schwaigerer) ebenfalls Anteil. Diesen hat Bischof Rudolf von Scherenberg zurückerstattet und quittiert. Auch den Brüdern wird das Pfand erstattet und die Rückzahlung vom Hochstift schriftlich bestätigt, sodass Ebern und Seßlach wieder vollständig von den Schweigerern abgelöst sind.
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.
Ludwig von Eyb (Ludwig von Eib) und Johann von Seckendorff (Hans von Seckendorf) vermitteln zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und den auf Schloss Hohenkottenheim (Hohenkottenheim) sitzenden Brüdern Erkinger und Wilhelm von Seinsheim (Erckingern vnd wilhelm von Saunsheim). Es geht um den Rückkauf des Burgguts zu Vellberg (wilperg), sowie Herbolzheim (Herboltzheim) und Ulsenheim (vlsenheim). Erkinger soll 1600 Gulden nehmen und der Bischof 200 Gulden für das Burggut am Hofgericht fürnehmen. Dafür soll Erkinger dem Bischof das Dorf Herbolzheim übertragen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für Ulsenheim soll Wilhelm 200 Gulden nehmen und die armen leut ihrer Pflicht ledig sprechen und diese an den Bischof weisen. Für die 200 Gulden, die Sigmund von Schwarzenberg (Sigmund von Sainsheim) als Pfand zu Ulsenheim besitzt, soll Wilhelm eine Rechtfertigung vorbehalten sein. Es wird angegeben, wo sich weitere Irrungen bezüglich Ulsenheim finden lassen.
Mangold von Eberstein (Mangolt von Eberstein) und Bischof Konrad von Thüngen sind sich uneinig über die Wüstung Schandenhof (Schanten). Mangold von Eberstein ist der Meinung, die Wüstung stehe ihm zu, Bischof Konrad von Thüngen erklärt, Bischof Rudolf von Scherenberg hätte das Amt Auersberg (awersberg) bereits wieder ausgelöst. Bischof Lorenz von Bibra, der Vorgänger Konrads von Thüngen, hatte die Wüstung wieder inne und seine Amtsleute von Auersberg und Fladungen (Fladungen) hatten bereits ihre Rechte ausgeübt. Die beiden einigen sich darauf, dass Bischof Konrad Mangold von Ebersberg 60 Gulden bezahlt und die Rechte an der Wüstung behält.
Der Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endres Schwartz), gibt Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wobei ein Gulden jeweils 22 Zwölfer oder 16 Batzen entsprechen. Dafür erhält er einen jährlichen Zins von 50 Gulden auf das Kammergefälle.