Bischof Gebhard von Henneberg übereignet den Zehnten von Burkardsdorf (Burchartsdorf), eine Wüstung bei Tambach, dem Kloster Langheim und erhält im Gegenzug eine Hube bei Gräfendorf (Greffendorf) als Lehen aufgetragen.
Bischof Manegold von Neuenburg verleiht den Zehnten und das Gericht von Bügenstegen (Buchensteg) als Lehen an Ulrich von Hohenlohe.
Hohenlohisches Urkundenbuch. Im Auftrag des Gesamthauses der Fürsten zu Hohenlohe, Band 1: 1153-1310, hg. von Karl Weller, Stuttgart 1899.
Württembergisches Urkundenbuch 1, 1849.
Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) trägt einen Hof in Prosselsheim (Brassoldshaim) vom Würzburger Bischof zu Lehen. Er erreicht bei ihm, dass der Hof der neuen Karthause zu Astheim (Asthaim) als Eigentum eingegeben wird. In diesem Kontext werden auch noch der Zehnt zu Dürrfeld (Durfeld) und der Wiesenbronner Hof (Wisenbrunn hoff) erwähnt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit 14 Morgen Weingärten, den Zehnten und eine Hofstätte, die Georg und Johann Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen vnd Hannsen Fuchs zu Schweinshaubten) in Prappach gehören, von Bede, Steuer, Diensten und Atzung. Die Hofstätte soll bebaut werden und derjenige, der diesen Hof innehat, soll ihn als Mannlehen vom Hochstift empfangen uns sonst allen gemeinen Rechten verpflichtet sein.
Bischof Gottfried von Limpurg verpändet den Zoll und die Hälfte des Zehnten zu Breitbach (Braitbach) und Schönaich (Schonaich) einschließlich etlicher Zinsrechte an Johann Fuchs von Wonfurt und Lauter (Haintzen Fuchs von Wunfurt) für 400 Gulden.
Die Herren von Herbilstadt (Herbilstat) tragen als Mannlehen des Hochstifts Würzburg folgende Besitzungen in Prölsdorf (Brelsdorf): das Schloss, einen Hof mit 17 Tagwerken Wiese sowie 7 Huben und 15 Felder, eine Hofstatt, eine Mühle, den Schaftrieb, das Fischwasser, den halben See, den dritten Teil am dortigen Wald, einen Teil am Zehnt und eine Badstube. Im Jahr 1506 besitzt Dietrich von Herbilstadt diese Güter und verpfändet sie für 1600 Gulden mit Bewilligung Bischofs Lorenz von Bibra an Sigmund von Rosenau (Rosenaw), der dessen einziges Kind, Barbara, geheiratet hatte, unter folgender Bedingung: Das Pfand bleibt eingegeben, bis ihm ein männlicher Erbe geboren wird, der diese Güter wieder ablösen darf.
Bischof Konrad von Thüngen kauft von den Vettern Wilhelm und Moritz von Wiesentau (Wissentaw) ein Burggut zu Botenlauben (Botenlauben). Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind Güter in Eltingshausen (Eltingshausen im Amt Ebenhausen), ein Burggut in Trimberg (Trimperg) sowie der Zehnt von Reuchelheim (Reuchelnhaim).
Wolf von Steinau (Stainau) verkauft zwei Drittel am Zehnten von Bühler (Buler) an Bischof Konrad von Thüngen. Davon ebenfalls betroffen sind Aschfeld (Aschveld), Ammersfelt (evtl. Ammental), Eußenheim (Eussenhaim), Münster (Monster) und das nicht näher identifizierbare Eschbach.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft an Sebastian von Lichtenstein (Lichtenstain) für 3000 Gulden den hochstiftischen Anteil am Schloss Lichtenstein (Lichtenstain) mitsamt den fünf Selden auf dem Berg vor dem Schloss. Von dem Verkauf sind außerdem betroffen: Herbelsdorf (Herbilsdorff) und die Hälfte von Buch (Buch) mit allen Schäfereien und Zugehörungen sowie bebaubarem Land und einem Teil am Wald mit Gärten und Wiesen, einen Wald namens Leiden und andere Gehölze rund um Schloss Lichtenstein, zwei Wiesen bei Frickendorf an der Baunach (Frickendorff) sowie die Zehnten von Herbelsdorf und Laur mit allen zugehörigen Rechten (es bleibt unklar welches Lauer gemeint ist: Burglauer bei Kissingen oder Niederlauer bei Bad Neustadt?). Der Bischof behält sich aber die geistliche Gerichtsbarkeit, das Landgericht und die Obrigkeit über die Zent vor. Sebastian von Lichtenstein soll die genannten Güter mit Ausnahme des Zehnten von Laur als Lehen empfangen.
Bischof Friedrich von Wirsberg schenkt den Neubruchzehnten (zehenden vff den new gereuthen) in Burkardroth (Burkhartrodt), Wollbach (Walpach) und Stangenroth (Stangenrod) zu drei Vierteln dem Pfarrer von Burkardroth und zu einem Viertel dem örtlichen Gotteshaus.