Im vorherigen Eintrag wurde angezeigt, dass König Albrecht I. dem Stift Würzburg den Halbenteil zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 2000 Pfund Haller verpfändet hat. Da Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig IV. gedient hat und darin Schaden empfangen hat, gibt ihm der Kaiser 3000 Pfund Haller dafür und schlägt ihm dieselben zu dem vorherigen Pfandschilling. Im Jahr danach nimmt Bischof Otto von Wolfskeel 300 Pfund Heller von Herrn Dietrich von Maßbach (Dietrich von Maspach) und gebraucht diese zur Auslösung von Schloss und Stadt Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden (Gemunden) und verschreibt ihm dagegen jährlich 30 Pfund Heller auf dem besagten Pfand zu Heidingsfeld.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Da Bischof Johann von Brunn große Geldnot hat, leiht er sich 1200 Gulden von Karl Truchsess von Rotenstein (Carl Trugsess zum Rotenstain) und verschreibt ihm dafür die Kemenaten Burg und Behausung samt der Kellerei und dem Bauhof zu Haßfurt auf Wiederlösung. Seine Erben Heinrich und Michael Truchsess von Rotenstein (Hainzt vnd Michel die Trugsessen) bewilligen Bischof Rudolf von Scherenberg eine Reduktion der Hauptsumme um 500 Gulden und übergeben ihm dafür ein Revers.
Peter von Reurieth (Peter von Reuried) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 500 Gulden sein Burggut zu Wildberg mit allen Zu- und Einbehörungen und überträgt das Eigentum mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet die Burghut, die Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim) im Schloss Homburg am Main besaß und die, da er ohne Erben verstorben ist, an den Bischof gefallen ist, an Bernhard von Wichsenstein (Berhart von Wichsenstain). Es besteht die Bedingung, dass Bernhard eine Ablösesumme zahlt und dass Rudolf die Burghut jederzeit selbst in Gebrauch nehmen kann.
Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hans Fuchs) verkauft Bischof Rudolf von Scherenberg für 2022 Gulden sein Burggut zu Wallburg. Er übergibt ihm die Güter mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken üblich ist.
Bernhard von Wichsenstein (Bernhart von Wichsenstain) schließt einen Vertrag mit den Erben von Johann von Hartheim (Hanns von Harthaim). Er gibt ihnen 1,5 Gulden und (be)baut die Burghut. Einige Jahre später möchte Bischof Rudolf von Scherenberg eine Wohnung für seinen Amtmann in Homburg (Hohenburg) haben und fordert daher die Burghut von Bernhard von Wichsenstein. Er verschreibt ihm im Gegenzug 700 Gulden mit jährlich 30 Gulden auf der Stadt Dettelbach (detelbach), die bis zur Ablösung zu verzinsen sind. Bernhard tritt daraufhin die Burghut ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt den Hübnern zu Heidingsfeld (Haidingsfelt) eine besondere Ordnung, die Hübnerordnung. Das Stift Würzburg hat von Alters her im Dorf Heidingsfeld und bei seinen Einwohnern Hübner, die die Steuer, Gültwein, Banwein, 6 Morgen Weingarten und ein Hubgericht, das ihnen von den im vorigen Eintrag genannten von Hohenlohe zugestellt wurde, ein geistliches Gericht und ein Landgericht über die ganze Gemeinde, zwei Höfe (der eine die Kemenate, der andere für die Alten), die die alte Burg genannt werden, ein Turmstück, ein Garten, von dem ein Stück abgezogen wurde und zu einem See gemacht wurde, und vor dem Garten ein Gewölbe oder Keller. Das Turmstück und den Garten hat der bereits verstorbene Weiprecht Persch oder Persig von Bischof Albrecht als Mannlehen empfangen. Der ganze Besitz kommt danach an die von Berlichingen.
Die Brüder Ruprecht und Peter von Hainach (Ruprecht vnd Peter von hainach) verkaufen ihre zwei Burggüter zu Zabelstein (Zabelstain) und das Forstamt über den Steigerwald (Staigerwald) an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg. Bischof Rudolf gibt ihnen im Gegenzug einen Hof in Hundelshausen (Hundeltshausen), den sie auf ewig zum Mannlehen empfangen sollen.
Peter von Hainach (Peter von Hainrich) übergibt seinen Burgstall zu Hundelshausen (Hundholdshausen) mit seinen Zu- und Einbehörungen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift und macht es ihnen zu Lehen