Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Im vorherigen Eintrag wurde angezeigt, dass König Albrecht I. dem Stift Würzburg den Halbenteil zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 2000 Pfund Haller verpfändet hat. Da Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig IV. gedient hat und darin Schaden empfangen hat, gibt ihm der Kaiser 3000 Pfund Haller dafür und schlägt ihm dieselben zu dem vorherigen Pfandschilling. Im Jahr danach nimmt Bischof Otto von Wolfskeel 300 Pfund Heller von Herrn Dietrich von Maßbach (Dietrich von Maspach) und gebraucht diese zur Auslösung von Schloss und Stadt Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden (Gemunden) und verschreibt ihm dagegen jährlich 30 Pfund Heller auf dem besagten Pfand zu Heidingsfeld.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Bischof Rudolf von Scherenberg macht ein Haus in Gemünden (Gemunden), welches ursprünglich ein Mannlehen war, zum Zinslehen für Johann Hofrichter zu Gemünden (Hanns Hoffrichter zu Gemunden). Zusätzlich verleiht der Bischof ihm noch eine Zinsabgabe von jährliche drei Pfennig. Im Jahr 1563 überträgt Bischof Friedrich von Wirsberg die gleichen Rechte an Wolf Wanker (Wolff Wanker). Zusätzlich überträgt der Bischof ihm das Baurecht an dem Haus, damit er das Haus erneuern kann. Zuvor hatte Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt wohl bereits eine ähnliche Erlaubnis erteilt.
Herr Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Stift Würzburg für 22.000 Gulden die beiden Schlösser Hohenlandsberg (Hohenberg) und Allersberg (Allersberg), und übergibt ihm das Eigentum daran mit Mund, Hand und Halm, wie es im Herzogtum Franken Sitte ist.
Die Einwohner von Gemünden am Main (Clain Gemunde) fielen ursprünglich unter die Gerichtsbarkeit zu Langenprozelten (Bratselden) und stellten einen Schöffen. Dietrich von Gemünden (dietrich von Gemunden), der Herr eines Teils des Ortes, hebt diese Gewohnheit auf und trifft mit Bischof Rudolf von Scherenberg eine Vereinbarung über das Bürgerrecht, das Gericht, die Pfandsverhelfung, das Geleit und über die Frondienste.
Die Fischerei, die unter Schloss Hallburg (halberg) liegt, ist zusammen mit dem dazugehörigen Fischbach Eigentum des Klosters Münsterschwarzach (closter Swartzach), kommt aber durch einen Kaufvertrag in den Besitz des Stifts Würzburg. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Gemünden am Main (Gemuenden), Dettelbach (Dettelbach), Enzlar (Enslar), Brück (Bruck), Ziegenbach (Zigenbach) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft dem Schultheiß von Gemünden am Main Konrad Schmied (Contz Schmid zu Gemünden Schulthaiss) die Kellerei in Gemünden, die dem Stift gehört, für 40 Gulden. Zu dem Verkauf kommen noch das Haus von Konrad Eberlein (Contz Eberlein) und die Schmiede von Klaus Sehemüller (Claus Sehemuller).
Bischof Friedrich von Wirsberg verkauft einen Feldbezirk am Eichenberg in der Gemarkung um Gemünden (die Veldung des Eichbergs uff Gemund markung gelegen) mit der Einwilligung des Domkapitels
Bischof Friedrich von Wirsberg verleiht der Stadt Gemünden am Main (die Stadt Gemünd) das Recht einen Samstagsmarkt abzuhalten. Bischof Julius Echter von Mespelbrunn bestätigt das Recht.