Die Grafen von Castell (Castel) empfangen etliche Dörfer des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach) und eine Vogtei von Bischof Herman von Lobdeburg zu Lehen. Die Dörfer sind: Reupelsdorf (Reipelsdorff), Dimbach (dienbach) und Nordheim am Main (Northeim).
Bischof Wolfram von Grumbach setzt Rechte für das Kloster Münsterschwarzach und dessen Dörfer fest und freit etwas.
Das Dorf Astheim (Ostheim das weiler) ist ein Lehen des Hochstifts Würzburg. Dieses verkaufen der Ritter Andreas Truchsess (Endres Truchses ritter), seine Frau Anna Truchsess und deren Tochter Elisabeth Truchsess (anna vnd Eltzabeth sein Hausfraw vnd dochter) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Zudem verkaufen sie dem Bischof ein Haus, das am Kirchhof in Dettelbach (dettelbach) liegt, mehrere Zinsen in der Mark zu Hörblach (Hurblach) sowie einen Wald. Insgesamt erhalten sie hierfür 2300 Gulden.
Auf Bitten Erkingers von Seinsheim zum Stefansberg (Erkinger vom Sainsheims) gesteht ihm König Ruprecht I. von Wittelsbach Folgendes zu: Er und seine Erben sollen fortan im Dorf Astheim (Ostheim) das Gericht, das zwölf Schöffen umfasst, sowie die Halsgerichtsbarkeit innehaben und diese mit Gewalt und einem Galgen durchsetzen. Zudem haben er und die Schöffen das Recht, den Blutbann über jemanden auszusprechen. Zudem erhalten sie das Privileg, in Astheim einen Markt zu veranstalten. Das Bürgerrecht sollen die haben, die keine eigenen Herren haben und somit nicht jederzeit zurückbeordert werden können. Soldaten und Leute, die ehemalige Amtsmänner eines Herren oder einer Stadt sind, sollen sie auf Forderung ziehen lassen. Ein Viertel des Oberrates zu Schweinfurt (Schweinfurt), was dem Anteil der Schöffen entspricht, soll nach Nürnberg (Nurenberg) geholt werden.
Es ist schriftlich festgehalten, dass König Ruprecht I. von Wittelsbach das Dorf, beziehungsweise die Kartause zu Astheim (Ostheim), ein ehemaliges Lehen des Reiches, übereignet.
Bischof Johann von Brunn gestattet dem Prior und dem Konvent der Kartäuser zu Astheim (Ostheim) auf deren Bitten hin, den Brunnen an der Leite, zwischen der Vogelsburg (vogelsburg) und dem Hof Kaltenhausen (kaltenhausen) gelegen, in das Kloster Astheim umzuleiten, um den im Kloster herrschenden Wassermangel zu beheben.
Im Hochstift gibt es eine Kopie zum obersten Jägermeister des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken. Es ist angegeben, wo sich Informationen zu Astheim (Ostheim) aus dem Jahr 1434 befinden. Friedrich von Schwarzenberg (Friderich der iunger) gibt an, dass seine Eltern das Jägermeisteramt innehaben. In einem Brief zum Bernheimer walds für das Jahr 1535 befinden sich Informationen dazu.
Bischof Rudolf von Scherenberg lässt den Galgen in Astheim abreißen und gesteht den Herren von Seinsheim die 1408 verliehenen Freiheiten in Bezug auf die Gerichtsbarkeit nicht zu.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt auf Bitte Erkingers von Seinsheim (Erckinger), Sigmunds von Schwarzenberg und Johanns von Schwarzenberg (Sigmund des elter vnd Johanns sein gau hern zu Schwartzenberg), in Absprache mit seinem Domkapitel, dem Kloster Astheim unwiderruflich seinen Schutz und Schirm. Die Handhabung geht fogllich an das Hochstift Würzburg über. Zudem sollen die Kartäuser zu Astheim mit ihren Untergebenen weder mit einer geistlichen Steuer, noch mit Diensten, noch mit Atzung über die Land- und Reichssteuer hinaus belastet werden.
Bischof Konrad von Bibra schlichtet zwischen dem Bischöflichen Rat der Gemeinde zu Volkach (Volkach) und dem Prior und dem Konvent des Klosters Astheim (Ostheim) Streitigkeiten, die sich auf das Betreiben einer Mühle am Main, den daraus resultierenden Flusslauf sowie andere Streitpunkte in Bezug auf den Main und dessen Nutzung zwischen Volkach und Astheim beziehen. Es kommt zu einem Einungsvertrag.